Gerichtsurteil

Urteil: Xiaomi nicht mehr auf schwarzer Liste in den USA

Für den aufstre­benden Hersteller Xiaomi gibt es vorerst keine weiteren Restrik­tionen seitens der USA. Der Eintrag auf der schwarzen Liste wurde gelöscht, Wert­papier­handel ist wieder unein­geschränkt möglich.
Von

Xiaomi wurde nun von der schwarzen Liste der USA genommen. Der Hersteller teilt das Urteil des Bezirks­gerichts Columbia auf seiner Webseite. In diesem Urteil heißt es, dass Xiaomi keine kommu­nis­tische chine­sische Mili­tär­firma sei und alle Restrik­tionen ab sofort ungültig sind.

Für Verbrau­cher gab es durch den Eintrag auf der schwarzen Liste keine direkten Auswir­kungen, wohl aber für Aktio­näre. Ab jetzt können nord­ame­rika­nische Staats­bürger wieder Aktien des Unter­neh­mens besitzen und kaufen. Das gilt auch für sämt­liche Toch­ter­gesell­schaften.

Xiaomi befindet sich nicht mehr auf der schwarzen Liste

Ein Xiaomi-Firmensitz Ein Xiaomi-Firmensitz
Bild: Xiaomi
Mitte Januar hievte die US-ameri­kani­sche Regie­rung den chine­sischen Elek­tronik­kon­zern Xiaomi auf die schwarze Liste. Dort sind Unter­nehmen proto­kol­liert, denen aufgrund untrag­barer Hinter­gründe etwa der Handel mit Wert­papieren in den Verei­nigten Staaten verboten wird. Im Fall von Xiaomi lautete der Vorwurf, eine kommu­nis­tische Firma im Dienst des chine­sischen Mili­tärs zu sein. Vor zwei Wochen gab das Vertei­digungs­minis­terium an, eine Eini­gung mit dem Unter­nehmen erzielen zu wollen. Bis zum 20. Mai sollte es eine Lösung geben.

Diesen Stichtag konnte man zwar nicht einhalten, aber seit gestern, 25. Mai 2021, ist Xiaomi nicht mehr auf der schwarzen Liste. Aus dem Urteil des Bezirks­gerichts Columbia geht hervor, dass das Vertei­digungs­minis­terium Xiaomi nicht als kommu­nis­tische chine­sische Mili­tär­firma bezeichnen dürfte und alle aufer­legten Einschrän­kungen zurück­nehmen müsse.

Der Hersteller bedankt sich in einem Blog­bei­trag für das Vertrauen und die Unter­stüt­zung seiner welt­weiten Anwender, Partner, Mitar­beiter und Aktio­näre.

Huawei-Schicksal scheint sich (vorerst) nicht zu wieder­holen

Xiaomi kann also zumin­dest momentan aufatmen. Trotzdem rät man Aktio­nären und poten­ziellen Inves­toren dazu, Vorsicht beim Handel mit Wert­papieren des Konzerns walten zu lassen. Ein Schicksal ähnlich Huawei bleibt Xiaomi zunächst erspart.

Für Huawei ging es vor zwei Jahren auf die schwarze Liste, was schließ­lich in einem umfas­senden Handels­embargo mündete. Seither ist es US-ameri­kani­schen Firmen unter­sagt, mit dem Hersteller zu koope­rieren. Ferner darf Huawei keine US-Tech­nolo­gien für die Herstel­lung von Kompo­nenten nutzen.

Ein Vorwurf gegen Huawei bezieht sich auf Menschen­rechts­ver­let­zungen.

Mehr zum Thema USA