Themenspezial: Verbraucher & Service Verbot

BNetzA untersagt Vodafone "dubiose Werbemittel"

Die BNetzA untersagt Vodafone die Werbung mit "dubiosen Werbemitteln". Vodafone hatte Verbraucher mit pseudo-amtlichen Briefen und Postkarten zur DVB-T-Abschaltung verunsichert, auf denen um Rückruf gebeten wurde. Damit ist jetzt Schluss.
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Die verbotene Form der Werbung durch Vodafone Kabel Die verbotene Form der Werbung durch Vodafone Kabel
Bild: Verbraucherzentrale Sachsen
Im Januar war Vodafone Kabel durch eine besonders dreiste Form der Neukundenwerbung aufgefallen. Zunächst hatte die Verbraucherzentrale Sachsen vor der Masche gewarnt: Der Netzbetreiber hatte die DVBT-Abschaltung dazu verwendet, per Post Verbraucher zu verunsichern. Die amtlich anmutenden Aufmachung mit schwarz-rot-goldenen Farben und Stempel-Imitaten sollte die Empfänger dazu animieren, auf einer 0800-Nummer anzurufen.

Einige Tage später wurde ein weiteres Werbeschreiben bekannt, mit dem Vodafone auf Neukundenfang gehen wollte. Der Netzbetreiber wollte von der DVBT-Abschaltung bedrohte Verbraucher offenbar für sein TV-Kabelangebot werben. Dem hat die Bundesnetzagentur nun allerdings einen Riegel vorgeschoben und das Treiben verboten.

Bundesnetzagentur schreitet ein

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Bild: Verbraucherzentrale Sachsen
Die Bundesnetzagentur teilt heute mit, dass sie der Vodafone Kabel Deutschland GmbH untersagt hat, Werbeschreiben zu versenden, in denen Verbraucher unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert werden, auch wenn die Kontaktaufnahme über eine 0800er-Rufnummern erfolgen sollte, die für den Anrufer keine Gebühren verursacht.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, fand für das dreiste Vorgehen von Vodafone ungewöhnlich scharfe Worte: "Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet", sagte Homann heute.

Die Briefe sind laut Vodafone beispielsweise mit dem Betreff "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung" in einem rosafarbenen Umschlag versandt worden und trugen den Hinweis "Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude". Die Schreiben hätten also einen amtlichen Eindruck erweckt und seien zum Teil zusätzlich mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" gekennzeichnet gewesen. Die Postkarten enthielten zum Teil den Hinweis "Wichtige Information" und hätten denselben Stempelaufdruck gehabt. Als Anlass sei eine angebliche "wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie" vorgetäuscht worden.

Laut der BNetzA war die Werbung persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen. Nur aus dem Kleingedruckten war zu entnehmen, dass die Adressdaten der Empfänger zur werblichen Ansprache von einem Dienstleister bezogen worden waren.

Zwangsgeld bei Nichtbeachtung angedroht

Sollte Vodafone dem Verbot durch die BNetzA nicht nachkommen, wird diese weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20 000 Euro seien in der Sache bereits angedroht worden.

Ironischerweise könnte die Werbeaktion von Vodafone genau das Gegenteil bewirkt haben: Wettbewerber freenet TV sprach davon, dass die Aktion zu einem Anstieg der Nachfrage geführt hat.

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