ungewollte Clubmitgliedschaften

Willkommen im Club: Surfen mit avanio-Zugängen

Wer betroffen ist, was der Anbieter sagt, wie man sich wehren kann
Von Björn Brodersen

avanio selbst geht davon aus, dass den Nutzern der "anmeldepflichtigen" Tarife die geltenden Geschäftsbedingungen bekannt sind. In den AGB steht: "avanio bietet mit avanio.net Community eine Clubmitgliedschaft an. Die Registrierung erfolgt bei der ersten erfolgreichen Einwahl über die jeweils für den einzelnen Tarif bereitgestellte Rufnummer." Auch wer auf der Website des Anbieters die Einwahldaten einsieht, trifft auf den Vermerk, dass mit Nutzung des Tarifs monatlich wiederkehrende Grundkosten verbunden sind. Wie hoch diese Kosten je nach gewähltem Tarif sind, sieht der Leser dort auch. Zurzeit sind es je nach gewähltem Tarif bis zu 5,99 Euro.

"Insgesamt wendet sich unsere Mandantin (die avanio GmbH & Co. KG, Dresden, Anm. der Redaktion) an den mündigen, informierten und preisbewussten Verbraucher", teilte uns der Rechtsvertreter von avanio, der Anwalt Dr. Arthur Waldenberger aus Berlin, mit. "Eine Clubmitgliedschaft entsteht nur dann, wenn man einen registrierungspflichtigen Tarif, also gerade keinen IbC-Tarif (siehe hierzu auch unsere Anmerkung im folgenden Abschnitt, die Redaktion), nutzt. Dies geschieht durch eine Einwahl und den Benutzernamen zu dem jeweils einschlägigen, registrierpflichtigen Tarif. Hierzu geht man auf die avanio-Internetseite, informiert sich über die geltenden Tarife , wählt den gewünschten Tarif aus, trägt die Daten in das DFÜ-Netzwerkverbindungsfenster ein und wählt sich dann ein."

Sind "registrierungspflichtige" Zugänge kein Internet by Call?

Eine Anmerkung zum besseren Verständnis der Aussage: Der von avanio beauftragte Anwalt definiert nur solche Schmalband-Zugänge als "IbC-Zugänge", für die keine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Anmeldepflichtige Zugänge fallen seiner Wortwahl zufolge nicht darunter. Die teltarif.de-Redaktion spricht hier gewöhnlich von "anmeldepflichtigen" und "anmeldefreien" Internet-by-Call-Zugängen. Wir empfinden die Formulierung von avanio und des Rechtsvertreters als irreführend: Schließlich müssen sich die Kunden nicht vor der Einwahl für einen dieser Tarife anmelden, sondern die Registrierung erfolgt automatisch mit der Einwahl ins Internet über einen entsprechenden Zugang.

Um sich für einen der "anmeldepflichtigen" Tarife zu registrieren, benötigen die Nutzer nicht einmal ein spezielles Passwort, das sie in den DFÜ-Netzwerkeinstellungen eingeben müssen, damit ungewollte Registrierungen ausgeschlossen werden. Stattdessen können die Nutzer dort einen beliebigen Begriff eingeben. Die "anmeldepflichtigen" IbC-Zugänge können also wie anmeldefreie IbC-Zugänge genutzt werden, gleichzeitig erhalten die Nutzer bei der Einwahl weder einen Hinweis auf die geltenden Vertragsbestimmungen und die zu erwartenden Monatsgrundkosten, noch müssen sie an irgendeiner Stelle bestätigen, dass sie gewillt sind, diesen Betrag auch zu bezahlen.