Rechtliche Schritte

Deutsche Telekom erwirkt Unterlassungserklärung gegen 01075

Call-by-Call-Anbieter hat Tarifmodell und Webseite umgestellt
Von Thorsten Neuhetzki

Die abgemahnte 01075 Webseite. Die genannten Preise galten nur nach einer Registrierung, was nicht sofort erkennbar war. Die abgemahnte 01075-Webseite. Die genannten Preise galten nur nach einer Registrierung, was nicht sofort erkennbar war.
Screenshot: teltarif.de
Die Deutsche Telekom hat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen die 01075 erwirkt. Das erfuhr teltarif.de aus Telekom-Kreisen. Auf der Webseite der 01075 wurde auf den ersten Blick mit Minutenpreisen geworben, die scheinbar bei normaler Nutzung der 01075 galten (wir berichteten). Nur bei genauerem Hinsehen konnten Nutzer auf weiteren Unterseiten erkennen, dass die beworbenen Minutenpreise tatsächlich nur nach einer Registrierung galten. Ohne eine Anmeldung für den Tarif wurden Gespräche ins deutsche Festnetz beispielsweise mit pauschal 75 Cent pro Gespräch abgerechnet.

Übrigens hat die 01075 laut Impressum zumindest rechtlich einen neuen Betreiber: Gewechselt wurden der Firmenname und Sitz von 01075 Telecom GmbH (HRB 22348) in Neckarsulm auf die 01075 Festnetz GmbH (HRB 12800) in Walluf. Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Unternehmen. Wann diese Umstellung erfolgte, ist nicht bekannt.

Die abgemahnte 01075 Webseite. Die genannten Preise galten nur nach einer Registrierung, was nicht sofort erkennbar war. Die abgemahnte 01075-Webseite. Die genannten Preise galten nur nach einer Registrierung, was nicht sofort erkennbar war.
Screenshot: teltarif.de
Die Deutsche Telekom ist als ehemaliger Monopolist nicht nur verpflichtet, Call by Call zu ermöglichen, sondern muss auch die Rechnungslegung und den Rechnungseinzug für diese Call-by-Call-Anbieter übernehmen. Erst wenn fällige Beträge in die Mahnstufe rutschen, müssen sich die Anbieter selbst um die Inkassierung kümmern. Da die Telekom regulatorisch verpflichtet ist, diese Dienstleistungen zu übernehmen, ist sie normalerweise sehr zurückhaltend, was Schritte gegen diese Mitbewerber angeht.

Unterlassungserklärung bewirkt Änderung von Webseite und Tarifen

Die Rechtsabteilung der Telekom schien jedoch eine wettbewerbsrechtliche Handhabe zu sehen und leitete rechtliche Schritte ein. Erwirkt wurde letztlich eine Unterlassungserklärung. Die 01075 Telecom änderte daraufhin - offenbar am gestrigen Montag - ihre Webseite und damit auch die Tarife. Die Redaktion von teltarif.de erhielt hierüber, wie auch schon im im März, keine Information. Diese Informationen stellen jedoch eine Grundvoraussetzung dar, um in unseren Tarifvergleichen berücksichtigt zu werden.

Die erwirkte Unterlassungserklärung durch die Telekom unterstreicht die von teltarif.de Anfang April in einer Meldung abgegebene Einschätzung. Schon damals bezweifelten wir, dass die zu dem Zeitpunkt auf der Webseite gemachten Angebote einer rechtlichen Prüfung stand halten würden. Rechtlich bedeuten die juristischen Schritte der Telekom für den Endkunden jedoch nichts außer die erneute Umstellung der Tarife. Auf bereits getätigte Anrufe und abgerechnete Gespräche haben solche wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen keinen Einfluss. Kunden, die mit dem Vorgehen der 01075 ebenfalls nicht einverstanden sind, müssen hier eigene zivilrechtliche Schritte gehen, sollten sie dies wollen.

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