Das müssen Sie jetzt über die Vorratsdatenspeicherung wissen
Alle wichtigen Fragen und Antworten zum aktuellen Status der Vorratsdatenspeicherung.
Bild: dpa
Die Bundesregierung wagt sich noch einmal an die umstrittene
Vorratsdatenspeicherung heran. Aber einige Details haben es in sich.
Was wird Karlsruhe dazu sagen? Was bringt das Instrument Ermittlern
überhaupt? Und was bedeutet es für die Bürger?
Beim ersten Versuch ging es schief mit der Vorratsdatenspeicherung. Nun will die große Koalition einen zweiten Anlauf starten, um das umstrittene Ermittlungsinstrument wieder einzuführen. Die Koalitionspartner haben sich nach langem Hängen und Würgen auf Leitlinien für ein neues Gesetz geeinigt. Doch es gibt einige offene Fragen, Unwägbarkeiten und Tücken bei dem Projekt.
Was bedeutet die Entscheidung für die Internet- und Telefonnutzer?
Alle wichtigen Fragen und Antworten zum aktuellen Status der Vorratsdatenspeicherung.
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Zehn Wochen lang soll gespeichert werden, wer wann mit wem wie lange
telefoniert und wie sich jemand im Internet bewegt hat. Vier Wochen
sollen die Standortdaten von Handy-Gesprächen aufbewahrt werden.
Daten zum E-Mail-Verkehr werden nicht erfasst, Kommunikationsinhalte
ohnehin nicht. Doch die Datensammlung trifft nicht nur verdächtige
Schwerverbrecher, sondern sämtliche - auch völlig unverdächtige -
Nutzer. Das sorgt für Proteststürme.
Sind nicht heute schon viele Daten für Dritte zugänglich?
Die Telekommunikationsfirmen bewahren seit langem für Abrechnungszwecke bestimmte Daten auf. Auch wissen die großen Internetkonzerne längst sehr viel über ihre Nutzer und können große Datenmengen einzelnen Profilen zuordnen. Doch es gibt einen Unterschied: Nutzer können selbst entscheiden, ob sie auf Dienste von Firmen wie Google und Facebook zugreifen und ihnen Daten anvertrauen. Bei den Daten, die der Staat speichern lassen will, können sie in der Regel nicht ausweichen.
Gibt es keine Schlupflöcher, um der Datenspeicherung zu entgehen?
Doch. Wer will, hat etliche Möglichkeiten, beim mobilen Telefonieren oder im Internet seine Spuren zu verwischen. So gibt es etwa einen Schwarzmarkt für freigeschaltete Prepaid-Handys, die keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden können. Hinzu kommen Krypto-Telefone - also Mobiltelefone, die eine Kommunikation sicher verschlüsseln und auch die Verbindungsdaten wirksam verschleiern. Diese sind auch ganz offiziell zu kaufen. Im Internet können Verbindungsdaten unter anderen durch das Anonymisierungsnetzwerk TOR verborgen werden.
Was bringt dieses Instrument dann überhaupt bei den Ermittlungen?
Kritiker zweifeln wegen der Umgehungsmöglichkeiten am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrecherjagd. Und die Ermittler selbst halten die Speicherfristen ohnehin für zu kurz. Der Terror von Paris habe gezeigt, dass das Instrument nicht vor Anschlägen schützt. In Frankreich gibt es die Datensammlung bereits.
Können Berufsgeheimnisträger wirksam geschützt werden?
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherungg werben mit der Parole: "Freiheit statt Angst".
Bild: vorratsdatenspeicherung.de
Die Daten von Seelsorgern, Rechtsanwälten, Ärzten, Apothekern,
Abgeordneten oder Journalisten sollen tabu sein. Das Justizressort
hatte ursprünglich überlegt, sie bereits von der Speicherung
auszunehmen. Dafür hätten aber große Datenbanken zu allen
Berufsgeheimnisträgern erstellt werden müssen - technisch und
datenschutzrechtlich ein Problem. Nun gilt: Die Anrufe bei
Seelsorge-Hotlines werden grundsätzlich nicht erfasst. In allen
anderen Fällen werden die Daten von Berufsgeheimnisträgern zwar
mitgespeichert, sie dürfen nur nicht genutzt werden.
Wo liegt dann der Schutz für diese Berufsgruppen?
Genau das bemängeln Kritiker. Das Problem: Die Daten dieser Menschen lassen sich nicht vorab herausfiltern. So zeigt sich erst beim Zugriff auf die Daten, ob jemand Klempner, Tatverdächtiger oder doch Anwalt ist. Noch schwieriger ist der Rückschluss auf den Nutzer, wenn jemand zum Beispiel über ein öffentliches WLAN im Internet surft. Also werden auch Daten von Anwälten und Ärzten mit erfasst und meist auch abgerufen und gecheckt - nur gilt dann ein Verwertungsverbot.
Welche Chancen hat die neue Regelung vor Gericht?
Grüne, FDP und Piraten haben bereits angekündigt, notfalls gegen das Vorhaben vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Karlsruher Richter hatten das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2010 kassiert. Sie erklärten die Datensammlung zwar nicht grundsätzlich für unzulässig, werteten sie aber als schweren Eingriff in die Grundrechte und erklärten die Vorgaben in ihrer damaligen Form für unverhältnismäßig. Das neue Konzept soll dem auf verschiedene Weise Rechnung tragen: mit weniger Daten, die gesammelt werden, kürzeren Speicherfristen, höheren Hürden für den Zugriff und strengeren Vorgaben für die Sicherung der Daten. Einige Experten halten es daher für denkbar, dass das neue Konzept der Karlsruher Prüfung standhalten könnte. Es gibt aber auch Gegenstimmen. Die Prognose ist schwierig.
Kann der Bundesrat das Vorhaben noch stoppen?
Der Gesetzentwurf soll so ausgestaltet werden, dass er nicht zustimmungspflichtig ist. Das heißt, Grüne und Linke, die kräftig gegen das Vorhaben wettern, haben keine Chance, das Projekt in der Länderkammer aufzuhalten.
In dieser News erfahren Sie, wie Bundesjustizminister Heiko Maas über Umwege die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen möchte.