Alle drei

BNetzA: Mobilfunker haben Versorgungsauflagen nicht erfüllt

2015 wurde klar fest­ge­legt, wie gut die Netz­be­treiber ausbauen sollten. Alle drei haben das nicht erreicht. Bis 31.12.2020 besteht Zeit zur Nach­bes­se­rung. Danach könnte es teuer werden.
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Die Bundesnetzagentur hat nachgemessen: Alle drei Netzbetreiber haben die Vorgaben nicht erfüllt. Die Bundesnetzagentur hat nachgemessen: Alle drei Netzbetreiber haben die Vorgaben nicht erfüllt.
Foto: Deutsche Telekom
Dieser Tage haben alle drei deut­schen Netz­be­treiber einen "blauen Brief" aus Bonn bekommen, denn die Bundes­netz­agentur hat die Über­prü­fung der Berichte zur Erfül­lung der Versor­gungs­auf­lagen aus der Frequenz­ver­stei­ge­rung 2015 der Mobil­funk­netz­be­treiber Telefónica, Telekom und Voda­fone abge­schlossen. Das Ergebnis ist eindeutig: "Alle drei Mobil­funk­netz­be­treiber haben die Versor­gungs­auf­lagen nicht im vollen Umfang frist­ge­recht erfüllt."

„Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versor­gung mit mobilem Breit­band in der Fläche voran­kommt“, betont Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur. „Wir wollen in den nächsten Monaten nach­prüf­bare Verbes­se­rungen sehen, die sicher­stellen, dass die Auflagen bis zum Jahres­ende voll­ständig erfüllt werden. Das umfasst ausdrück­lich auch, dass wir gege­be­nen­falls Zwangs- und Bußgelder verhängen.“ Selten war die Netz­agentur so deut­lich geworden.

Prüfungs­er­gebnis: o2 nur 80 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat nachgemessen: Alle drei Netzbetreiber haben die Vorgaben nicht erfüllt. Die Bundesnetzagentur hat nachgemessen: Alle drei Netzbetreiber haben die Vorgaben nicht erfüllt.
Foto: Deutsche Telekom
Die Meldungen der Netz­be­treiber von Anfang des Jahres wurden vom Prüf- und Mess­dienst der Bundes­netz­agentur über­prüft. Das Ergebnis ist eindeutig: "Die Über­prü­fungen durch die Bundes­netz­agentur haben ergeben, dass Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächen­bun­des­län­dern und für die Haupt­ver­kehrs­wege mit nur etwa 80 Prozent nicht erfüllt hat."

Telekom: Knapp verfehlt

Die Telekom hat die Auflagen in insge­samt drei Flächen­bun­des­län­dern (Baden-Würt­tem­berg, Rhein­land-Pfalz, Saar­land) knapp verfehlt und für die Haupt­ver­kehrs­wege mit 97 Prozent für die Auto­bahnen und 96 Prozent für die Schie­nen­wege nicht erfüllt.

Voda­fone: Nicht frist­ge­recht erfüllt

Für Voda­fone haben die Über­prü­fungen der Bundes­netz­agentur ergeben, dass die Auflagen in insge­samt vier Flächen­bun­des­län­dern (Baden-Würt­tem­berg, Hessen, Rhein­land-Pfalz und Saar­land) und für die Haupt­ver­kehrs­wege nicht frist­ge­recht erfüllt wurden. Die Haupt­ver­kehrs­wege liegen mit einem Versor­gungs­grad von 96 Prozent bei den Auto­bahnen und 95 Prozent bei den Schie­nen­wegen unter­halb der Versor­gungs­auf­lage.

Wie geht es weiter?

Die Bundes­netz­agentur hat die Unter­nehmen nun aufge­for­dert, die Auflagen bis spätes­tens 31. Dezember 2020 voll­ständig zu erfüllen. Hierbei wurden den Unter­nehmen auch Teil­fristen für "Meilen­steine" im Juni und September gesetzt, um weiteren Verzö­ge­rungen möglichst früh­zeitig entge­gen­wirken zu können.

Der weitere Ausbau werde durch ein scharfes Moni­to­ring seitens der Bundes­netz­agentur begleitet, hieß es aus dem Bonner Tulpen­feld. Die Mobil­funk­netz­be­treiber müssen monat­lich über den weiteren Ausbau berichten. Die Inbe­trieb­nahme von Stand­orten wird auch durch eigene Messungen der Bundes­netz­agentur vor Ort über­wacht.

Was wäre wenn?

Für den Fall, dass die Meilen­steine und die voll­stän­dige Erfül­lung nicht frist­ge­recht erreicht werden, wird die Bundes­netz­agentur Zwangs­gelder androhen und fest­setzen. Dadurch soll die Erfül­lung der Versor­gungs­auf­lagen schnellst­mög­lich und mit hohem Nach­druck durch­ge­setzt werden. Darüber hinaus kann die Bundes­netz­agentur im Rahmen einer Gesamt­be­trach­tung Geld­bußen verhängen, sollten die Auflagen auch Ende dieses Jahres nicht erfüllt sein.

Zu Erin­ne­rung: Versor­gungs­auf­lagen 2015

Die Bundes­netz­agentur hat in den Zutei­lungen der im Jahr 2015 verstei­gerten Frequenzen den Mobil­funk-Netz­be­trei­bern aufer­legt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundes­weit 98 Prozent der Haus­halte und je Bundes­land 97 Prozent der Haus­halte mit einer Mindest­da­ten­rate von 50 MBit/s pro Anten­nen­sektor zu versorgen haben. Über­dies sind die Haupt­ver­kehrs­wege (Bundes­au­to­bahn und Schiene) voll­ständig zu versorgen.

Eine Einschät­zung - von Henning Gajek

Die Bundes­netz­agentur stellt glas­klar fest, dass alle drei Netz­be­treiber die Auflagen nicht erfüllt haben. Auf die Gründe, warum das nicht geklappt hat, geht die Netz­agentur nicht ein. Leider hat sie wohl keinen Durch­griff auf wider­spens­tige Zeit­ge­nossen, die sich nur deswegen gegen einen Sender wehren, weil er die ästhe­ti­schen Bedenken von Anwoh­nern nicht erfüllt oder Bauge­neh­mi­gungen in irgend­wel­chen Amtstuben liegen geblieben sind.

Die Idee der Mobil­funk­netz­be­treiber, dass Kommunen die Stand­orte mit staat­li­cher Hilfe selbst bauen und dann an die Netz­be­treiber günstig vermieten würden, hat Charme. In dem Moment, wo eine Kommune einen Mast gebaut hat, sind die regu­la­to­ri­schen Hürden vor Ort bereits ausge­räumt. Es kann nicht sein, dass die Netz­be­treiber zum doppelten Buhmann werden: Sie sollen flächen­de­ckend ausbauen und sie sollen sich durch die Büro­kratie vor Ort durch­kämpfen und den Mitmen­schen Ort auch noch erklären, dass Mobil­funk gar nicht so gefähr­lich ist, wie es einige Beden­ken­träger ihren Anhän­gern gerne einreden möchten.

Nun bleibt es span­nend, ob die drei Netz­be­treiber bis Jahres­ende den gefor­derten Netz­ausbau doch noch hinbe­kommen und ob sich dabei die Wider­stände vor Ort in Luft auflösen, weil die Erkenntnis, dass funk­tio­nie­rende Netze notwendig sind, sich endlich durch­ge­setzt hat.

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