Urteil

Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen

Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt
Von dpa / Ralf Trautmann

Verbraucherschützer haben für Millionen Mobilfunkkunden vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Vodafone darf die Handy-Guthaben auf den Prepaid-Karten nicht verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Ablauf einer Frist deaktivieren, entschied heute das Düsseldorfer Landgericht (Az.:12 O 458/05). Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des zweitgrößten Mobilfunkanbieters in Deutschland seien ungültig. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv [Link entfernt] ).

Die 12. Zivilkammer des Gerichts monierte, dass Vodafone seine Guthaben-Karten mit Schlagworten wie "keine Mindestlaufzeit" und "ohne Vertragsbindung" bewerbe. Die Verfallsfrist komme aber einer Mindestumsatzverpflichtung gleich.

Über den ersatzlosen Verfall des Guthabens nach 15 Monaten und die endgültige Sperrung der Karte werde zudem im Internet nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, die erst im Zuge des Bestellvorgangs abrufbar seien. Dies sei ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Vodafone hat nach eigenen Angaben etwa 15 Millionen Prepaid-Verträge, jeder zweite Kunde sei Prepaid-Kartennutzer.

Ein ähnliches Urteil wegen des Verfalls von Guthaben hatte bereits der Mobilfunk-Netzbetreiber o2 im Juni vor dem Oberlandesgericht München kassiert. Rund 4,8 Millionen Prepaid-Verträge von o2-Kunden waren von dem Münchner Musterurteil betroffen. o2 hat inzwischen die Entscheidung der Münchner Richter akzeptiert und angekündigt, künftig die Guthaben nicht mehr nach einem Jahr verfallen zu lassen.

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