Zögern

Telekom: VDSL-Vectoring-Ausbau ist noch nicht beschlossen

Die Telekom könnte beim VDSL-Vectoring-Ausbau im Nahbereich doch noch einen Rückzieher machen. Zumindest hat sie noch keine verbindliche Zusage gemacht und prüft noch die Regulierungsverfügung.
Von Thorsten Neuhetzki

Telekom braucht noch Bedenkzeit Telekom braucht noch Bedenkzeit
Foto: Telekom
Die Deutsche Telekom prüft noch, ob sie die avisierte Aufrüstung des eigenen Kupfernetzes bis Ende 2018 verbindlich zusagt. Dies geht aus einem Brief der Anwaltskanzlei der Telekom an die Bundesnetzagentur hervor, der dem Handelsblatt (Dienstagausgabe) vorliegt. Dabei geht es um das Ergebnis eines erbitterten Streits zwischen der Telekom und den Wettbewerbern, ob die Telekom im Nahbereich ihrer etwa 7900 Vermittlungsstellen VDSL Vectoring ausbauen darf. Die Bundesnetzagentur hatte dazu im Juli eine neue Regulierungsverfügung vorgelegt.

In dem Brief schreiben die Anwälte der Wirtschaftszeitung zu Folge, es sei noch zu prüfen, inwieweit die von der Bundesnetzagentur im Juli vorgelegte Regulierungsverfügung nach der Kritik der EU-Kommission geändert werde. Die Änderungen müsse der Konzern umfassend bewerten. "Diese Prüfung wird sich jedoch durch die Notwendigkeit der Einbeziehung zahlreicher Fachbereiche und der dort bestehenden Urlaubsabwesenheiten verzögern", heißt es in dem Schreiben. Zudem könnten "Gremienentscheidungen" notwendig sein, bevor man ein Angebot abgeben könne. Die Telekom selbst hatte im Verfahrensverlauf immer auf eine schnelle Entscheidung gedrängt, damit sie das angepeilte Ausbauziel 2018 halten könne.

Knackpunkt virtueller Zugang

Telekom braucht noch Bedenkzeit Telekom braucht noch Bedenkzeit
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Das Problem beim Ausbau mit Vectoring: Aus technischen Gründen kann immer nur ein Unternehmen des Ausbaus vornehmen - das will die Telekom sein. Die EU-Kommission hatte Korrekturen an der Regulierungsverfügung hingehend gefordert, dass Wettbewerber zumindest virtuell Zugang zum Netz bekommen. Derzeit ist unklar, wie dieser genau aussehen soll. Davon wiederum hänge aber ab, ob sich die Ausbaupläne für die Telekom rechnen.

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur stellte gegenüber dem Handelsblatt klar, "es wäre nicht sachgerecht und auch rechtlich problematisch, die Abgabe der Ausbauverpflichtung mit anderen Entscheidungen zu verknüpfen". Die Entscheidung über den virtuellen Zugang werde "zügig" getroffen. Eine zügige Entscheidung versprach der Regulierer allerdings auch beim Aufkommen der Thematik nach dem Antrag der Telekom. Daraufhin strichen 18 Monate ins Land. Die Verfügung selbst könne erlassen werden, "sobald uns die Telekom ihre zugesagte Selbstverpflichtung für den Ausbau vorgelegt hat", hieß es von der Bundesnetzagentur abschließend.

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