Ratgeber

DSL: Wer zu schnell surft, zahlt auch zu viel

Verfügbarkeitsabfragen der DSL-Anbieter arbeiten nicht immer zuverlässig
Von Björn Brodersen

Wer bereits zu Hause über die DSL-Leitung ins Netz geht, kann die vorhandene Kapazität seines Anschlusses selbst vom Interface seines DSL-Modems oder -Routers ablesen. Nutzer der weit verbreiteten AVM-Hardware FRITZ!Box rufen die Menü-Oberfläche durch Eingabe von fritz.box in der Adresszeile der Browsers auf. Unter dem Menüpunkt "Internet/DSL-Informationen" findet der Nutzer unter anderem Angaben zur Leitungskapazität, zur ATM-Datenrate und zur Nutz-Datenrate. Während die Leitungskapazität das physikalisch machbare Maximum an Datenübertragungsrate angibt, zeigt die Nutz-Datenrate, die tatsächlich vom DSLAM übermittelte Geschwindigkeit an. Zuzüglich aller Protokollinformationen ergibt sich daraus die so genannte ATM-Datenrate (ATM steht für die Übertragungsart "Asynchronous Transfer Mode").

Auch wer seinen Wohnort wechselt, kann schon vorab prüfen, ob DSL am neuen Wohnort verfügbar ist. Dazu sucht man zum Beispiel eine Telefonnummer eines benachbarten Unternehmens oder Anwohners heraus und gibt diese in die Abfragemaske ein. Einen ersten Anhaltspunkt, welche Orte oder Ortsteile mit DSL versorgt werden, liefert auch der Breitband-Atlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Wenn der bestellte DSL-Anschluss auf sich warten lässt

Weil der Neukunde sich nicht wirklich auf die gemachten Angaben der DSL-Verfügbarkeitsabfragen verlassen kann, ist es wichtig darauf zu achten, wie der weitere Bestellprozess verläuft. Stellt sich nach Absenden des DSL-Auftrags und nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch einen Anbieter heraus, dass ein solcher Anschluss gar nicht oder nur mit geringerer Bandbreite geschaltet werden kann, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Provider suchen und ihn bei eklatanten Bandbreitenunterschieden bitten, in eine langsamere und günstigere Anschklussklasse umgestellt oder - wenn kaum noch DSL-Geschwindigkeit erreicht wird - aus dem Vertrag entlassen zu werden. Lässt der Anbieter in solchen Fällen gar nicht mit sich reden, sollte man schriftlich - am besten per Einschreiben - auf die vereinbarte Leistung pochen.

Widerspruch sollten auch diejenigen Kunden einlegen, die vom Provider eine vom Auftrag abweichende Bestätigung erhalten. Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass durch eine falsche Bestätigung kein Vertrag zustande kommt. Ansonsten können Neukunden, die den DSL-Anschluss im Internet bestellt haben, jederzeit von der im Fernabsatzgesetz festgelegten 14-tägigen Widerrufsfrist Gebrauch machen. Diese beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung durch den Provider, die in der Regel zusammen mit der Auftragsbestätigung verschickt wird.

Kommt der neue DSL-Anbieter nicht innerhalb von drei bis sechs Wochen seinem Versorgungsauftrag nach, sollte man diesem eine letzte Frist von zwei Wochen setzen und gleichzeitig mit der Kündigung drohen. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn Monate nach Auftragstellung noch immer nicht die Leistung erbracht wurde. Eine nicht erbrachte Leistung muss auch nicht bezahlt werden. Anders verhält es sich laut Verbraucherzentrale Bayern, wenn der Kunde nicht zuvor vereinbarte Leistungen trotzdem schon in Anspruch nimmt: Der Kunde müsse dann damit rechnen, dass ihm diese Leistungen später in Rechnung gestellt werden.

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