Digitaler Nachlass: Vor dem Tod eine Vertrauensperson festlegen
Digitaler Nachlass: Vor dem Tod eine Vertrauensperson festlegen
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Angelegenheiten des täglichen Lebens werden vermehrt im oder übers
Netz geregelt, und immer Informationen rund um die eigene Person
finden sich dort wieder. Entscheidend ist deshalb, dass man
frühzeitig eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt, die sich im
Todesfall um die persönlichen Daten im Internet kümmern. Das rät der
Verbraucherzentrale Bundesverband auf machts-gut.de, einer neuen
Infoseite rund um den digitalen Nachlass. Um es den Vertrauten im
Fall der Fälle möglichst einfach zu machen, sollte man eine genau
Anleitung schreiben, was mit Konten und Daten passieren soll, und
dieses Schreiben in einem Safe oder Bankschließfach aufbewahren.
Digitaler Nachlass: Vor dem Tod eine Vertrauensperson festlegen
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Dazu kann ein USB-Stick mit den verschlüsselten Passwörtern angelegt
werden. Noch einfacher wird es, wenn man einen Passwortmanager nutzt.
Dann muss man für die Vertrauensperson nur noch ein Masterpasswort
hinterlegen. Keine gute Idee ist es nach Auffassung der
Verbraucherschützer, Unternehmen gegen Gebühr Daten oder Passwörter
anzuvertrauen, damit sie diese im Ernstfall an Angehörige
weitergeben. Die Sicherheit solcher Anbieter sei schwer einschätzbar.
Erster Einstieg sollte E-Mail-Account des Verstorbenen sein
Hinterbliebene sollten sich falls möglich zuerst beim E-Mail-Account des Verstorbenen einloggen, raten die Experten. Denn darüber ließen sich viele weitere Online-Konten entdecken - die erste Voraussetzung, um kostenpflichtige Mitgliedschaften oder Abonnements schnell kündigen zu können. Wer keine Zugangsdaten zum Mailkonto besitzt, muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters anschauen, um herauszufinden, welche Nachweise erbracht werden müssen, damit man Zugang zu den Mails bekommt oder das Konto löschen lassen kann.
Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, auch Computer, Notebooks, Smartphones, Tablets, Festplatten oder USB-Sticks des Verstorbenen zu durchsuchen. Auch dort können sich Daten finden, die für den digitalen Nachlass wichtig sind. Meiden sollte man den Verbraucherschützern zufolge Unternehmen, die anbieten, die Geräte eines Verstorbenen zu durchsuchen. Dabei könnten zu viele persönliche Daten weitergegeben werden.