Themenspecial Telefon und Internet im Festnetz Hintergrund

Call by Call bei Telekom-All-IP-Anschlüssen: Die Entscheidung naht

Bundesnetzagentur kündigt Regulierungsverfügung für August bis September an
Von Marc Kessler

Für so manchen Call-by-Call-Anbieter dürfte das Warten immer schwieriger werden: Nach wie vor steht eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) aus, in der geregelt wird, ob und in welcher Form die Deutsche Telekom Call by Call und Preselection auch bei IP-basierten Anschlüssen - auch All-IP-Anschlüsse genannt - weiterhin ermöglichen muss.

Bei den All-IP-Anschlüssen der Telekom nutzt der Kunde die Telefon- und Internetdienste nicht mehr über zwei getrennte Netze, sondern nur noch über die DSL-Leitung, so wie es auch bei anderen DSL-Anbietern wie zum Beispiel 1&1 der Fall ist. Das heißt, auch die Sprache wird über die DSL-Leitung übertragen - im Grunde genommen handelt es sich um klassische Internet-Telefonie (VoIP) nach dem SIP-Standard.

congstar war der Telekom-Versuchsballon

Daneben geht es auch um die Frage, ob sich eine solche Verpflichtung allein auf die Deutsche Telekom und deren (Privat-) Kunden oder auch auf die Tochterunternehmen congstar sowie die Geschäftskunden congstar-Logo Vorreiter bei IP-basiertem Telefonanschluss:
Telekom-Tochter congstar
Foto: congstar
der T-Systems-Gruppe erstrecken wird. congstar bietet bereits seit August vergangenen Jahres - also nun fast schon ein Jahr - DSL-Pakete an, bei denen der Telefon-Anschluss IP-basiert realisiert wird und Call by Call nicht mehr möglich ist. Schon damals intervenierten Call-by-Call-Anbieter und Branchenverbände wie der VATM heftig gegen die Einführung des für Call by Call und Preselection gesperrten Anschlusspakets.

"Allein die technische Umstellung auf die zukünftig in allen Übertragungsbereichen verwendete IP-Technologie rechtfertigt keinesfalls einen klammheimlichen Ausschluss der aus Verbrauchersicht besonders wichtigen und erfolgreichen Call-by-Call- und Preselection-Möglichkeiten", schimpfte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner schon im Sommer vergangenen Jahres. Seit Januar dieses Jahres offeriert die Telekom nun auch eigene All-IP-Anschluss-Pakete (Call & Surf Basic IP, -Comfort IP und -Comfort Plus IP).

Bundesnetzagentur mit Entwurf einer Regulierungsverfügung

Die Bundesnetzagentur hat im März den Entwurf einer möglichen Regulierungsverfügung veröffentlicht und dazu ein Anhörungsverfahren durchgeführt, das am 20. Mai endgültig beendet wurde. Nun warten alle Beteiligten darauf, dass sich die Regulierungsbehörde zu einer Entscheidung durchringt. Gegenüber teltarif.de erklärte die BNetzA, mit der endgültigen Regulierungsverfügung sei im August oder September zu rechnen.

Streit um die Auslegung des TKG

Grundlage für die Verpflichtung zu Call by Call und Preselection ist Paragraph  40, Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Hier ist festgelegt, dass Unternehmen "mit beträchtlicher Marktmacht" bei der Bereitstellung von Anschlüssen an das öffentliche Telefonnetz und dessen Nutzung an "festen Standorten" dazu verpflichtet sind, ihren Teilnehmern den Zugang zu "den Diensten aller unmittelbar zusammengeschalteter Anbieter (...) zu ermöglichen", und zwar "sowohl durch Betreiberauswahl im Einzelwahlverfahren durch Wählen einer Kennzahl als auch durch Betreibervorauswahl, wobei jedoch bei jedem Anruf die Möglichkeit besteht, die festgelegte Vorauswahl durch Wählen einer Betreiberkennzahl zu übergehen."

Strittig ist nun zunächst die generelle Fragestellung, ob die Deutsche Telekom auch dazu verpflichtet ist, Call by Call und Preselection bei All-IP-Anschlüssen anbieten zu müssen. Call-by-Call-Anbieter, Branchenverbände, der Verbraucherzentrale Bundesverband und auch die Bundesnetzagentur vertreten die Auffassung, dass die Telekom nach Paragraph 40 TKG auch bei IP-basierten Telefonanschlüssen weiterhin die Auswahl eines anderen Anbieters ermöglichen muss.

Bundesnetzagentur: Betreiber(vor)auswahl darf nicht ausgehebelt werden

Der entscheidende Begriff in diesem Zusammenhang lautet "Technologieneutralität". So schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem Entwurf: Das Telekommunikationsgesetz "erlaubt insofern keine Differenzierung der Call-by-Call- und Preselection-Verpflichtung aufgrund der verwendeten Technologie; sie ist von dieser unabhängig." Und: Es sei nicht ersichtlich, dass sich diese Verpflichtung "auf die PSTN-Technologie [Public Switched Telephone Network, analoges Telefonnetz] beschränken soll." Daher gelangt die Regulierungsbehörde in ihrem Entwurf zu dem Schluss und dem ungewöhnlich klaren Statement, dass "es nicht hinnehmbar [ist], die Betreiber(vor)auswahl allein durch Verwendung einer anderen Technologie aushebeln zu lassen."

Auf der nächsten Seite lesen Sie, warum Call by Call bei All-IP-Anschlüssen künftig teurer sein könnte als bei klassischen Telefonanschlüssen und unter welchen Bedingungen congstar-Kunden bald ebenfalls von Call by Call und/oder Preselection profitieren könnten.

Weitere Meldungen zu All-IP bei der Deutschen Telekom

Weitere Artikel aus dem Themenmonat "Telefonieren im Festnetz"