ungewollte Clubmitgliedschaften

Willkommen im Club: Surfen mit avanio-Zugängen

Wer betroffen ist, was der Anbieter sagt, wie man sich wehren kann
Von Björn Brodersen

Unter den Lesern, die sich an uns gewandt haben, befinden sich auch Internetnutzer, die nach eigenen Angabe seit Monaten gar keine Schmalband-Zugänge in Anspruch genommen haben, sondern ausschließlich via DSL gesurft sind. So schrieb ein Leser an avanio erst vor wenigen Tagen: "Da ich einen DSL-Anschluss besitze, habe ich seit Monate keine Einwahl über den teltarif.de-Discountsurfer oder ähnliches vorgenommen, schon gar nicht über avanio. Über avanio habe ich meines Wissens gar keine Einwahl vorgenommen. Die Nachfrage bei callando Telekom in Walluf ergab, dass ich in der Tat keine Einwahl über avanio vorgenommen hatte. Ich nutze gar keinen avanio-net-Community-Tarif. [...] Einen Vertrag mit Ihrer Firma habe ich schon gar nicht abgeschlossen, denn mir liegen weder irgendwelche Vertragsunterlagen, Anmeldungen oder gar Widerrufsbelehrungen vor." Solche Berichte von Internetnutzern hatte kürzlich auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu hören bekommen.

So einfach funktioniert die Club-Anmeldung

Ob - auf welche Art auch immer - diese Leser im vergangenen Jahr einen der avanio-Zugänge genutzt haben, können wir nicht überprüfen. Sollten sie dies aber getan haben und sollte die avanio.net-Clubmitgliedschaft dadurch entstanden sein, so war dies den beiden Nutzern offenbar nicht bewusst - jedenfalls beteuern sie unisono, dass sie keine Clubmitgliedschaft abgeschlossen haben. Das Problematische an den betreffenden avanio-Internetzugängen: Obwohl sie vom Provider als "registrierungspflichtig" bezeichnet werden, sind sie so einfach nutzbar wie anmeldefreie Internet-by-Call-Tarife. Der Nutzer der Zugänge muss sich nicht zuvor schriftlich beim Provider anmelden, erhält kurz vor Verbindungsaufbau keinen gesonderten Hinweis auf die entstehenden Kosten und muss diese Kosten auch in keiner Form bestätigen. Wer sich übrigens an verschiedenen Telefonanschlüssen über einen der "registrierpflichtigen" Tarife ins Internet einwählt, wird auch mehrmals Clubmitglied, erhält mehrmals die Zusatzdienste und zahlt mehrmals den monatlichen Clubbeitrag - avanio zieht zur Abrechnung nämlich nur die Rufnummern der Nutzer heran, nicht aber andere Daten wie beispielsweise die Adresse.

Während diejenigen Nutzer, die sich die Einwahldaten selbst auf der avanio-Website suchen, wenigstens dort einen kurzen Hinweis zu den monatlichen Grundgebühren erhalten, sieht es bei Usern der Einwahltools wie dem web.de-Smartsurfer anders aus: Nutzer eines solchen automatischen Einwahltools sehen bei der Interneteinwahl erst recht nicht die AGB der dort gelisteten Anbieter und Zugänge - haben also in der Regel auch keine Kenntnis von automatisch entstehenden Clubmitgliedschaften bei Nutzung von avanio-Zugängen.