Absage

Bundesnetzagentur lehnt VDSL-Bitstream-Angebot der Telekom ab

Telekom plante große langlaufende Kontingente als Vorleistung
Von Thorsten Neuhetzki

Die Telekom wollte ihren Mitbewerbern VDSL mit Massenrabatten anbieten, darf es aber nicht. Die Telekom wollte ihren Mitbewerbern VDSL mit Massenrabatten anbieten, darf es aber nicht.
Foto: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur hat der Telekom vorläufig untersagt, VDSL-Bitstromanschlüsse nach einem neuen Entgeltmodell zu vermarkten. Das Unternehmen hatte der Bundesnetzagentur Mitte Januar angezeigt, zusätzlich zum bereits geltenden Preismodell für VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse ein weiteres als sogenanntes VDSL-Kontingentmodell bezeichnetes Entgeltmodell einführen zu wollen. Der Regulierer kam zum Schluss, das Modell beeinträchtige die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung besteht.

Die Telekom wollte ihren Mitbewerbern VDSL mit Massenrabatten anbieten, darf es aber nicht. Die Telekom wollte ihren Mitbewerbern VDSL mit Massenrabatten anbieten, darf es aber nicht.
Foto: teltarif.de
Das VDSL-Kontingentmodell zeichnet sich dadurch aus, dass Nachfrager nach VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüssen bei der Telekom ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional buchen und dafür eine im Voraus zu entrichtende so genannte Upfront-Zahlung leisten. Mit der Buchung erwerben die Nachfrager dann die Berechtigung, über die nächsten elf Jahre im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anmieten zu können. Aufgrund der Gesamtmechanik - die Upfront-Zahlung ist kostenrechnerisch auf die tatsächlich angemieteten Anschlüsse zu verteilen - sinkt der tatsächliche Stückpreis pro Anschluss, je besser das vereinbarte Kontingent ausgeschöpft wird.

Mengenrabatt gefährde Aufbau neuer Infrastrukturen

"Der Mechanismus bewirkt einen Mengenrabatt für die Nutzung einer vorhandenen Infrastruktur und macht im Zusammenspiel mit der Laufzeit somit den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv", heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Der Infrastrukturwettbewerb sei jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung nachhaltigen und selbsttragenden Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten in Bezug auf Preisbildung sowie Qualität, Service und Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen.

Das neue Preismodell lässt sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch nicht aufgrund besonderer Investitions- oder Auslastungsrisiken rechtfertigen. Denn es handelt sich nicht um ein Modell für die Vermarktung von Breitbandanschlüssen auf der Basis neu errichteter hochleistungsfähiger Breitbandnetze, sondern für den Vertrieb von Anschlüssen eines bestehenden Netzes, dessen Investitionen bereits seit 2006 beginnend getätigt und mittlerweile weitgehend abgeschlossen worden sind.

Regulierer hat nichts gegen Risikoteilung

Die Bundesnetzagentur hat in der Entscheidung daher noch einmal ausdrücklich hervorgehoben, dass sie Kooperations- und Risikoteilungsmodellen für den Aufbau bzw. die Vermarktung von neuen Breitbandnetzen der nächsten Generation, beispielsweise Glasfaser bis zum Kunden, aufgeschlossen gegenübersteht. Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es die wettbewerbliche Bewertung des VDSL Kontingentmodells durch die Bundesnetzagentur teilt.

Mit einer endgültigen Entscheidung in dieser Sache ist erst in einigen Wochen zu rechnen. Bis 2. Mai können interessierte Parteien Stellung nehmen. Anschließend wird die Entscheidung der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Erst im Anschluss daran gibt es die endgültige Entscheidung der Behörde.

Telekom: "Schlechtes Signal für Breitbandausbau"

Die Telekom bewertet Ablehnung der Bundesnetzagentur als ein schlechtes Signal für den Breitbandausbau in Deutschland. "Die Telekommunikationsbranche hat immer betont, dass Kooperationen und Risikoteilung für den Breitbandausbau entscheidend sind. Wir hatten gezeigt, dass wir zu freiwilligen Einigungen willig und fähig sind." Man habe mit dem Modell in der Branche weitgehend Konsens darüber erreichen können, wie Risikoteilungen für Netzinvestitionen aussehen können. "Es ist bedauerlich, dass dieser Marktkonsens nun untersagt wird."

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