Breitband

Telekom legt Entwurf einer In­vestitions­zu­sage für Vectoring-Ausbau vor

Mit großer Spannung wurde sie erwartet, jetzt ist sie da: Die Verpflichtungserklärung, mit der die Telekom sich gegenüber dem Staat verpflichten will, bis 2018 flächendeckend Vectoring auszubauen. Wir fassen zusammen, was die Telekom verspricht.
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Telekom legt Entwurf einer Investitionszusage für Vectoring-Ausbau vor Telekom legt Entwurf einer Investitionszusage für Vectoring-Ausbau vor
Bild: dpa
Seit Monaten wird darüber spekuliert, welche konkreten Investitions- und Ausbauzusagen die Telekom nach ihrem Vectoring-Regulierungs-Antrag gegenüber der Bundesregierung machen würde. Heute hat die Bundesnetzagentur den Entwurf eines Vertrags veröffentlicht, den die Telekom am Mittwoch bei der Behörde eingereicht hat. In dem Vertragsentwurf will sich die Telekom aus eigenen Stücken einseitig dazu verpflichten, bundesweit alle Hvt-Nahbereiche bis Ende 2018 mit Vectoring zu erschließen.

Die BNetzA beeilte sich klarzustellen, dass durch das Angebot einer Investitions- und Ausbauzusage weder die behördliche Entscheidung noch "das Regulierungsermessen vorweg genommen" werde. Jetzt werde der Entwurf in einem "förmlichen und transparenten Regulierungsverfahren unter Einbindung aller interessierten Marktakteure" geprüft. Wenn die Telekom ihr Angebot "einseitig verbindlich" macht, wird es die BNetzA "in den für die endgültige Entscheidungsfindung erforderlichen Abwägungsprozess einbeziehen".

Dazu verpflichtet sich die Telekom

Telekom legt Entwurf einer Investitionszusage für Vectoring-Ausbau vor Telekom legt Entwurf einer Investitionszusage für Vectoring-Ausbau vor
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In dem Vertragsentwurf gibt die Telekom eine klare zeitliche Prognose für den Ausbau an. Das Unternehmen will spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung des Vertrags im Amtsblatt der Bundesnetzagentur, frühestens aber am 1. Oktober 2016 mit dem Ausbau beginnen. Innerhalb von 27 Monaten soll der Ausbau dann fertiggestellt sein, verspricht die Telekom.

Falls die BNetzA noch Änderungswünsche habe, könne die Telekom das innerhalb eines Monats umsetzen. Im übrigen will die Telekom keinerlei staatliche Beihilfen für den Ausbau in Anspruch nehmen, sondern diesen komplett selbst finanzieren.

Der Ausbau soll in mehreren zeitlichen Abschnitten (Tranchen) stattfinden, wobei die Telekom zusichert, mit den Tranchen zu beginnen, die auf den ersten Blick besonders unwirtschaftlich erscheinen. Dadurch sollen vor allem ländliche Gebiete vorrangig in den Genuss von Breitband-Internet kommen. Gleichzeitig möchte sich die Telekom dahingehend absichern, dass sie ihre zeitlichen Vorgaben nicht einhalten muss, wenn Klagen gegen den Ausbau geführt werden, wenn das Wetter nicht mitspielt, wenn behördliche Genehmigungen nicht rechtzeitig eintreffen, wenn es nicht beeinflussbare Verzögerungen bei der Materialbeschaffung gibt oder wenn Subunternehmer ihre Pflichten nicht rechtzeitig erfüllen.

Sollte die BNetzA feststellen, dass die Telekom ihrer Ausbauverpflichtung nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, verpflichtet sich die Telekom zu einer Strafzahlung von 2500 Euro pro betroffenem Kvz beziehungsweise pro betroffenem Hvt.

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