Anruf zu 0700: Künftig maximal 9 Cent pro Minute
Im neuen TKG wird es eine Preisobergrenze von maximal 9 Cent/Minute für Anrufe zu 0700 geben - aus allen Netzen.
Bild: teltarif.de
Wenn neue Gesetze gemacht werden, können sich Betroffene zu Wort melden. Und mit guten Argumenten kann die Politik überzeugt werden. Die Interessengemeinschaft der Besitzer von 0700-Rufnummern (IG 0700) konnte den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
(TKG-Novelle) im Gesetzgebungsverfahren deutlich entschärfen.
Erstmalig Preisgrenze für 0700: Maximal 9 Cent pro Minute
Im neuen TKG wird es eine Preisobergrenze von maximal 9 Cent/Minute für Anrufe zu 0700 geben - aus allen Netzen.
Bild: teltarif.de
„Wir freuen uns, dass jetzt eine Regulierung der 0700-Rufnummern im Sinne der Rufnummerninhaber stattfindet und nicht mehr nach Wirtschaftsinteressen der Telefongesellschaften“, kommentiert der IG-Pressesprecher Axel Stefan Sonntag das Ergebnis. „Unser Engagement hat zugleich den Verbraucherschutz deutlich gestärkt.“
Erstmalig wird die vom Gesetzgeber im Zuge der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes eingeführte „Persönliche Rufnummer“ mit der Vorwahl 0700 durch die Neuregelung des Gesetzes konkret reguliert.
„Bislang nutzten einzelne Telefongesellschaften diese Regulierungslücke, um Verbraucher mit Minutenpreisen von bis zuletzt bis zu 71 ct/min. abzuzocken. Damit ist jetzt definitiv Schluss“, freut sich Frank Boneberger, Vertreter der IG 0700.
Die jetzt eingeführte Preisobergrenze für NTR (nicht ortsgebundene "Nationale Teilnehmer Rufnummern" wie 032 und 0700) beträgt dann einheitlich maximal 9 Cent pro Minute, (TKG-E, Paragraph 112, Abs. 5) gültig aus allen Netzen, also auch vom Handy. „Das bedeutet eine staatlich verordnete Preissenkung von bis zu 87 Prozent.“
Trotz aller Bedenken der Branche konnte die IG 0700 die Politik davon überzeugen, dass die ursprünglich angedachten 14 Cent/min. unverhältnismäßig gewesen wären. Das ursprüngliche Ziel, die Vorwahl 0700 hinsichtlich der Tarifierung mit regulären Festnetzrufnummern einschließlich der Integration in oft übliche Flatrates gleichzustellen, ließ sich nicht verwirklichen.
Keine Pflicht zur Preisangabe – keine zusätzliche Bürokratie
Mit Stand vom 1. Halbjahr 2019 wurden in Deutschland 123.017 mal 0700-Rufnummern zugeteilt, die aktuell jedoch nicht alle in Benutzung sind. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden die Rufnummern-Inhaber nicht mehr dazu verpflichtet, auf Briefköpfen, in Drucksachen, auf Homepages etc. eine Preisangabe zu nennen. Es kann sich aber durchaus lohnen, auf die dann geltenden 9 Cent/Minute hinzuweisen, weil viele Verbraucher noch weitaus höhere Preise im Hinterkopf haben.
Im ursprünglichen Gesetzesentwurf wollte die Bundesregierung die Preisangabe für 0700 noch verpflichtend festsetzen. Nach intensiven Beratungen stellte der Wirtschaftsausschuss fest: „Persönliche Rufnummern sind zum überwiegenden Teil Privatpersonen zugeteilt, die diese Rufnummern nicht gewerblich nutzen. Für diese Gruppe von Zuteilungsnehmern würde die Preisangabepflicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen. Dies bestätigen die Ausführungen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung. Insofern wird von der Regelung Abstand genommen“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Bevor jetzt zum Hörer gegriffen wird: Noch ist das neue TKG nicht in Kraft. Das dürfte im Sommer dieses Jahres der Fall sein, sobald der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat.
Bei der Tarifwahl heißt es aufpassen. Auch wenn Streaming-Dienste eigentlich im Tarif enthalten sein sollten, könnten ungewollte Kosten entstehen.