Verbraucher

1&1 verklagt wegen irreführender LTE-Werbung

1&1 ist einer der größten Anbieter für Mobilfunktarife, die als Reseller-Verträge in den Netzen von Telefónica und Vodafone angeboten werden. Nun sieht sich das Unternehmen einer Klage wegen irreführender Werbung mit LTE konfrontiert.
Von Stefan Kirchner

1&1 All-Net-Flat Wegen eventuell falscher LTE-Versprechen wird 1&1 verklagt
Foto/Logo: 1&1, Grafik/Montage: teltarif.de
Eines der leidlichen Themen aus dem Bereich Mobilfunk ist in schöner Regelmäßigkeit die Sache mit den tatsächlichen Geschwindigkeiten, mit denen das mobile Internet besucht werden kann. Auch wenn alle drei Netzbetreiber LTE bieten, wird nur selten auch die Geschwindigkeit erreicht.

Im Fall von 1&1 sorgt genau das nun für eine Klage durch die Verbraucher­schützer von der Vereinigung Marktwächter Digitale Welt. Bemängelt wird dabei konkret, dass der Anbieter seine Mobilfunk­verträge mit "LTE-Geschwindigkeit" bewirbt, in der Praxis aber höchstens 10 Prozent beim Kunden auch tatsächlich nutzbar sind.

Die Marktwächter selbst sind ein Instrument zur Beobachtung und Auswertung von Märkten der Verbraucher­zentrale Bundesverband und den 16 Verbraucher­zentralen der einzelnen Bundesländer.

Irreführung der Kunden mit LTE-Versprechen

1&1 All-Net-Flat Wegen eventuell falscher LTE-Versprechen wird 1&1 verklagt
Foto/Logo: 1&1, Grafik/Montage: teltarif.de
Laut den Marktwächtern erwecke die Online-Werbung von 1&1 den Eindruck, dass jederzeit mit der vollen LTE-Geschwindigkeit unterwegs gesurft werden könne. Im Kleingedruckten der Vertrags­details würde jedoch oft stehen, dass maximal 21,6 MBit/s im Downstream erreicht werden können. "Vergleicht man Online­werbung von 1&1 zum Zeitpunkt der Klage­erhebung mit den Angaben auf den dazu­gehörenden Produkt­informationsblättern, fällt jedoch auf, dass der Verbraucher bei weitem nicht mit der technisch möglichen LTE-Geschwindigkeit surfen kann", so Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucher­zentrale Schleswig-Holstein.

Als anschaulichen Vergleich zieht Janneck den Autokauf heran. So würde wohl niemand ein Auto fahren wollen, dass laut Werbung bis zu 250 km/h schnell fahren kann, vom Hersteller aber bei 100 km/h elektronisch abgeregelt ist. Da sich 1&1 bisher geweigert hat, der Abmahnung nachzukommen und die Werbe-Formulierung anzupassen, sieht sich die Einrichtung gezwungen, Klage einzureichen. Man vertrete die Auffassung, dass LTE auch in vollem Umfang verfügbar sein sollte, wenn es als Bestandteil des Vertrages beworben wird.

Fragwürdige Argumentation

Der Ausgang des Verfahrens dürfte sicherlich sehr spannend sein, denn letzten Endes könnte das Urteil Auswirkungen auf Reseller-Angebote haben, die in den Netzen der Deutschen Telekom und Vodafone realisiert werden. Vorausgesetzt, die Marktwächter Digitale Welt bekommen vor Gericht Recht zugesprochen. Ein nicht von der Hand zu weisender Grund für erhebliche Zweifel findet sich bei Betrachtung der Mobilfunk­tarife von 1&1.

So werden die LTE-Tarife von 1&1 im Netz von Telefónica Deutschland realisiert, wo bis zu 225 MBit/s eingeräumt werden - die Geschwindigkeit, die das Telefónica-Netz technisch stemmen kann. Einzig der 1&1 Allnet-Flat LTE S ist auf maximal 50 MBit/s begrenzt, des Weiteren werden Tarife im D-Netz explizit ohne LTE beworben. Wo die Marktwächter Digitale Welt da die Begrenzung auf maximal 21,6 MBit/s herhaben, ist in dem Fall tatsächlich schleierhaft.

Festzuhalten ist auch, dass die Angabe mit LTE nicht gleich­bedeutend mit maximaler Geschwindigkeit ist, die der LTE-Standard auch tatsächlich bietet. Vielmehr bezeichnet es den Zugang zum LTE-Netz des jeweiligen Netz­betreibers und keine Geschwindigkeitsklasse.

Lesen Sie in einer weiteren Meldung, dass die BNetzA noch erhebliche Mängel bei der tatsächlichen LTE-Geschwindigkeit festgestellt hat.

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