ungewollte Clubmitgliedschaften

Willkommen im Club: Surfen mit avanio-Zugängen

Wer betroffen ist, was der Anbieter sagt, wie man sich wehren kann
Von Björn Brodersen

Zunächst sollten alle Internetnutzer regelmäßig einen genauen Blick auf ihre Telefonrechnung werfen, denn es kann immer wieder mal zu Unstimmigkeiten oder Abrechnungsfehlern kommen. Bei strittigen Rechnungsbeträgen können Internetnutzer generell den betreffenden Teil einbehalten oder - falls die gesamte Rechnung schon bezahlt oder von der Telekom vom Konto abgebucht wurde - zurückholen. In diesem Fall sollte aber der Telekom als Rechnungsstellerin und dem betreffenden Internet-by-Call-Anbieter der Widerspruch angezeigt und schriftlich dargelegt werden, warum der Betrag einbehalten wird. Die restlichen Posten der Telefonrechnung müssen natürlich gleichzeitig beglichen werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet für solche Rückforderungen an avanio einen Musterbrief an, der montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der 0900 - 177 44 41 angefordert werden kann. Für den Anruf der Sonderrufnummer fallen von einem T-Com-Anschluss 1,75 Euro pro Minute an, abgerechnet wird im Sekundentakt. Darin erklärt der Absender auch avanio, dass er eine Clubmitgliedschaft nicht bewusst abgeschlossen habe und daher nicht bereit sei, die Clubbeiträge zu zahlen. Gleichzeitig fordert er die strittigen Beträge zurück, kündigt die unbewusst eingegangene Clubmitgliedschaft und verlangt von avanio einen Nachweis darüber, dass und zu welchem Zeitpunkt er über die anfallenden Grundkosten informiert wurde und diesen zugestimmt hat.

Zeigt sich avanio kulant?

Ein weiterer Weg ist, sich zunächst an avanio zu wenden und eine gütliche Einigung anzustreben. "Sofern die Behauptung eines Kunden nicht völlig aus der Luft gegriffen erscheint, sofern man es also nicht mit einem jeder Kunden zu tun hat, der zwar gerne den günstigen Verbindungstarif wahrnimmt, die Mitgliedsgebühr aber nicht bezahlen möchte, findet unsere Mandantin (avanio, Anm. der Redaktion) schnell unbürokratische Regelungen und zahlt dabei im Regelfall auch bereits geleistete Beiträge zurück", so avanio-Vertreter Waldenberger. Wir empfehlen den Betroffenen, generell Rechnungs-Widersprüche und Kündigungen schriftlich per Einschreiben einzureichen und entsprechende Bestätigungen einfordern, damit man später nicht in Gefahr gerät, selbst Nachweise vorlegen zu müssen.

Was lernen wir daraus?

Die Gemeinschaft der Internetnutzer hat in der Regel ein feines Gespür dafür, welche Anbieter mit sauberen Mitteln arbeiten und welche nicht. Hier empfiehlt es sich, regelmäßig einen Blick in die einschlägigen Foren zu werfen und sich auf dem neuesten Stand zu halten. Anbieter, über die sich die Beschwerden der Nutzer übermäßig häufen, sollte man vielleicht besser meiden. Das avanio-Geschäftsmodell erscheint auch uns sehr kritikwürdig, weil die üblichen Schutzmechanismen für anmeldepflichtige Internet-by-Call-Zugänge fehlen. Die registrierungspflichtigen Einwahlangebote sind zu nutzen wie anmeldefreie Internet-by-Call-Angebote, man erhält die Einwahldaten nicht erst nach einem transparenten Anmelde- oder Registrierungsprozess. Dadurch geraten sicherlich etliche Nutzer in den avanio-Club, ohne es zu wollen und gleich zu bemerken. Ein solches Modell bezeichnen wir als fragwürdig.