Urheberrecht

Plattenlabels verklagen Internetradio-Plattform Radionomy

Mehrere US-Plattenfirmen gehen gegen die Webradioplattform Radionomy vor. Hintergrund: Die Plattenfirmen bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Geschäftsbedingungen, die Internetradio-Betreibern kostenloses Streaming weltweit erlauben.
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Plattenlabels verklagen Radionomy Plattenlabels verklagen Radionomy
Screenshot von radionomy.com
Namhafte Plattenfirmen unter dem Dach von Sony Music gehen gegen die Gratis-Webradio-Plattform Radionomy vor und haben das belgische Unternehmen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. In einer Klage, die mehrere Sony-Marken wie Arista Records, LaFace Records und Sony Music Entertainment vor einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht haben, wird Radionomy beschuldigt, das Copyright in mehreren Punkten verletzt zu haben.

Sony-Unternehmen gehen gegen Gratis-Streaming vor

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Screenshot von radionomy.com
Konkret gehen die Plattenfirmen gegen den Producer Pact vor, also die Vereinbarung, die Radionomy mit den Internetradiobetreibern auf der Plattform getroffen hat. Mehr als 57 000 Internetradiostationen weltweit nutzen die Plattform. Die Webcaster, zumeist Privatpersonen oder kleinere Webradios, müssen dabei - so heißt es in der Vereinbarung mit Radionomy - keinerlei Urheberrechts-Gebühren zahlen. Zumindest laut der AGBs übernimmt das belgische Unternehmen alle anfallenden Verwertungs-Kosten.

Das jedoch hatte auch schon die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA bezweifelt und im vergangenen Jahr deutsche Nutzer der Plattform per E-Mail auf eine zusätzlich nötige Lizenzierung in Deutschland hingewiesen, da die Lizenz von Radionomy nur für belgische Internetradios gelte. Radionomy dagegen behauptet, jeder Stream auf der Plattform werde von belgischem Territorium aus betrieben, ungeachtet der Herkunft des Webcasters. Die Nutzer seien, ähnlich wie Radiomoderatoren, nur Zulieferer. Verantwortlich für die Streams sei Radionomy. Daher müssten Betreiber aus dem Ausland keine weiteren Gebühren zahlen.

Möglicherweise auch Nutzer betroffen

In der aktuellen Klage fordert Sony von Radionomy den Höchstbetrag für US-Vertragsstrafen von 150 000 Dollar pro gestreamten Song. Es könnte also für die belgische Plattform, eine Tochter des französischen Medienkonzerns Vivendi - richtig teuer werden. Sony geht es auch um die Möglichkeit, dass Internetradiobetreiber nicht nur ein vorhandenes Musikarchiv von Radionomy gratis nutzen können, sondern auch eigene Files von der Festplatte in die Playlist der Radiostationen einbauen können. Es ist noch nicht geklärt, ob neben Radionomy auch die Nutzer der Plattform für Urheberrechtsverletzungen belangt werden können - für aus Sicht der Plattenfirmen illegal hochgeladenes Tonmaterial.

Klagen von Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften gegen das Geschäftsmodell von Radionomy sind nichts Neues. Vor kurzem musste Radionomy bereits sämtliche italienische Radiosender von der Plattform entfernen.

Radionomy nicht mehr bei TuneIn

Inzwischen hat sich Radionomy offiziell mit einem Statement bei seinen Kunden gemeldet. Nach der Erhöhung von Lizenzgebühren um den Faktor sechs sehe man sich verpflichtet, die Geschäftspolitik zu ändern. Einerseits habe man ein Interesse den Streit mit den Rechteinhabern beizulegen und wolle ihnen die grundlegenden Unterschiede zwischen einem Dienst wie Radionomy und anderen Playern in der Branche erklären: "Wir wollen, dass sie verstehen, dass der Nutzen unserer Internet-Radio-Stationen ist neue Künstler oder Musik-Genres zu fördern". Davon würden auch Plattenfirmen profitieren.

Um das Publikum zu begrenzen, würden Stationen nicht mehr über den weltweit größten Webradio-Aggregator TuneIn zugänglich sein. Außerdem habe man beschlossen nicht länger die Streamingingkosten von Radionomy-Stationen in den USA zu zahlen. Dies seien vorübergehende Maßnahmen bis zu einer rechtlichen Klärung der Sachlage.

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