GMail: Maildienst muss per E-Mail erreichbar sein
Google und andere Online-Anbieter müssen ihren Kunden unkomplizierten Kontakt ermöglichen.
dpa
Nutzer, die mit ihren Online-Anbietern in Kontakt treten möchten kennen das: Im
Impressum steht eine E-Mail-Adresse angegeben, man schreibt an diese und alles was
zurückkommt, ist eine Standardantwort mit dem Hinweis auf Online-Hilfen und
Kontaktformulare. Dieser Umgang mit Kundenanfragen verstößt laut dem Urteil
gegen das Telemediengesetz und lässt nur einen Schluss zu: Google nimmt den
Inhalt von Kunden-E-Mails nicht zur Kenntnis.
Kontaktformulare verstoßen gegen vorgeschriebene Möglichkeit zu Kontakt
Google und andere Online-Anbieter müssen ihren Kunden unkomplizierten Kontakt ermöglichen.
dpa
Gegen den Internetgiganten und den "toten Briefkasten" geklagt hat der
Verbraucherzentrale Bundesverband und Recht bekommen. Google darf
auf Kunden-Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nicht
mit einer automatisch erzeugten Standardantwort reagieren, die Verbraucherinnen
und Verbraucher lediglich auf Hilfeseiten und andere Kontaktmöglichkeiten verweist.
Die Entscheidung des Kammergerichts gegen das vielfältige Unternehmen ist nach
der Entscheidung des Landesgerichts nun die Bestätigung.
"Verbraucher haben ein Recht darauf, dass sie Online-Anbieter per E-Mail erreichen und unkompliziert Kontakt aufnehmen können", sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. "Diese Kommunikation darf ein Unternehmen nicht verweigern, indem es Kundenanfragen gar nicht erst liest." Dieser Umgang mit Kundenanfragen verstößt gegen das Telemediengesetz und Kontaktformulare, Online-Hilfen und Online-Foren können nicht die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit ersetzen, dass sich ein Kunde per E-Mail an ein Unternehmen wenden kann.
In einer weiteren Meldung lesen Sie, welches große Unternehmen vor kurzem ebenfalls eine Schlappe vor Gericht hinnehmen musste.