Gegen Abzocke: BNetzA begrenzt Preise bei 0900-Nummern
BNetzA reguliert 0900-Nummern neu - mit Preisobergrenzen
Foto: denisphoto-fotolia.com, Logo: Bundesnetzagentur, Montage: teltarif.de
Kann eine Rufnummer mit der Vorwahl 0900 seriös sein? Zahlreiche Verbraucher machen nicht nur wegen der teils fragwürdigen Dienste einen Bogen um derartige Nummern - sondern insbesondere auch wegen des Preises.
Immerhin ist seit dem 01.12.2021 der Einsatz von 0900-Dialern laut dem TKG unzulässig, die Technik der Einwahlprogramme dürfte zuletzt auch nur noch an wenigen Anschlüssen funktioniert haben. Für die bisher erlaubten Telefondienste unter 0900-1, 0900-3 und 0900-5 (die früher unter der Ende 2005 abgeschalteten Vorwahl 0190 liefen) gab es teilweise bereits inhaltliche Vorgaben - was aber nicht nach oben gedeckelt wurde, war der Preis. Den durften die Anbieter bislang ganz frei festlegen, sie mussten ihn vor dem Gesprächsaufbau allerdings ansagen.
Nun öffnet die BNetzA weitere 0900-Vorwahlen. Gleichzeitig setzt sie aber auch für jede 0900-Gasse eine Preisobergrenze fest, an die sich die Betreiber ab 2024 halten müssen.
Das sind die neuen Höchstpreise
BNetzA reguliert 0900-Nummern neu - mit Preisobergrenzen
Foto: denisphoto-fotolia.com, Logo: Bundesnetzagentur, Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur hat mit der Verfügung 72/2023 für Rufnummern für Premium-Dienste eine Preisfestlegung erlassen, die mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 netzübergreifend einheitliche Preise für Anrufe bei 0900er-Rufnummern für Premium-Dienste vorgibt. Diese Preisfestlegung und eine im Markt geplante Umstellung des Abrechnungsverfahrens bei 0900er-Premium-Dienste-Rufnummern zum 1.12.2024 führten auch zu Anpassungen des Nummernplans und des Antragsverfahrens.
Auf der Grundlage von § 123 Abs. 7 Telekommunikationsgesetz vom 23.06.2021, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. März 2023 geändert worden ist, werden für Anrufe bei 0900er-Rufnummern für Premium-Dienste folgende Endkundenpreise (incl. USt.) festgelegt: Die 0900-0 kostet maximal 49 Cent pro Minute, bei der 0900-1 sind es 69 Cent pro Minute. Auch die 0900-2 bleibt mit einem Minutenpreis von 99 Cent noch knapp unter der 1-Euro-Marke.
Für die 0900-3 werden dann 1,49 Euro pro Minute fällig, bei der 0900-4 sind es 1,69 Euro und bei der 0900-5 1,99 Euro. Anschließend steigen die Minutenpreise über 2 Euro: 2,29 Euro sind es bei der 0900-6, 2,49 Euro bei der 0900-7 und als Höchstpreis 2,99 Euro pro Minute bei der 0900-8. Die 0900-9 der ehemaligen Dialer bleibt wohl vorerst geschlossen.
Bisherige Betreiber müssen die Umstellung dulden
Die oben genannte Preis-Festlegung gilt ab dem 01.12.2024. Bezüglich der Verpflichtung zur Preisansage wird Folgendes festgelegt: Bei einem Anruf bei einem sprachgestützten Premium-Dienst aus einem Mobilfunknetz ist ab dem 01.12.2024 der Betreiber des Mobilfunknetzes zur Preisansage verpflichtet, bei einem Anruf aus einem Festnetz ist es der Netzbetreiber, in dessen Netz die angerufene Premium-Dienste-Rufnummer geschaltet ist.
Alle bestehenden Zuteilungen von 0900er-Premium-Dienste-Rufnummern werden mit Wirkung zum 13.07.2023 insoweit widerrufen, als dass ab diesem Zeitpunkt die aufgrund der Verfügung 73/2023 geänderten Nutzungsbedingungen des Nummernplans für Premium-Dienste gelten. Der teilweise Widerruf stellt laut der BNetzA sicher, dass die in der Vergangenheit zugeteilten 0900er-Premium-Dienste-Rufnummern auch nach der Umstellung des Abrechnungsverfahrens und dem Wirksamwerden der Preisfestlegung am 01.12.2024 weiterhin rechtskonform genutzt werden können.
Die Nutzung einer 0900-Rufnummer durch den Zuteilungsnehmer für einen Dritten im Rahmen einer Dienstleistung ist weiterhin unzulässig. Der Antragsteller hat eine ladungsfähige Anschrift (Wohn- oder Geschäftssitz; bei juristischen Personen zusätzlich gesetzlicher Vertreter) im Inland mitzuteilen.
Auskunftsdienste mit 118xx-Nummer sind teuer - viele Anrufer wissen oft gar nicht so genau, was ein Anruf vom Festnetz oder Handy aus kostet. Die BNetzA räumt auch damit auf und legt einheitliche Preise fest.