Forderung

Call-by-Call-Anbieter wollen Bundesnetzagentur unter Druck setzen

Telekom soll schnellstmöglich zu Call-by-Call bei All-IP-Anschlüssen verpflichtet werden
Von Marc Kessler

Die Call-by-Call-Anbieter 01051 Telecom, Callax Telecom sowie Mega Sat (unter anderem 010012) haben über die Kanzlei Juconomy einen Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Erlass einer (vorläufigen) Regulierungsverfügung gestellt. Die Anbieter wollen die Behörde dazu bringen, die Deutsche Telekom zu verpflichten, Call by Call auch bei IP-basierten Anschlüssen anbieten zu müssen.

Die von der Bundesnetzagentur seit längerem geplante und zuletzt für August beziehungsweise September angekündigte Regulierungsverfügung zu diesem Thema wurde bislang noch nicht erlassen. Nach Informationen von teltarif.de ist damit vor Ende September auch nicht zu rechnen. Wir hatten im Juli über die rechtliche Problematik hinsichtlich der Betreiber(vor)auswahl bei IP-basierten Anschlüssen bereits berichtet.

Call-by-Call-Anbieter wollen Druck erzeugen

Mit dem Antrag wollen die Anbieter bei der Regulierungsbehörde ganz offensichtlich Druck aufbauen und verweisen auf Einnahmeverluste, die ihnen seit der Einführung von All-IP-Produkten durch die Telekom enstünden. Die Telekom-Tochter congstar bietet bereits seit August vergangenen Jahres - also schon rund ein Jahr - DSL-Pakete an, bei denen der Telefon-Anschluss IP-basiert realisiert wird und Call by Call nicht mehr möglich ist. Für Geschäftskunden bietet die Telekom bereits seit Oktober 2007 ein Paket namens "Business Access IP" an und seit Januar dieses Jahres schließlich auch Call & Surf-Double-Play-Pakete auf All-IP-Basis.

"Sofortiges Einschreiten" der BNetzA gefordert

Die Call-by-Call-Anbieter sehen diese Tendenz - verständlicherweise - mit großem Argwohn, brechen ihnen doch tendenziell immer mehr Kunden weg, da diese BNetzA-Präsident Matthias Kurth Soll bald entscheiden:
BNetzA-Präsident Matthias Kurth
Foto: BNetzA
(zumindest durch einfaches Wählen einer Vor-Vorwahl) kein Call by Call mehr nutzen können. Folgerichtig verlangen die genannten Anbieter in ihrem Antrag ein "sofortiges Einschreiten der Behörde", da immer weniger Menschen Call by Call zur Verfügung stehe. In diesem Zusammenhang verweist man auch auf die jüngst erfolgten Kündigungen von Telefonanschlüssen durch die Deutsche Telekom. Die Interessen der Nutzer, heißt es in dem Schriftsatz, würden "durch den Wegfall der Call-by-Call-Möglichkeit massivst beeinträchtigt". Wörtlich wirft man der Telekom sogar vor, dass diese mittels All-IP die "lästige Konkurrenz zu Lasten der Verbraucherpreise möglichst unauffällig wieder loswerden möchte".

Da die "entsprechende Anordnung gegenüber der Deutschen Telekom AG nicht ergangen und kurzfristig nicht ersichtlich" sei und auch nicht klar sei, "wann das formell aufwendige Verfahren abgeschlossen werden kann", verlangen die Call-by-Call-Anbieter von der BNetzA, die generelle Verpflichtung zu Call by Call auch bei All-IP-Anschlüssen "unverzüglich anzuordnen". Schließlich nutze die Telekom die Zwischenzeit dazu, ihr All-IP-Angebot weiter (zu Lasten der Alternativ-Anbieter) auszubauen.

Deutsche Telekom: Erfüllen die Verpflichtung bereits

Philipp Blank, Pressesprecher bei der Deutschen Telekom, wollte auf den Antrag nicht im Detail eingehen - grundsätzlich gebe es aber nichts Neues zu sagen. Man sei weiterhin der Meinung, dass man die Verpflichtung bereits erfülle - im klassischen PSTN-Netz (Public Switched Telephone Network, analoges Telefonnetz) realisiere man die Betreiber(vor)auswahl netzseitig, bei den All-IP-Anschlüssen könne der Kunde die entsprechenden Einstellungen an seinem Router - also geräteseitig - vornehmen. Eine weitergehende Verpflichtung sei unverhältnismäßig und auch deutlich zu teuer.

Bundesnetzagentur will netzseitige Realisierung

Eine netzseitige Realisierung - wie auch im klassischen Telefonnetz - fordern indes nicht nur die Call-by-Call-Anbieter und Verbraucherverbände, sondern auch die BNetzA in ihrem im März vorgelegten Regulierungsverfügungs-Entwurf. Denn bei routerseitiger Realisierung, so die Behörde, sei "ein offenes Call by Call nicht möglich". Zudem halte man eine netzseitige Implementierung im IP-Netz der Telekom nicht für unverhältnismäßig.

Die Regulierungsbehörde konnte den Eingang des Antrags indes zwar bestätigen, wollte unter Verweis auf das derzeit laufende Verfahren aber keine Stellungnahme abgeben. Der Antrag werde nun entsprechend bearbeitet.

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