Studie

Haucap-Gutachten: Viele Vorteile im Telekom-Vectoring-Ausbau

Ein Gutachten gibt der Telekom für ihre Vectoring-Ausbaupläne recht für den strategischen Breitband-Ausbau-Plan.
Von Thorsten Neuhetzki

Gutachten zu Vectoring-Plänen Gutachten zu Vectoring-Plänen
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Durch die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur sollen erstmals 1,4 Millionen Haushalte mit schnellem Internet versorgt werden. Die Deutsche Telekom darf demnach VDSL Vectoring im Nahbereich errichten. Für weitere 4,3 Millionen Haushalte soll sich die Versorgung verbessern. Die Entscheidung der BNetzA ist nicht unumstritten, vor allem die Wettbewerber laufen Sturm und sehen eine Re-Monopolisierung. Die Telekom hat bei DICE Consult ein Gutachten [Link entfernt] in Auftrag gegeben, dass sich mit den Plänen beschäftigt. Einer der vier Eigentümer des Unternehmens ist der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Justus Haucap, bis 2014 Mitglied der Monopolkommission. Diese hatte sich zuletzt gegen die Pläne der Telekom ausgesprochen - Haucaps Unternehmen begrüßt jedoch die Vectoring-Pläne ausdrücklich.

Durch die Kombination von Glasfaserausbau und Vectoring entstehe kurzfristig eine kosteneffiziente Möglichkeit, die verfügbaren Bandbreiten erheblich anzuheben, heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens. "Bei der Betrachtung des Breitbandausbaus sind einerseits Investitionsanreize und andererseits der Schutz des Wettbewerbs zu berücksichtigen." Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die erneute Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur diesen Aspekten ausgewogen Rechnung trägt.: Investitionsanreize würden durch die Gewährung von exklusiven Ausbaurechten und -pflichten gewahrt, und den Bedürfnissen der Wettbewerber werde durch geeignete Zugangsprodukte Rechnung getragen.

Exklusive Ausbaurechte technisch und ökonomisch erforderlich

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Dabei werde das exklusive Ausbaurechte nicht nur der Deutschen Telekom eingeräumt, sondern auch den Wettbewerbern. Zur Erreichung der Ziele der Telekommunikationspolitik sei dies von Vorteil, weil mit den Ausbaurechten auch Investitionsverpflichtungen einhergehen. "Den ursprünglichen Einwänden der Europäischen Kommission wird mit der aktuellen Re-Notifizierung überzeugend Rechnung getragen." Investitionsanreize würden gewahrt und der lokale Wettbewerb gestärkt, heißt es.

Die exklusiven Ausbaurechte der Telekom bezeichnet das Gutachten als technisch erforderlich, aber auch ökonomisch geboten, weil nicht alle Bereiche kostendeckend ausgebaut werden könnten. Stattdessen sei eine Mischkalkulation erforderlich, "in der defizitäre Gebiete durch profitable Regionen mitfinanziert werden". Entgegen der Darstellung einiger Wettbewerber würde dadurch der lokale Wettbewerb nicht geschwächt. Vielmehr entstünde erstmals die Möglichkeit, Kabelnetzbetreibern mit vergleichbar hohen Bandbreiten wirksam Konkurrenz zu machen. Ohne den Zwischenschritt VDSL Vectoring sei in Anbetracht der hohen Investitionskosten auch kein zeitnaher und flächendeckender Breitbandausbau mit direkten Glasfaserleitungen (FTTB/H) möglich.

Im Resümee der Studie heißt es: "Die bisherigen Investitionen der Wettbewerber in den schrittweisen Ausbau der Glasfaser bis zum Hauptverteiler oder Kabelverzweiger und deren Nachfrage nach Bitstrom-Produkten am Hauptverteiler, weisen darauf hin, dass auch die Wettbewerber der Deutschen Telekom (DTAG) FTTC in Kombination mit Vectoring für einen sinnvollen, nachfragegerechten und kosteneffizienten Entwicklungspfad halten. Die starke Nutzung des Zugangs über Vorleistungsprodukte lässt nicht auf eine Re-Monopolisierung schließen. Aufgrund der langen Nutzungs- und Amortisationsdauer kann davon ausgegangen werden, dass der vorherrschende befristete Wettbewerb zwischen Vectoring und FTTB/H keinen Bremseffekt auf die Investitionsanreize hat und künftig haben wird."

Mischkalkulation bei Ausbau entscheidend

Nur durch die Möglichkeit einer Mischkalkulation zwischen rentablen und unrentablen Gebieten könnten ländliche Gemeinden und Kleinstädte ausgebaut werden. Ein Wegfall der rentablen 15 Prozent, die durch etwaige Wettbewerber ausgebaut würden, macht das Finanzierungsmodell für einen flächendeckenden Ausbau hinfällig. Die Einführung eines gleitenden Schwellenwertes von 40 Prozent und mindestens 33 Prozentpunkte höherer Erschließung des jeweiligen Wettbewerbers, ab dem Wettbewerber im Nahbereich ausbauen dürfen, erscheine demnach sinnvoll, um das ausschließlich punktuelle Investieren alternativer Carrier in rentablen Gebieten ("Rosinenpicken") nicht weiter voranzutreiben. Letzteres würde demnach eine Verstärkung des Stadt-Land-Gefälles nach sich ziehen und die Gefahr von "Investitionsruinen" im ländlichen Raum verstärken, heißt es in dem Gutachten.

Der Begriff des Rosinenpickens ist in dieser Diskussion vorbelastet. Ursprünglich hatten die Wettbewerber der Telekom vorgeworfen, beim Netzausbau das Prinzip des Rosinenpickens zu nutzen.

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