Themenspezial: Verbraucher & Service Versorgungsunterbrechung

Anbieterwechsel: Höchstens ein Tag Unterbrechung erlaubt

Seit Dezember gelten die neuen Regeln für den Anbieterwechsel
Von Marie-Anne Winter

  • Kündigungsfristen beachten. Entscheidende Voraussetzung für einen Wechsel ist die Kündigung des Vertrags beim bisherigen Anbieter. Eine Kündigung ist nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich, die meistens 12 oder 24 Monate beträgt. Die Kündigungsfrist läuft drei Monate vor Vertragsende ab. Wenn bis dahin nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit in der Regel um ein weiteres Jahr - auch hier müssen Sie dann wieder spätestens drei Monate vor Vertragsende kündigen.

    Achtung: Je nach Ausgestaltung der AGB des Anbieters und der konkreten Vertragsdetails kann die Definition, wann ein Vertrag beginnt und infolge dessen auch wann er endet, sehr unterschiedlich sein: Entweder mit dem Datum der Unterschrift, bei Erhalt der Auftragsbestätigung oder bei der tatsächlichen Schaltung des Anschlusses. Der Anbieter muss das genaue Datum des Vertragsbeginns klar mitteilen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich Vertragsbeginn und -Ende schriftlich bestätigen zu lassen, damit es hinterher keinen Streit über die Einhaltung der Kündigungsfrist gibt.

  • Den Anschluss nicht selbst kündigen: Beauftragen Sie den neu gewählten Anbieter bei Vertragsschluss mit der Kündigung beim alten Anbieter. Dies hat gegenüber einer eigenen Kündigung den Vorteil, dass sich die Anbieter direkt über die nahtlose Umschaltung des Anschlusses und eine gewünschte Rufnummernportierung verständigen können. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen Zeitpuffer von mehreren Wochen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eingeplanen.
  • Rufnummernportierung: Wenn Sie Ihre Rufnummer(n) behalten möchten, sollten Sie den neuen Anbieter mit der Portierung der bisherigen Rufnummern beauftragen. Achtung: Festnetzkunden haben zum Vertragsende, Mobilfunkkunden inzwischen jederzeit das Recht, ihre Rufnummern zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Allerdings ist es nicht bei jedem Anbieter möglich, die eigene Rufnummer mitzubringen. Diesen Punkt müssen Sie zuvor beim neuen Anbieter in Erfahrung bringen.
  • Und ganz wichtig: Beim Ausfüllen der Antragsformulare sollten Sie alle Daten korrekt angeben. Dieser Punkt ist wirklich extrem wichtig, damit nichts schief geht. Name und Adresse müssen beim neuen Anbieter den Angaben beim alten Anbieter entsprechen. Und natürlich sollte in den zu portierenden Rufnummern kein Zahlendreher sein.

Selbst wenn Sie alles richtig gemacht haben, ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass der Wechsel innerhalb eines Kalendertages trotz aller Vorkehrungen scheitert. Hier sollten Sie umgehend reagieren und sich telefonisch und schriftlich bei den betroffenen Anbietern beschweren. Außerdem sollten Sie der Bundesnetzagentur die Versorgungsunterbrechung melden. Die Bundestzagentur stellt auf ihrer Internetseite ein extra Beschwerde-Formular [Link entfernt] für solche Fälle bereit und kann bei einer gesetzeswidrigen Unterbrechung der Leitung Geldbußen gegen die Anbieter verhängen.

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