Datenschutz

DSVGO: Mehr Arbeit für Datenschützer

Ob Friseure, Ärzte, Handwerker, Geschäftsinhaber oder Betreiber von Vereins-Webseiten: Sie alle müssen sich mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung befassen. Die Datenschutzbehörden der Länder müssen in diesen Tagen viel Beratungsarbeit leisten.
Von dpa / Dominik Haag

Datenschutz Die neuen Datenschutzregeln sorgen für viel Arbeit.
Bild: dpa
Einen guten Monat nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung haben die Datenschutzbehörden in Bremen und Hannover viel zu tun. "Wir spüren einen deutlichen Anstieg des Beratungsbedarfs und der Anfragen", sagte Johannes Pepping, Sprecher der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten. Das verdeutlicht ein Blick auf die Zahlen. Im ersten Quartal gab es 1300 Beschwerden und Anfragen, im zweiten Quartal waren es bis Ende vergangener Woche rund 3700. Auch die Bremer Datenschützer merken ein starkes Informationsinteresse seit einigen Wochen.

Anfragen müssen zur Bearbeitung zeitlich aufgeteilt werden

Datenschutz Die neuen Datenschutzregeln sorgen für viel Arbeit.
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"Anfang Mai hat es geknallt, weil da viele aufgewacht sind, die vorher noch nicht aufgewacht waren", sagte Landesdatenschutzbeauftragte Imke Sommer. Die Anfragen kämen aus den verschiedensten Bereichen, besonders aus dem Bereich Gesundheit mit Nachfragen aus Arztpraxen, von kleinen Unternehmen, von Schulen und Betreibern von Internetseiten, sagte Pepping. Die Leute wollen demzufolge wissen, wie sie sich angesichts der neuen Datenschutzverordnung verhalten sollen.

Arztpraxen informieren sich zum Beispiel darüber, wie sie ihre Patienten über die Datenverarbeitung informieren müssen. Betreiber von Webseiten wollen wissen, in welcher Form sie Cookies einsetzen dürfen oder wie sie ihre Datenschutzerklärung formulieren müssen. "Kleine Betriebe und Vereine möchten herausfinden, ob sie jetzt einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen", sagte Pepping.

Die telefonischen Anfragen seien so zahlreich, dass sie nur noch am Vormittag möglich seien, damit die Mitarbeiter am Nachmittag schriftliche Anfragen beantworten können. "Sonst würden sie in manchen Bereichen nur noch am Telefon hängen", sagte Pepping.

Nicht von Abmahnungen verunsichern lassen

Vor allem gegen Anbieter von Onlinediensten gebe es eine Häufung von Beschwerden, sagte Pepping. Dabei gehe es oft darum, dass Daten im Internet ohne Rechtsgrundlage veröffentlicht wurden, sei es in Foren, in Blogs oder in digitalen Telefonbüchern. Beschwerden gingen auch ein, wenn Daten trotz Wunsch der betroffenen Personen nicht gelöscht wurden. In Bremen beziehen sich zu einem größeren Teil die Beschwerden auf Social Media- und Mobilfunk-Unternehmen, sagte Sommer.

Nach einer gründlichen Prüfung der Beschwerde, bei der die Datenschützer gegebenenfalls auch weitere Informationen über den Sachverhalt recherchieren und dem Betroffenen auch Gelegenheit zur Stellungnahme geben, werde ermittelt, ob gegen das Datenschutzrecht verstoßen wurde. Am Ende des Verfahrens könne ein Bußgeld verhängt werden. "Das ist aber nur ein Mittel, das wir im Werkzeugkasten haben", sagte Pepping. Möglich seien auch Hinweise oder Warnungen.

Sanktionen wegen der neuen Datenschutz-Grundverordnung seien in ihrer Behörde noch nicht verabschiedet worden, sagte Sommer. "Die Prüfungen laufen noch."

Sommer wies darauf hin, dass Bürger sich nicht von Abmahnschreiben verunsichern lassen sollten. Im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung seien Abmahnungen rechtlich unzulässig. Abmahnungen seien ein Teil des Wettbewerbsrechts, damit habe der Datenschutz nichts zu tun. Bei Informationsveranstaltungen habe sie mitbekommen, dass es große Verunsicherung wegen Abmahnungen gebe. "Ich würde den Leuten den Rat geben, diese Schreiben zu ignorieren, sich zu wehren oder zu den Aufsichtsbehörden zu gehen."

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