DSL-Gebühren

1&1 erhöht zeitweise die Technikergebühr

Wir haben bei 1&1 nachgefragt, wieso es eine kurzzeitige Preiserhöhung bei der Technikergebühr gab und warum der Anbieter diese dann wieder zurückgezogen hat. Müssen die betroffenen Kunden den Mehrpreis bezahlen?
Von Daniel Rottinger /

Temporärere Erhöhung der Technikergebühr Temporäre Erhöhung der Technikergebühr
Bild: teltarif/pixabay_fotolia-electriceye_montage
Zum ersten November hatte 1&1 die Technikergebühr teilweise verteuert: Statt 39,90 Euro zahlten Nutzer 49,90 Euro bei einem Neuanschluss, bei einem Anbieterwechsel wurde zwischenzeitlich eine Technikergebühr in Höhe von 29,90 Euro von 1&1 erhoben. Eine Technikergebühr fiel also in jedem Fall an, wenn Kunden zu 1&1-DSL wechselten, zuvor waren nur Neuschaltungen betroffen.

Temporärere Erhöhung der Technikergebühr Temporäre Erhöhung der Technikergebühr
Bild: teltarif/pixabay_fotolia-electriceye_montage
Die erhöhten beziehungsweise veränderten Gebühren verlangte der Konzern von Neukunden, die zwischen dem 1. bis zum 4. November einen Vertrag schlossen. Jedoch hat der Internetanbieter den Schritt mit Wirkung zum 5. November bereits wieder zurückgenommen. Was veranlasste das Unternehmen zu diesem Vorgehen und warum wurden dieser Schritt kurze Zeit später wieder revidiert? Wir haben bei 1&1 nachgefragt und eine eher ausweichende Antwort von der Pressestelle erhalten:

1&1 teste regelmäßig Veränderungen an seinem Angebot (Anm. d. Red.: Unterschiedliche Preise für das LAN-Modem), heißt es dazu in der E-Mail. Bei Bedarf könne es daher auch kurzfristig zu Anpassungen kommen. Dabei würden sich die Preise der 1&1-Tarife, Tarif-Bestandteile und eventueller Gebühren unter anderem nach der aktuellen Marktlage richten. "Unser Ziel dabei ist es, allen unseren Kunden günstige Monatspreise für ihren DSL-Anschluss, Surf- und Telefonie-Flatrates anzubieten", schließt der Anbieter seine Antwort auf unsere Frage.

Müssen Kunden den Mehrpreis bezahlen?

Zudem wollten wir wissen, ob die neuen beziehungsweise erhöhten Gebühren jemals Kunden in Rechnung gestellt wurden? Selbstverständlich würden für 1&1-Kunden die jeweils aktuellen Preislisten und Leistungsbeschreibungen gelten, die sie bei Vertragsabschluss akzeptiert haben. Durch diesen Satz wird klar, dass Nutzer tatsächlich die temporären Gebühren bezahlen müssen und hiermit nochmals untermauert: "Die darin beschriebenen Leistungen und Preise sind für beide Seiten die Vertragsgrundlage." Allerdings würde sich 1&1-Kunden im Rahmen des "1&1-Prinzips eine kulante Möglichkeit (bieten), den Vertrag innerhalb des ersten Vertragsmonats vorzeitig zu beenden oder sich für ein anderes 1&1-Tarif-Angebot zu entscheiden".

Abschließend macht 1&1 noch Angaben zum allgemeinen Wechselverfahren: "Im standardisierten Wechsel-Prozess zwischen den DSL-Anbietern wird in der Regel mindestens eine Rufnummer zum neuen Anbieter portiert. Bei den Wechseln gelten selbstverständlich die Regelungen des TKG zur Weiterversorgung im Falle von Verzögerungen".

Mehr zum Thema DSL