EU-Datenschutz-Verordnung: Mehr Tempo bei Umsetzung gefordert
EU-Datenschutz-Verordnung: Mehr Tempo bei Umsetzung gefordert
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Jedes fünfte Unternehmen aus der Digitalwirtschaft hat
sich einer Umfrage zufolge noch überhaupt nicht mit der Umsetzung der
europäischen Datenschutz-Grundverordnung auseinander gesetzt. Wie der
Digitalverband Bitkom heute mitteilte, haben erst 34 Prozent der
Unternehmen erste Maßnahmen in Angriff genommen. Dabei drohen bei
Nichtbeachtung ab kommendem Mai empfindliche Bußgelder. "Allmählich
wird die Zeit knapp, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung
umzusetzen", sagte Susanne Dehmel vom Bitkom. Die Übergangsfrist bis
zum 25. Mai 2018 sei dafür gedacht gewesen, den IT-Unternehmen die
Zeit zu lassen, um die teils aufwendigen Vorarbeiten dafür
realisieren zu können.
Einheitliche Datenschutz-Regeln in Europa
EU-Datenschutz-Verordnung: Mehr Tempo bei Umsetzung gefordert
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Ab Mai 2018 gelten erstmals europaweit einheitliche
Datenschutz-Bestimmungen. Sie sollen für gleiche wirtschaftliche
Bedingungen sorgen, den Datenschutz modernisieren und die Grundrechte
besser schützen. Offiziell sind die Vorgaben bereits am
25. Mai 2016 in Kraft getreten. Unternehmen müssen dafür eine Reihe neuer
Verpflichtungen umsetzen. So ist etwa vorgesehen, bereits bei der
Herstellung von Produkten Fragen des Datenschutzes zu
berücksichtigen. Und bei der Datenverarbeitung muss das Verfahren
genau dokumentiert werden.
"IT-Unternehmen, die bis jetzt die Vorgaben der DSGVO ignoriert haben, sollten sich dringend überlegen, wie sie das Thema schnellstmöglich aufarbeiten können", sagte Dehmel. Als Hilfestellung hat der Verband einen Leitfaden mit Fragen und Antworten rund um das neue Gesetz veröffentlicht.
Regelungen weitgehend wirkungslos?
Einige Experten halten die in Europa geltende Datenschutz-Grundverordnung für wenig wirksam. Denn soziale Netzwerke oder Anbieter von Cloud-Speicher würden in der Datenschutz-Grundverordnung ignoriert. Eigentlich sollte die Verordnung hierzulande gerade solche Bereiche des Internets mit einschließen, so die Aussage des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD).
Auch Alexander Roßnagel, Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet), kritisiert: "Weil die Abgrenzung zu deutschem Recht unscharf ist, wird die Rechtslage in Deutschland unübersichtlicher und möglicherweise sogar schlechter." Er fordert, dass der deutsche Gesetzgeber neue angepasste Regelungen treffen müsse. Lücken müssten geschlossen und das Datenschutzrecht auf die Risiken der modernen Informationstechnik eingestellt werden.