Google kann Datenschutzbedenken bei Statistik-Dienst ausräumen
Google einigt sich mit Datenschützern
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Die jahrelange rechtliche Unsicherheit bei der
Nutzung des Web-Statistik-Dienstes Google Analytics ist geklärt: Der
Internet-Konzern Google und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte
Johannes Caspar erzielten nach langwierigen Gesprächen eine Einigung
zur Nutzung des Dienstes. Das Unternehmen teilt heute mit,
die vereinbarten Regelungen stellten sicher, dass Google Analytics
"ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden
eingesetzt werden kann".
Google einigt sich mit Datenschützern
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Mit Google Analytics können die Betreiber eines Web-Angebots
Statistiken über ihre Besucher erstellen - man spricht bei solchen
Diensten auch vom Tracking, also von einem Nachverfolgen der
Nutzer. Google erstellt dabei nur aggregierte, also keine einzelnen
Nutzerdaten und stellt den Dienst kostenlos zur Verfügung. Bestimmte
Daten werden dabei auch an das Unternehmen in den USA übermittelt.
Besserer Datenschutz durch Browser-Add-on und IP-Maskierung
Zu den vereinbarten Regeln gehört, dass die Betreiber eines Web-Angebots in einer Datenschutzerklärung darüber informieren, dass Google Analytics eingesetzt wird. Dort soll auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass die Besucher der Website die Google-Analytics-Funktion mit einem Zusatzprogramm (Add-on) des Browsers abschalten können. Die Betreiber sollen auch eine von Google bereitgestellte Software-Lösung einsetzen, die bei der Nutzung des Dienstes die vollständige IP-Adresse "maskiert", also unkenntlich macht. Die IP-Adresse ist eine Zahlenfolge, die jeden Computer im Internet eindeutig identifiziert.
"Macht ein Webseitenbetreiber von diesen Möglichkeiten Gebrauch, wird dadurch ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics gewährleistet", erklärte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Die Datenschützer in Deutschland verlangen von Tracking-Diensten unter anderem, dass Nutzer die Erstellung von Profilen stoppen können und keine vollständigen IP-Adressen gespeichert werden, wenn die Betroffenen dies nicht ausdrücklich erlauben.
"Wir befinden uns am Ende eines langen, aber konstruktiven Abstimmungsprozesses", schrieb Caspar in einer schriftlichen Mitteilung. Im Januar waren die Gespräche über Google Analytics sogar zeitweise abgebrochen worden. Jetzt habe die intensive Zusammenarbeit die erzielten Verbesserungen ermöglicht, erklärte Caspar. Es sei zu begrüßen, dass die Änderungen auch europaweit umgesetzt werden sollen. Caspar betonte, dass nun die Betreiber einer Website, wenn sie Google Analytics nutzen, "für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind".