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EuGH: EU-Domains bleiben europäischen Firmen vorbehalten

Nichteuropäische Firmen benötigen Lizenznehmer in Europa
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Der EuGH hat entschieden, dass nichteuropäische Firmen nicht so leicht an eine .eu-Domain kommen. Der EuGH hat entschieden, dass nichteuropäische Firmen nicht so leicht an eine .eu-Domain kommen.
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Wo EU draufsteht, soll auch EU drin sein: Nach diesem Prinzip hat die Europäische Union seit nunmehr sechs Jahren ihre eigenen Internet-Adressen. Alle Web-Anbieter in den Mitgliedsländern können sich eine Adresse mit der Endung .eu registrieren lassen - ähnlich wie Web-Anbieter in Deutschland mit der Endung .de.

Urteil: .eu-Domain für europäischen Optiker

Bei der Vergabe von .eu-Internetadressen bleiben nichteuropäische Unternehmen in der Regel außen vor - selbst wenn sie den Antrag von einer europäischen Firma stellen lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-376/11). Es folgte damit der Klage eines belgischen Optikunternehmens, das eine Internet-Adresse haben wollte, die bereits an eine US-Firma vergeben war.

Der EuGH hat entschieden, dass nichteuropäische Firmen nicht so leicht an eine .eu-Domain kommen. Der EuGH hat entschieden, dass nichteuropäische Firmen nicht so leicht an eine .eu-Domain kommen.
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Die amerikanische Firma Walsh Opticals nutzte das belgische Bureau Gevers, um den Antrag bei der EU-Vergabestelle Eurid einzureichen. Bureau Gevers bekam den Zuschlag für die Adresse lensworld.eu. Der belgische Mitbewerber Pie Optik, der wie Walsh Opticals Sehhilfen im Internet verkauft, musste verzichten, weil er den Antrag später gestellt hatte. Aktuell leitet die Domain zwar noch auf den amerikanischen Shop weiter, der Status ist jedoch auf "On Hold", was bedeutet, dass die Registrierungsstelle auf das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung wartet.

Dennoch: Nichteuropäische Firmen können einen Lizenznehmer aus der EU vorschicken, der die gleichen Produkte vertreibt. Im aktuellen Fall gab es aber den Richtern zufolge keine richtige Lizenzbeziehung zwischen Walsh Opticals und Bureau Gevers. Der Antrag war so etwas wie eine Dienstleistung, die Gevers für Walsh erbrachte. Damit hätte Gevers den Zuschlag nicht bekommen dürfen.

Länderbezogene Top-Level-Domains

Viele dieser sogenannten Top-Level-Domains (TLD) sind für alle Interessenten frei zugänglich. So können auch US-Bürger eine de-Domain bekommen, sofern sie einen zuständigen Ansprechpartner mit Adresse in Deutschland angeben. Das sind dann oft Internet-Firmen wie 1&1 oder Strato, die Internet-Adressen für ihre Kunden registrieren. Die französische TLD .fr wurde erst Anfang dieses Jahres für Privatpersonen international freigegeben.

Internetadressen werden nach dem Prinzip "First come, first served" vergeben: Wer eine Adresse zuerst anmeldet, bekommt den Zuschlag, vorausgesetzt dass keine Markenrechte oder sonstigen Ansprüche verletzt werden. Die EU-Domain-Vergabestelle Eurid hat bisher mehr als 3,4 Millionen Adressen vergeben. Sie ist damit die neuntgrößte Top-Level-Domain weltweit. An der Spitze liegen .com in den USA, gefolgt von .de, .net und der britischen TLD .uk.

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