Untergeschobene Kabel-Verträge von Vodafone-Vertretern
Warnung vor Haustürgeschäften bei Vodafone Kabel
Bild: Vodafone
teltarif.de hat schon mehrfach über die Vertriebs-Methoden bei Kabelanschlüssen von Vodafone berichtet. Bereits vor drei Jahren hatte die Verbraucherzentrale Sachsen vor einer missverständlichen Vodafone-Postkarte gewarnt, die im Gewand einer amtlichen Mitteilung eine Anschluss-Umstellung andeutete. Kurze Zeit später versandte Vodafone dann auch noch irreführende Briefe zur DVB-T-Umstellung. Die Bundesnetzagentur untersagte Vodafone daraufhin seinerzeit die Werbung mit "dubiosen Werbemitteln".
Im Februar 2020 erwirkte teltarif.de schließlich die Abmahnung eines übereifrigen Vodafone-Vertreters, der einem Hausbewohner die Sperrung des TV-Kabelanschlusses angedroht hatte. Und außer den Postkarten gibt es durch Vodafone-Vertreter weiterhin unerwünschte Hausbesuche, vor deren Gefahr die Verbraucherzentrale Bayern nun warnt.
Niemals an der Haustür Verträge unterschreiben
Warnung vor Haustürgeschäften bei Vodafone Kabel
Bild: Vodafone
Bei der Verbraucherzentrale Bayern würden "derzeit vermehrt Beschwerden über die Vodafone GmbH bzw. die Vodafone Kabel Deutschland GmbH" eingehen. Vodafone-Vertreter würden Verbrauchern während ihrer Hausbesuche "unbemerkt Verträge unterschieben". Die Masche laufe "stets ähnlich": Der Vodafone-Vertriebsmitarbeiter gibt vor, den Internetanschluss eines Haushalts überprüfen zu müssen. Mit diesem Trick verschaffe er sich Zutritt zur betreffenden Wohnung. Im weiteren Verlauf des Gesprächs würde der Berater dann "dringend zu einem neuen Anschluss" raten.
Obwohl der Hausbewohner keinem Vertragsabschluss zustimmt, erhält er in der Folge trotzdem einen Anruf. Darin werden ihm laut den Verbraucherschützern Informationen über die angebliche Bestellung mitgeteilt. "Bei überraschenden Hausbesuchen werden Verbraucher leicht unter Druck gesetzt," warnt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt hingegen, niemanden in die Wohnung zu lassen, es sei denn, der Bewohner hat selbst einen Termin vereinbart.
Auf keinen Fall solle man irgend etwas unterschreiben. Würden Verbraucher Informationen zu einem neu abgeschlossenen Vertrag erhalten, sei es ratsam, zuerst zu prüfen, ob dieser tatsächlich abgeschlossen worden ist. "Im Zweifel kann dem Vertragsschluss widersprochen werden. Vorsorglich haben Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf zu erklären", rät die Juristin. "So können Betroffene verhindern, dass sie an einen ungewollten Vertrag gebunden werden." Auf der Seite zum Widerrufsrecht stellt Vodafone selbst Muster-Widerrufsformulare bereit, mit denen telefonisch, im Internet und an der Haustür geschlossene Verträge widerrufen werden können.
Bleiben die Zwangskabelgebühren für Mieter oder Eigentümer bestehen? Gegen die geplante Abschaffung der Umlagefähigkeit hat sich eine breite Front gebildet.