Anfrage

Verfassungsschutz soll Computer ausspionieren dürfen

FDP-Innenexperte: Bundesregierung hat Öffentlichkeit getäuscht
Von dpa / Björn Brodersen

Das heimliche Ausspionieren von Computern, das der Polizei gerichtlich verboten wurde, ist dem Verfassungsschutz (BfV) nach Einschätzung der Bundesregierung erlaubt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe "die Befugnis, zur Erfüllung seiner Aufgaben (...) auch so genannte Online-Durchsuchungen durchzuführen", heißt es in der heute in Berlin veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP.

Anfang des Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Polizei keine Schnüffelprogramme - so genannte Trojanische Pferde - auf die Computer von Verdächtigen einschleusen darf. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte daraufhin an, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen zu schaffen.

Von einer speziellen Regelung für den Verfassungsschutz war dabei allerdings nicht die Rede, was der FDP-Innenexperten Hartfrid Wolff für einen Skandal hält. Die Bundesregierung habe die Öffentlichkeit über ihre Haltung zu Online-Durchsuchungen in einem wesentlichen Punkt getäuscht. Zudem sei es "mehr als zweifelhaft", ob die derzeitige Rechtslage für derartige Aktionen der Verfassungsschützer ausreichend sei.

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