Homann

Bundesnetzagentur droht Kabel-Anbietern offen mit Regulierung

Marktanalysen sollen Marktgegebenheiten überprüfen
Von Thorsten Neuhetzki

Die Kabelnetze könnten künftig reguliert werden. Damit droht der Präsident der Bundesnetzagentur Die Kabelnetze könnten künftig reguliert werden. Damit droht der Präsident der Bundesnetzagentur
Foto: teltarif.de
Die Kabelnetzbetreiber nehmen den klassischen Festnetzgesellschaften immer größere Marktanteile ab - sehr zu deren Ärger. Technisch sind die Kabelnetzbetreiber in der Lage 100 MBit/s und mehr im Downstream anzubieten - eine Datenrate, die per Kupferkabel aktuell noch nicht erreicht werden kann. Im Gegensatz zum Kupferkabel sind die Koaxialkabel der Kabelnetzbetreiber jedoch nicht reguliert. Das heißt, dass nur derjenige, dem das Koaxialkabel gehört, am jeweiligen Standort seine Dienste anbieten kann. Doch das könnte sich ändern. Die Bundesnetzagentur könnte im kommenden Jahr nach einer Marktanalyse zu dem Schluss kommen, dass auch der Kabelmarkt - zumindest in Teilen - reguliert werden muss. Entsprechende Andeutungen machte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Schon bei seinem Amtsantritt im März hatte er die Kabelnetzbetreiber aufgefordert, die Netze für Wettbewerber zu öffnen. Das ist bis heute nicht erfolgt. Auf die Nachfrage der Kollegen der FAZ, wie er darauf reagiere, antwortet Homann: "Wir haben bisher keine Handhabe, um Druck auszuüben. Gleichwohl kann es aus Sicht der Kabelunternehmen sehr klug sein, sich rechtzeitig mit dem Gedanken zu beschäftigen." Der Anteil der Kabelanbieter am Breitbandmarkt sei bundesweit betrachtet zu klein, dass er für eine Regulierung in Frage käme. Doch es müsse künftig nicht bei einer bundesweiten Regulierung bleiben, ließ Homann durchblicken.

Neue Marktanalysen könnten zu neuen Marktabgrenzungen führen

Die Kabelnetze könnten künftig reguliert werden. Damit droht der Präsident der Bundesnetzagentur Die Kabelnetze könnten künftig reguliert werden. Damit droht der Präsident der Bundesnetzagentur
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Der Markt entwickle sich äußert dynamisch, stellte der Präsident fest. In der Folge müsse man sich fragen, ob eine bundesweite Marktabgrenzung weiterhin sinnvoll sei. "Wir haben den Auftrag, fortlaufend zu prüfen, inwieweit die Regulierung den Marktgegebenheiten entspricht", so Homann. Angang des kommenden Jahres beginne die Bundesnetzagentur mit zwei neuen Marktanalysen, in denen "auch dieser Aspekt genau untersucht wird".

Das Ergebnis dieser Analyse ist aktuell offen. Denkbar sind aber verschiedene Ansätze. So wurde in den vergangenen Jahren immer wieder von der Telekom gefordert, dass sie in bestimmten Märkten aus der Regulierung entlassen werde, weil sie keinen entsprechend hohen Marktanteil mehr habe. Das trifft vor allem auf Großstädte zu, in denen zahlreiche Wettbewerber mit günstigen Tarifen um die Gunst der Kunden buhlen. Hier ist auch der Anteil der Kabelanbieter besonders hoch. So könne es passieren, dass in den Städten, in denen es einen besonders hohen Anteil an Kabelkunden gibt, die Regulierung erfolgt. Ein anderer Ansatz könnte der Produktansatz sein, bei dem beispielsweise Marktanteile der Anbieter im Bereich von 50 MBit/s im Downstream und mehr untersucht werden. Ein dritter Ansatz wäre in der reinen Telefonie zu finden. Hier gibt es bereits seit längerem Bestrebungen, die Kabelnetzbetreiber dazu zu bekommen, Call by Call zuzulassen.

Nach einer Schätzung von Dialog Consult und Professor Torsten J. Gerpott im Auftrag des Branchenverbandes VATM haben zum Jahresende 4,2 Millionen Kunden einen Breitbandanschluss von einem Kabelnetzbetreiber. Das entspräche einem Marktanteil von 11,1 Prozent. 1,6 Millionen Kunden hätten ihre Anschlüsse bei Kabel Deutschland, Unity Media Kabel BW zählt 2 Millionen Kunden.

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