Themenspezial: Verbraucher & Service Retourkutsche

Porno-Streaming: Abmahnender Anwalt wird nun selbst verklagt

Der Anwalt, der in den vergangenen Wochen wohl tausende Abmahnungen wegen des unberechtigten Abrufs eines urheberrechtlich geschützten Pornofilms auf Redtube verschickt hat, bekommt nun die Retourkutsche: Ein gegnerischer Anwalt hat in Potsdam eine negative Feststellungsklage eingereicht.
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Bild: Rynio-Productions---Fotolia.com
Das massenhafte Abmahnen von Nutzern der Porno-Plattform Redtube, die dort einen urheberrechtlich geschützten Pornofilm abgerufen haben sollen, hat für die abmahnende Kanzlei U+C nun selbst Konsequenzen. In einem Bericht hat teltarif.de bereits gestern ausführlich dargelegt, wie die abmahnenden Anwälte an die IP-Adressen der Streaming-Nutzer gelangt sein könnten. Im Hinblick auf die relativ strenge Rechtslage beim Datenschutz in Deutschland drängt sich die Frage auf, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen sein kann. Dies möchte der Anwalt eines Abgemahnten nun gerichtlich klären lassen.

Alexander Hufendiek ist der Name des Anwalts, der einen abgemahnten Klienten vertritt. Auf seiner Webseite schreibt Anwalt Hufendiek heute: "Im Rahmen einer von den U+C Rechtsanwälten aus Regensburg durchgeführten Abmahnwelle erhielten tausende Internet[-]Anschlussinhaber Abmahnungen, in denen den Anschlussinhabern vorgeworfen wurde, Urheberrechtsverstöße dadurch zu begehen, dass über ihren Anschluss urheberrechtlich geschützte Filme auf der Plattform redtube.com angesehen wurden. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in den Abmahnungen ein Betrag in Höhe von 250,00EUR gefordert. Es gibt lediglich zahlreiche Spekulationen darüber, wie die Abmahner an die Daten der Betroffenen gelangt sind. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Alexander Hufendiek aus Essen hat für einen seiner abgemahnten Mandanten nun negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben. Ziel der negativen Feststellungsklage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Außerdem soll grundsätzlich geklärt werden, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind."

Landgericht Köln äußert sich zu Vorwürfen

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Die Kanzlei Werdermann/von Rüden, die die Seite abmahnhelfer.de betreibt und dort bereits wichtige Dokumente zum Redtube-Fall online gestellt hat, hat mittlerweile bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz gegen den abmahnenden Anwalt Daniel Sebastian erstattet. von Rüden bezweifelt weiterhin, dass die "Filesharing-Ermittlungssoftware" GLADII 1.1.3. überhaupt dazu in der Lage ist, Internet-Verkehr per Streaming mitzuprotokollieren. Nach wie vor steht der Verdacht im Raum, dass der abmahnende Anwalt Sebastian dem Gericht falsche Tatsachen vorgespiegelt haben könnte.

Auch das Landgericht Köln, dem in den vergangenen Tagen immer wieder Unaufmerksamkeit bei der Bearbeitung des Falls vorgeworfen wurde, hat mittlerweile eine Stellungnahme abgegeben:

"Die Beschlüsse, mit denen die Auskunftserteilung genehmigt worden ist, beruhen auf § 101 Abs. 9 des Urheberrechtsgesetzes. Diese Vorschrift gibt dem Urheber eines Werkes im Falle der Verletzung seines Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Internetprovidern dergestalt, dass diese ihm dann Namen und Anschrift derjenigen ihrer Kunden, denen eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, benennen müssen. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben waren, ist in den ca. 90 hier anhängig gewesenen Verfahren durch die jeweils zuständigen Zivilkammern unterschiedlich beurteilt worden. Während teilweise den Anträgen stattgegeben worden ist, wurde teilweise auch der Antrag zurückgewiesen oder nach einem vom Gericht erteilten Hinweis von der Antragstellerin zurückgenommen.

Eine einheitliche Rechtsprechung innerhalb des Landgerichts existiert insoweit nicht. Mit den Anträgen wurde im hier interessierenden Fall (wie auch in den anderen Fällen der beim Landgericht Köln anhängigen Auskunftsansprüche anderer Rechteinhaber) Auskunft über jeweils mehrere IP-Adressen begehrt; die Zahl der beigefügten IP-Adressen lag zwischen 400 und 1000. Insgesamt wurden die Anträge von 16 verschiedenen Zivilkammern bearbeitet. Mit der Entscheidung über die Auskunftsanträge ist keine Aussage darüber verbunden, ob der Anschlussinhaber, dem eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, selbst die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen hat und ob die Abmahnung hinsichtlich der Höhe berechtigt ist."

Im Folgenden weist das Gericht auf die bereits seit gestern auftretenden Phishing-Mails von Trittbrettfahrern hin, die dem Empfänger eine Abmahnung vorgaukeln. Darum hier nochmals der Hinweis, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Trojaner- oder Phishing-Angriffe handelt. Die Anhänge sollten unter keinen Umständen angeklickt oder geöffnet werden. Was Anwälte zu den Redtube-Abmahnungen für Empfehlungen geben, können Sie in unserer News Abmahnungen im Fall des Porno-Portals Redtube unwirksam nachlesen. In unserem Editorial Amandas schmutziges Geheimnis um die Redtube-Abmahnungen erörtern wir die Frage weiter, wie die Rechteinhaber des Films an so viele IP-Adressen kommen konnten.

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