Themenspecial Telefon und Internet im Festnetz Telefonvertrag

Haken und Fußangeln bei Telefonverträgen

Worauf man beim Abschluss eines Telefonvertrages achten sollte
Von Marie-Anne Winter

Der Festnetzanschluss gehört für die meisten Menschen noch immer zur Grundausstattung. Auch wenn die Mobilfunknutzung ständig steigt und mittlerweile etwa ein Zehntel der Haushalte in Deutschland nur noch über Mobiltelefone kommuniziert, greifen die anderen neun Zehntel noch immer selbstverständlich zum Festnetztelefon. Der Grund für das Festhalten am Bewährten ist zunehmend weniger der Preis für die Telefongespräche an sich, als der für den Internet-Zugang, der ebenfalls meistens über die Festnetzleitung genutzt wird. Während die Preise für Mobilfunkgespräche inzwischen so weit gefallen sind, dass gerade Menschen mit geringen Einkommen wegen der relativ hohen monatlichen Grundkosten auf den Festnetzanschluss verzichten, so haben diese dann bei der Internet-Nutzung das Nachsehen. Denn die mobile Internetnutzung ist noch immer relativ teuer. Außerdem taugen mobile Internet-Zugänge noch immer nicht als vollwertiger Ersatz für einen DSL-Zugang, wie wir in einem Übersichtsartikel zu diesem Thema festgestellt haben.

Doch auch im Festnetz hat sich seit der Marktöffnung vor gut 10 Jahren viel getan. Inzwischen können Festnetzkunden zwischen zahlreichen Angeboten verschiedener Telekommunikations-Unternehmen wählen. Anders als im Mobilfunk stehen keine Festnetz-Anschlüsse auf Prepaid-Basis zur Verfügung, bei denen man nur bezahlen muss, was man tatsächlich vertelefoniert. Festnetzanschlüsse sind immer mit monatlichen Kosten verbunden, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung anfallen. Daher spielen die Vertragsbedingungen für den Festnetzanschluss bei der Auswahl des Anbieters eine wichtige Rolle. Natürlich sind der monatliche Grundpreis und die Kosten für Telefonate und Internet-Nutzung wichtig, doch bei der Auswahl eines passenden Festnetzvertrags sollten auch andere Faktoren berücksichtigt werden, etwa die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Die meisten Anbieter verlangen eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten für ihre Festnetzangebote. Selbst die Telekom ermöglicht nur noch in einem einzigen Angebot, nämlich dem Call Plus, eine Kündigung binnen 6 Werktagen. Bei den anderen Varianten binden die Kunden sich für mindestens 12 Monate. Kürzere Vertragslaufzeiten gibt es nur bei HanseNet (Alice), der Telekom-Tochter congstar und bei einigen Regionalanbietern wie NetCologne oder M-Net. So können Alice oder congstar-Anschlüsse mit einer Mindestlaufzeit von nur einem Monat gebucht werden. Die kurze Vertragslaufzeit gibt es allerdings nur, wenn die Kunden eine höhere Anschlussgebühr für die Aufschaltung ihres Anschlusses akzeptieren.

Mindestlaufzeiten sind verbindlich

Die Mindestlaufzeiten sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie sind Vertragsbestandteil und prinzipiell zu erfüllen. Wenn man den Vertrag schon vor dem Ende der Mindestlaufzeit wieder kündigen möchte, kann es durchaus sein, dass der Anbieter sich querstellt: Schließlich haben sich beide Vertragspartner aus freien Stücken an diesen Vertrag gebunden und müssen sich entsprechend auch aufeinander verlassen können. Ein generelles Recht auf eine vorzeitige Kündigung gibt es nicht. Wenn die Kunden vernünftige, nachvollziehbare Gründe haben, kann eine vorzeitige Kündigung aus Kulanzgründen akzeptiert werden. Worauf Sie bei einer Kündigung achten sollten, finden Sie in einer eigenen Meldung.

Auch der Blick auf die Kündigungsfristen und Folgelaufzeiten kann sich lohnen. Während einige Unternehmen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit relativ flexibel auf Kundenwünsche reagieren, muss bei anderen Anbietern der Vertrag mehrere Monate im Voraus gekündigt werden. Wird der jeweilige Termin versäumt, verlängert sich der Vertrag um einen bestimmten Zeitraum, der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich lang sein kann. Einige Anbieter schöpfen den maximal zulässigen Zeitraum von 12 Monaten aus.

Beim Vergleich der Kosten sollte nicht nur auf die Preise für Anrufe zu inländischen Festnetz- und Mobilfunkzielen geachtet werden, sinnvoll ist auch ein Blick auf die Preise für Telefonate zu Auslandszielen (auch hier sowohl Festnetz- als auch Mobilfunkziele), denn Call-by-Call- und Preselection-Anbieter können nur von Anschlüssen der Deutschen Telekom aus genutzt werden. Auch die Preise und Verfügbarkeit von Sonderrufnummern sollten überprüft werden, denn nicht alle Services sind über jeden Anbieter erreichbar.

Bei alternativen Festnetzanschlüssen sollte zudem genau geklärt werden, welche Technologie verwendet wird: Manche Anbieter behalten sich im Vertrag zum Beispiel vor, einen Telefonanschluss nicht ausschließlich über einen analogen Zugang oder ISDN, sondern abweichend auch über NGN oder VoIP zu realisieren. Dies kann zum Beispiel Probleme bei der Fax-Nutzung nach sich ziehen.

Auf der nächsten Seite lesen Sie, was Sie tun können, wenn man Sie am Telefon oder an der Haustür von einem neuen Vertrag überzeugen will.

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