BNetzA: Mobilfunker haben Versorgungsauflagen nicht erfüllt
Die Bundesnetzagentur hat nachgemessen: Alle drei Netzbetreiber haben die Vorgaben nicht erfüllt.
Foto: Deutsche Telekom
Dieser Tage haben alle drei deutschen Netzbetreiber einen "blauen Brief" aus Bonn bekommen, denn die Bundesnetzagentur hat die Überprüfung der Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung 2015 der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Telekom und Vodafone abgeschlossen. Das Ergebnis ist eindeutig: "Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt."
„Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versorgung mit mobilem Breitband in der Fläche vorankommt“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen.“ Selten war die Netzagentur so deutlich geworden.
Prüfungsergebnis: o2 nur 80 Prozent
Die Bundesnetzagentur hat nachgemessen: Alle drei Netzbetreiber haben die Vorgaben nicht erfüllt.
Foto: Deutsche Telekom
Die Meldungen der Netzbetreiber von Anfang des Jahres wurden vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur überprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: "Die Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur haben ergeben, dass Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur etwa 80 Prozent nicht erfüllt hat."
Telekom: Knapp verfehlt
Die Telekom hat die Auflagen in insgesamt drei Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97 Prozent für die Autobahnen und 96 Prozent für die Schienenwege nicht erfüllt.
Vodafone: Nicht fristgerecht erfüllt
Für Vodafone haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass die Auflagen in insgesamt vier Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) und für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden. Die Hauptverkehrswege liegen mit einem Versorgungsgrad von 96 Prozent bei den Autobahnen und 95 Prozent bei den Schienenwegen unterhalb der Versorgungsauflage.
Wie geht es weiter?
Die Bundesnetzagentur hat die Unternehmen nun aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Hierbei wurden den Unternehmen auch Teilfristen für "Meilensteine" im Juni und September gesetzt, um weiteren Verzögerungen möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können.
Der weitere Ausbau werde durch ein scharfes Monitoring seitens der Bundesnetzagentur begleitet, hieß es aus dem Bonner Tulpenfeld. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen monatlich über den weiteren Ausbau berichten. Die Inbetriebnahme von Standorten wird auch durch eigene Messungen der Bundesnetzagentur vor Ort überwacht.
Was wäre wenn?
Für den Fall, dass die Meilensteine und die vollständige Erfüllung nicht fristgerecht erreicht werden, wird die Bundesnetzagentur Zwangsgelder androhen und festsetzen. Dadurch soll die Erfüllung der Versorgungsauflagen schnellstmöglich und mit hohem Nachdruck durchgesetzt werden. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Geldbußen verhängen, sollten die Auflagen auch Ende dieses Jahres nicht erfüllt sein.
Zu Erinnerung: Versorgungsauflagen 2015
Die Bundesnetzagentur hat in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunk-Netzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig zu versorgen.
Eine Einschätzung - von Henning Gajek
Die Bundesnetzagentur stellt glasklar fest, dass alle drei Netzbetreiber die Auflagen nicht erfüllt haben. Auf die Gründe, warum das nicht geklappt hat, geht die Netzagentur nicht ein. Leider hat sie wohl keinen Durchgriff auf widerspenstige Zeitgenossen, die sich nur deswegen gegen einen Sender wehren, weil er die ästhetischen Bedenken von Anwohnern nicht erfüllt oder Baugenehmigungen in irgendwelchen Amtstuben liegen geblieben sind.
Die Idee der Mobilfunknetzbetreiber, dass Kommunen die Standorte mit staatlicher Hilfe selbst bauen und dann an die Netzbetreiber günstig vermieten würden, hat Charme. In dem Moment, wo eine Kommune einen Mast gebaut hat, sind die regulatorischen Hürden vor Ort bereits ausgeräumt. Es kann nicht sein, dass die Netzbetreiber zum doppelten Buhmann werden: Sie sollen flächendeckend ausbauen und sie sollen sich durch die Bürokratie vor Ort durchkämpfen und den Mitmenschen Ort auch noch erklären, dass Mobilfunk gar nicht so gefährlich ist, wie es einige Bedenkenträger ihren Anhängern gerne einreden möchten.
Nun bleibt es spannend, ob die drei Netzbetreiber bis Jahresende den geforderten Netzausbau doch noch hinbekommen und ob sich dabei die Widerstände vor Ort in Luft auflösen, weil die Erkenntnis, dass funktionierende Netze notwendig sind, sich endlich durchgesetzt hat.