Neues TKG

Anruf zu 0700: Künftig maximal 9 Cent pro Minute

Wenn neue Gesetze gemacht werden, können sich Betrof­fene zu Wort melden, auch wenn es scheinbar nur eine "kleine" Ziel­gruppe ist. Mit guten Argu­menten kann die Politik über­zeugt werden. Zum Beispiel bei der Vorwahl 0700.
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Im neuen TKG wird es eine Preisobergrenze von maximal 9 Cent/Minute für Anrufe zu 0700 geben - aus allen Netzen. Im neuen TKG wird es eine Preisobergrenze von maximal 9 Cent/Minute für Anrufe zu 0700 geben - aus allen Netzen.
Bild: teltarif.de
Wenn neue Gesetze gemacht werden, können sich Betrof­fene zu Wort melden. Und mit guten Argu­menten kann die Politik über­zeugt werden. Die Inter­essen­gemein­schaft der Besitzer von 0700-Rufnum­mern (IG 0700) konnte den von der Bundes­regie­rung vorge­legten Geset­zes­ent­wurf zum Tele­kom­muni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz (TKG-Novelle) im Gesetz­gebungs­ver­fahren deut­lich entschärfen.

Erst­malig Preis­grenze für 0700: Maximal 9 Cent pro Minute

Im neuen TKG wird es eine Preisobergrenze von maximal 9 Cent/Minute für Anrufe zu 0700 geben - aus allen Netzen. Im neuen TKG wird es eine Preisobergrenze von maximal 9 Cent/Minute für Anrufe zu 0700 geben - aus allen Netzen.
Bild: teltarif.de
„Wir freuen uns, dass jetzt eine Regu­lie­rung der 0700-Rufnum­mern im Sinne der Rufnum­mern­inhaber statt­findet und nicht mehr nach Wirt­schafts­inter­essen der Tele­fon­gesell­schaften“, kommen­tiert der IG-Pres­sespre­cher Axel Stefan Sonntag das Ergebnis. „Unser Enga­gement hat zugleich den Verbrau­cher­schutz deut­lich gestärkt.“

Erst­malig wird die vom Gesetz­geber im Zuge der Libe­rali­sie­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­marktes einge­führte „Persön­liche Rufnummer“ mit der Vorwahl 0700 durch die Neure­gelung des Gesetzes konkret regu­liert.

„Bislang nutzten einzelne Tele­fon­gesell­schaften diese Regu­lie­rungs­lücke, um Verbrau­cher mit Minu­ten­preisen von bis zuletzt bis zu 71 ct/min. abzu­zocken. Damit ist jetzt defi­nitiv Schluss“, freut sich Frank Bone­berger, Vertreter der IG 0700.

Die jetzt einge­führte Preis­ober­grenze für NTR (nicht orts­gebun­dene "Natio­nale Teil­nehmer Rufnum­mern" wie 032 und 0700) beträgt dann einheit­lich maximal 9 Cent pro Minute, (TKG-E, Para­graph 112, Abs. 5) gültig aus allen Netzen, also auch vom Handy. „Das bedeutet eine staat­lich verord­nete Preis­sen­kung von bis zu 87 Prozent.“

Trotz aller Bedenken der Branche konnte die IG 0700 die Politik davon über­zeugen, dass die ursprüng­lich ange­dachten 14 Cent/min. unver­hält­nis­mäßig gewesen wären. Das ursprüng­liche Ziel, die Vorwahl 0700 hinsicht­lich der Tari­fie­rung mit regu­lären Fest­netz­ruf­num­mern einschließ­lich der Inte­gra­tion in oft übliche Flat­rates gleich­zustellen, ließ sich nicht verwirk­lichen.

Keine Pflicht zur Preis­angabe – keine zusätz­liche Büro­kratie

Mit Stand vom 1. Halb­jahr 2019 wurden in Deutsch­land 123.017 mal 0700-Rufnum­mern zuge­teilt, die aktuell jedoch nicht alle in Benut­zung sind. Nach Inkraft­treten des neuen Gesetzes werden die Rufnum­mern-Inhaber nicht mehr dazu verpflichtet, auf Brief­köpfen, in Druck­sachen, auf Home­pages etc. eine Preis­angabe zu nennen. Es kann sich aber durchaus lohnen, auf die dann geltenden 9 Cent/Minute hinzu­weisen, weil viele Verbrau­cher noch weitaus höhere Preise im Hinter­kopf haben.

Im ursprüng­lichen Geset­zes­ent­wurf wollte die Bundes­regie­rung die Preis­angabe für 0700 noch verpflich­tend fest­setzen. Nach inten­siven Bera­tungen stellte der Wirt­schafts­aus­schuss fest: „Persön­liche Rufnum­mern sind zum über­wie­genden Teil Privat­per­sonen zuge­teilt, die diese Rufnum­mern nicht gewerb­lich nutzen. Für diese Gruppe von Zutei­lungs­neh­mern würde die Preis­anga­bepflicht zu einer unver­hält­nis­mäßigen Belas­tung führen. Dies bestä­tigen die Ausfüh­rungen der Sach­ver­stän­digen in der öffent­lichen Anhö­rung. Inso­fern wird von der Rege­lung Abstand genommen“, heißt es in der Beschluss­emp­feh­lung.

Bevor jetzt zum Hörer gegriffen wird: Noch ist das neue TKG nicht in Kraft. Das dürfte im Sommer dieses Jahres der Fall sein, sobald der Bundes­prä­sident das Gesetz unter­schrieben hat.

Bei der Tarif­wahl heißt es aufpassen. Auch wenn Strea­ming-Dienste eigent­lich im Tarif enthalten sein sollten, könnten unge­wollte Kosten entstehen.

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