ungewollte Clubmitgliedschaften

Willkommen im Club: Surfen mit avanio-Zugängen

Wer betroffen ist, was der Anbieter sagt, wie man sich wehren kann
Von Björn Brodersen

Einen anderen Weg als den von dem avanio-Anwalt beschriebenen begehen allerdings Nutzer von Einwahlprogrammen wie dem Smartsurfer. Diese funktionieren wie ein Least-Cost-Router und sollen die ständige Suche nach dem günstigsten Internet-by-Call-Tarif ersparen: Dem Nutzer wird dazu eine Auswahl an preisgünstigen Internetzugängen geboten und die Verbindung auf Mausklick automatisch aufgebaut. Der Nutzer eines solchen Einwahltools sieht dabei lediglich den Namen des Providers und die anfallenden Minutenpreise. Auch teltarif.de bietet mit dem Discountsurfer ein solches Tool an.

Nach Aussage von web.de-Pressesprecherin Eva Vennemann führte der Smartsurfer bis zum 1. August 2005 avanio-Zugänge. Dann seien die Zugänge dort entfernt worden, weil avanio den Smartsurfer-Anbieter über die Einführung des Community-Modells informiert habe. Ein solches Geschäftsmodell verstoße gegen die Smartsurfer-Policy, welches besagt, dass keine Tarife mit monatlichen Grundgebühren gelistet werden. Im Nachhinein - so die Pressesprecherin weiter - habe web.de von Internetnutzern erfahren, dass avanio offenbar schon im Juni 2005 seine AGB geändert und solche Clubmitgliedschaften eingeführt hatte.

Die Kosten für die Community-Dienste sollen bei Einführung der avanio-Zugänge noch kostenfrei gewesen sein, was uns auch der Rechtsvertreter von avanio bestätigte. Allerdings hätten die Kunden den Dienst vor August 2005 kündigen müssen, um nicht später die Grundbeträge zahlen zu müssen. Den genauen Termin der AGB-Änderung konnte web.de nach eigener Aussage nachträglich nicht mehr ermitteln. Heute tauchen keine avanio-Zugänge mehr im Smartsurfer auf.

Clubmitgliedschaften durch Smartsurfer waren möglich

Laut Rechtsanwalt Waldenberger hat avanio keinerlei Kenntnis davon, ob auch Clubmitgliedschaften durch im Smartsurfer oder vergleichbaren Einwahltools gelistete Schmalband-Zugänge entstanden sind. Der Anwalt konnte auf Nachfrage aber solche Fälle nicht ausschließen. "Auf Seiten unserer Mandantin wird lediglich registriert, wer sich zu einem bestimmten Tarif wann registriert und eingewählt hat", sagte er uns gegenüber. Er bestätigte uns gegenüber, dass avanio die AGB zum August geändert, die Änderungen seien auch am 27. Juli im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht worden.

Sollte es zu Clubmitgliedschaften durch die Smartsurfer-Nutzung gekommen sein, sieht er den Fehler beim Anbieter des Einwahltools und nicht bei avanio. Der Internetanbieter habe schließlich keine Einfluss darauf, wie web.de seinen Smartsurfer gestalte und welche Informationen dort den Nutzern präsentiert würden. avanio habe aus den widersprüchlichen Formulierungen im Smartsurfer-Anmeldeformular von web.de nicht ersehen können, dass Tarife mit Grundgebühr ausgeschlossen würden. "Uns wird zu Unrecht angelastet, wir hätten was mit dem Smartsurfer zu tun", beklagte er sich in einem Telefonat. avanio könne aber seiner Ansicht nach nicht für Fehler von Dritten haftbar gemacht werden.