Fintech

Bericht: N26 kündigt Konten und friert Gelder ein

N26 hat Kunden aus mehreren Ländern die Konten gekün­digt und das Rest­gut­haben einbe­halten. Kunden sollen nun Nach­weise erbringen, woher das Geld kommt.
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Die Online-Bank N26 macht erneut nega­tive Schlag­zeilen. Nachdem in der Vergan­gen­heit oft der Kunden­ser­vice des Kredit­insti­tuts kriti­siert wurde, hat N26 jetzt zahl­rei­chen Kunden abrupt die Konten gekün­digt. Das berichtet das Handels­blatt unter Beru­fung auf betrof­fene Nutzer. Der Zeitung seien 40 Fälle von N26-Kunden aus Deutsch­land bekannt. In sozialen Netz­werken berichten aber auch Nutzer aus Frank­reich und Italien, sie hätten von jetzt auf gleich ihr Konto bei N26 gekün­digt bekommen. N26 macht sich abermals unbeliebt N26 macht sich abermals unbeliebt
Screenshot: teltarif.de, Quelle: n26.com
Das Fintech hat betrof­fene Anwender schrift­lich über die Maßnahme infor­miert. Den Nutzern wird vorge­worfen, gegen die Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen (AGB) des Kredit­insti­tuts verstoßen zu haben. Daher werde die Bank­ver­bin­dung außer­ordent­lich gemäß den "Grund­regeln für das Verhältnis zwischen Kunde und Bank" aufge­löst.

Schreiben von N26 lässt Fragen offen

Was N26 seinen Kunden konkret vorwirft, erläu­tert die Bank im recht allge­mein gehal­tenen Schreiben nicht. Das kriti­siert auch Niels Nauhauser von der Verbrau­cher­zen­trale Baden-Würt­tem­berg. "N26 bezieht sich in dem Kündi­gungs­schreiben auf einen Verstoß gegen allge­meine Geschäfts­bedin­gungen, infor­miert aber nicht darüber, welcher konkrete Verstoß den Kunden vorge­worfen wird", so Nauhauser im Handels­blatt.

Auch die frist­lose Kündi­gung sieht der Verbrau­cher­schützer kritisch. Diese sei nur dann vorge­sehen, wenn der Kunde falsche Angaben zu seinen Vermö­gens­ver­hält­nissen gemacht habe oder eine wesent­liche Verschlech­terung der Vermö­gens­ver­hält­nisse eintrete oder zu erwarten sei. Auch wenn ein Kunde von der Bank gefor­derte Sicher­heiten nicht erbringe, könne das Konto gekün­digt werden.

N26 behält Guthaben ein

Wie es im Bericht weiter heißt, staunten Kunden nicht schlecht, die noch Zugriff auf das Online-Banking von N26 hatten. Die Bank habe das gesamte Geld abge­hoben - um später darauf hinzu­weisen, dass das vorhan­dene Guthaben für eine anste­hende Abbu­chung nicht ausreiche. Das wiederum führe zu weiteren Kosten, wenn Trans­aktionen abge­lehnt werden. Rutscht das Konto ins Minus, so wären außerdem Über­zie­hungs­kre­dit­zinsen fällig.

Kunden, die bei N26 nach dem Verbleib ihres Gutha­bens gefragt haben, erhielten dem Bericht zufolge eine Auffor­derung, einen Nach­weis über die Herkunft der Gelder zu erbringen. Anschlie­ßend werde das Fintech die Auszah­lung "erneut prüfen". Das lasse den Schluss zu, dass N26 versucht, bessere Geld­wäsche­kon­trollen zu etablieren, speku­liert das Handels­blatt. Dabei sei der Kunden­bestand mögli­cher­weise nach poten­ziell verdäch­tigen Konten durch­sucht und "lieber eine Kündi­gung zu viel" ausge­spro­chen worden.

Niels Nauhauser von der Verbrau­cher­zen­trale Baden-Würt­tem­berg: "Wir raten den Betrof­fenen, die Bank dazu aufzu­for­dern, die konkrete Anspruchs­grund­lage für die Kündi­gung und die behaup­tete Pflicht­ver­let­zung zu nennen." Sei die Kündi­gung unbe­rech­tigt, so bestünden mögli­cher­weise auch Scha­dens­ersatz­ansprüche. Betrof­fenen Kunden rät der Verbrau­cher­schützer, even­tuell entstan­dene Schäden zu doku­men­tieren.

Vor einigen Monaten hatte N26 eine Lösung vorge­stellt, mit der Kunden ihre Ausgaben besser im Griff behalten sollen.

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