1&1 verklagt wegen irreführender LTE-Werbung
Wegen eventuell falscher LTE-Versprechen wird 1&1 verklagt
Foto/Logo: 1&1, Grafik/Montage: teltarif.de
Eines der leidlichen Themen aus dem Bereich Mobilfunk ist in schöner Regelmäßigkeit die Sache mit den tatsächlichen Geschwindigkeiten, mit denen das mobile Internet besucht werden kann. Auch wenn alle drei Netzbetreiber LTE bieten, wird nur selten auch die Geschwindigkeit erreicht.
Im Fall von 1&1 sorgt genau das nun für eine Klage durch die Verbraucherschützer von der Vereinigung Marktwächter Digitale Welt. Bemängelt wird dabei konkret, dass der Anbieter seine Mobilfunkverträge mit "LTE-Geschwindigkeit" bewirbt, in der Praxis aber höchstens 10 Prozent beim Kunden auch tatsächlich nutzbar sind.
Die Marktwächter selbst sind ein Instrument zur Beobachtung und Auswertung von Märkten der Verbraucherzentrale Bundesverband und den 16 Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer.
Irreführung der Kunden mit LTE-Versprechen
Wegen eventuell falscher LTE-Versprechen wird 1&1 verklagt
Foto/Logo: 1&1, Grafik/Montage: teltarif.de
Laut den Marktwächtern erwecke die Online-Werbung von 1&1 den Eindruck, dass jederzeit mit der vollen LTE-Geschwindigkeit unterwegs gesurft werden könne. Im Kleingedruckten der Vertragsdetails würde jedoch oft stehen, dass maximal 21,6 MBit/s im Downstream erreicht werden können. "Vergleicht man Onlinewerbung von 1&1 zum Zeitpunkt der Klageerhebung mit den Angaben auf den dazugehörenden Produktinformationsblättern, fällt jedoch auf, dass der Verbraucher bei weitem nicht mit der technisch möglichen LTE-Geschwindigkeit surfen kann", so Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Als anschaulichen Vergleich zieht Janneck den Autokauf heran. So würde wohl niemand ein Auto fahren wollen, dass laut Werbung bis zu 250 km/h schnell fahren kann, vom Hersteller aber bei 100 km/h elektronisch abgeregelt ist. Da sich 1&1 bisher geweigert hat, der Abmahnung nachzukommen und die Werbe-Formulierung anzupassen, sieht sich die Einrichtung gezwungen, Klage einzureichen. Man vertrete die Auffassung, dass LTE auch in vollem Umfang verfügbar sein sollte, wenn es als Bestandteil des Vertrages beworben wird.
Fragwürdige Argumentation
Der Ausgang des Verfahrens dürfte sicherlich sehr spannend sein, denn letzten Endes könnte das Urteil Auswirkungen auf Reseller-Angebote haben, die in den Netzen der Deutschen Telekom und Vodafone realisiert werden. Vorausgesetzt, die Marktwächter Digitale Welt bekommen vor Gericht Recht zugesprochen. Ein nicht von der Hand zu weisender Grund für erhebliche Zweifel findet sich bei Betrachtung der Mobilfunktarife von 1&1.
So werden die LTE-Tarife von 1&1 im Netz von Telefónica Deutschland realisiert, wo bis zu 225 MBit/s eingeräumt werden - die Geschwindigkeit, die das Telefónica-Netz technisch stemmen kann. Einzig der 1&1 Allnet-Flat LTE S ist auf maximal 50 MBit/s begrenzt, des Weiteren werden Tarife im D-Netz explizit ohne LTE beworben. Wo die Marktwächter Digitale Welt da die Begrenzung auf maximal 21,6 MBit/s herhaben, ist in dem Fall tatsächlich schleierhaft.
Festzuhalten ist auch, dass die Angabe mit LTE nicht gleichbedeutend mit maximaler Geschwindigkeit ist, die der LTE-Standard auch tatsächlich bietet. Vielmehr bezeichnet es den Zugang zum LTE-Netz des jeweiligen Netzbetreibers und keine Geschwindigkeitsklasse.
Lesen Sie in einer weiteren Meldung, dass die BNetzA noch erhebliche Mängel bei der tatsächlichen LTE-Geschwindigkeit festgestellt hat.