Bundestrojaner: Rollout könnte jederzeit erfolgen
Jetzt ist der Bundestrojaner startbereit
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Nach monatelangen Vorbereitungen steht den Ermittlern
von Bund und Ländern eine eigene Software für Online-Durchsuchungen
zur Verfügung. Die Genehmigung für den sogenannten Bundestrojaner sei
heute erteilt worden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. Die technischen Tests und der
notwendige rechtliche Vorlauf seien abgeschlossen, das Instrument
könne jederzeit zum Einsatz kommen. Ursprünglich wollte das
Bundeskriminalamt den Bundestrojaner bereits im Herbst einsatzbereit
haben.
Grüne: Zweifel an Verfassungskonformität
Jetzt ist der Bundestrojaner startbereit
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Bei der Online-Durchsuchung werden Daten auf der Festplatte eines
Verdächtigen abgeschöpft. Das Programm dient der Überwachung
laufender Gespräche und Chats. Zuerst hatte der Deutschlandfunk
berichtet, dass der Bundestrojaner kurz vor der Zulassung steht. Der
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz zeigte sich skeptisch, ob
der Trojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. Von Notz forderte unter anderem, dass der dem Programm
zugrundeliegende Quellcode offengelegt werden müsse, also der
Programmiertext der Software. Ähnlich äußerte sich auch der Chaos
Computer Club.
Weiterhin steht die Zusammenarbeit mit der deutsch-britischen Firma Elaman/Gamma International in der Kritik, wie der Deutschlandfunk in seinem Artikel informiert. Bei dieser soll das BKA eine Software zur Quellentelekommunikations-Überwachung bestellt haben. Der Sprecher des Innenministeriums betonte, das Instrument komme nur aufgrund gesetzlicher Voraussetzungen zum Einsatz. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sei beteiligt gewesen.
In einem gesonderten Ratgeber sind wir darauf eingegangen, wie eine Online-Untersuchung funktioniert und welche Folgen diese vor Gericht haben kann.