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Routerzwang: Ab 1. August ist der Spuk vorbei - fast

Der Routerzwang wird abgeschafft. Nun steht auch das Datum fest. Für Bestandskunden gilt der Termin aber wohl nicht.
Von Hans-Georg Kluge

Routerzwang: Ab 1. August ist der Spuk vorbei Routerzwang: Ab 1. August ist der Spuk vorbei
Bild: Pavel Morozov - Fotolia.com
Der Routerzwang fällt am 1. August. Ab diesem Termin müssen neue Anschlüsse mit frei wählbarem Router geschaltet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium nannte den Termin gegenüber dem Magazin Golem.de. Auf Nachfrage von teltarif.de bestätigte das Ministerium die Angaben. Weitere Details, die wir angefragt haben, liegen inzwischen vor und klären die Sachlage für bestehende Verträge.

Die Neuregelung sieht vor, dass Inter­net­an­bieter verpflichtet sind, bei Vertragsabschluss den Kunden alle nötigen Zugangsdaten zu geben, sodass diese einen eigenen Router einsetzen können.

Kein Routerzwang mehr: Das gilt für Bestandskunden

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Bild: Pavel Morozov - Fotolia.com
Der Bundesrat hatte das Gesetz bereits im November 2015 beschlossen. Für die Gültigkeit ist jedoch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erforderlich. Dieser Schritt soll nun am 29. Januar erfolgen. Das Gesetz regelt die Fristen zur Umsetzung anhand des Veröffentlichungsdatums. Damit tritt die Neuregelung am 1. August in Kraft.

Zunächst profitieren aber nur Neukunden von dem abgeschafften Routerzwang. Laufende Verträge sind erst bei einer Verlängerung betroffen. Dies schrieb uns das Ministerium im Dezember. Für Bestandskunden gilt also: Obwohl der Routerzwang ab August 2016 offiziell abgeschafft ist, sind die Internet-Provider nicht verpflichtet, die nötigen Zugangsdaten für die Nutzung eines eigenen Routers herauszurücken. Denkbar ist jedoch, dass die Provider auf Anfrage die nötigen Daten preisgeben.

Update, 18:45 Uhr: Inzwischen hat uns das Ministerium auf unsere Rückfrage zur Situation von Bestandskunden geantwortet. In der Stellungnahme bekräftigt eine Sprecherin die zuvor geäußerten Informationen: Der Zugang zum Internet muss demnach als passiver Netzabschlusspunkt ausgestaltet sein. "Diese Regelung berührt dabei jedoch nicht die Wirksamkeit bestehender vertraglicher Regelungen", heißt es weiter. Diesen Aussagen zufolge muss der Netzabschlusspunkt also vor dem Router liegen. Bestandskunden profitieren nicht automatisch von der Gesetzesänderung. (Ende des Updates)

So reagierte die Branche auf den Bundesrats-Beschluss

Unumstritten ist das Gesetz in der Branche nicht. Gerade die TV-Kabelnetz-Betreiber wehren sich noch. Ein Kabelanbieter wollte sich gar nicht äußern. Welche Gefahren für das TV-Kabelnetz gesehen werden, haben wir in einer News zusammengestellt.

Zu den Gewinnern zählen die Router-Hersteller. Aber auch hier gibt es warnende Töne, denn ein defekter oder nicht richtig konfigurierter Router könne durchaus einen Cluster von mehreren Anschlüssen lahmlegen. Mehr dazu haben wir in unserer News zu den Reaktionen von AVM, Netgear & Co. zusammengetragen.

Auch einige (V)DSL-Anbieter schreiben ihren Kunden bestimmte Router vor. Allerdings herrscht bei den (V)DSL-Providern eine pragmatische Stimmung vor. Auch die Betreiber von Glasfaser-Netzen haben sich gegenüber teltarif.de geäußert.

teltarif.de-Podcast geht auf Ende des Routerzwangs ein

In unserem Podcast "Strippenzieher und Tarifdschungel" sind wir in einer Folge auf das Routerzwang-Ende eingegangen und haben die Auswirkungen für Bestands- und Neukunden besprochen:

Vecto­ring-Entschei­dung und Router­zwan­gende

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