Bundestrojaner

Ab Herbst ist die Online-Durchsuchung möglich

Der Bundestrojaner ist bald einsatzbereit, sagt BKA-Präsident Münch dem Spiegel. Dann können Privatrechner online durchsucht werden. Erlaubt sein soll das aber nur nach richterlicher Genehmigung und in "engen Grenzen".
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Der Bundestrojaner ist umstritten Der Bundestrojaner ist umstritten
Foto: dpa
Während der BND von einem Spionageskandal durchschüttelt und sogar vom DE-CIX-Betreiber verklagt werden soll, meldet das Bundeskriminalamt - kurz BKA -, dass es bald selber online schnüffeln kann. In einem halben Jahr will es die eigene Software für eine Online-Durchsuchung, den sogenannten Bundestrojaner, einsatzbereit haben.

"Wir entwickeln ein Instrument, mit dem wir - nach richterlicher Genehmigung - an den Computer des mutmaßlichen Täters gehen, bevor er seine Kommunikation verschlüsselt", sagte BKA-Präsident Holger Münch dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Im Herbst solle die Quellen-Telekommunikationsüberwachung einsatzbereit sein.

"Enge Grenzen" für Durchsuchung

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Bereits im vergangenen August hatte die Bundesregierung auf Anfrage der Linkspartei mitgeteilt, die Software sei einsatzbereit. Bei der Online-Durchsuchung werden Daten auf der Festplatte eines Verdächtigen abgeschöpft. Das Programm dient der Überwachung laufender Gespräche und Chats. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Online-Überwachung in einem Urteil von 2008 enge Grenzen gesetzt. So ist das Durchforsten aller Dateien auf einem Computer nur erlaubt, wenn etwa ein Mord, eine Entführung oder eine Geiselnahme drohen.

Dem BKA in die Hände spielen dürfte auch, dass die Bundesregierung einen neuen Anlauf bei der Verratsdatenspeicherung plant. Alle Details zu dem Gesetz, dass nun im Eiltempo kommen soll, haben wir an anderer Stelle zusammengefasst.

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