Mobile Überwachung

Bundestrojaner für Mobilgeräte in Vorbereitung

Das BKA soll laut aktuellen Haushaltsunterlagen den Einsatz des Bundestrojaners auf mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets ausweiten.
Von Andre Reinhardt

Der Bundestrojaner soll auch Smartphones und Tablets überwachen Der Bundestrojaner soll auch Smartphones und Tablets überwachen
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Künftig sollen auch Smartphones und Tablets vom Bundeskriminalamt (BKA) überwacht werden: Aus Haushaltsunterlagen des Bundestages geht laut Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR eine geplante Ausweitung des Bundestrojaners auf mobile Endgeräte hervor. In den entsprechenden Dokumenten sei der Trojaner als "3. Produktlinie einer behördeneigenen Software für Quellen-TKÜ" festgehalten. Die Produktlinien 1 und 2 sind für Laptops und Heimcomputer vorgesehen. Kritische Stimmen, darunter auch die Bundesanwaltschaft Karlsruhe, äußern weiterhin ihre Bedenken gegenüber dem Einsatz des Spionage-Programms. Der Bundestrojaner soll auch Smartphones und Tablets überwachen Der Bundestrojaner soll auch Smartphones und Tablets überwachen
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Bundestrojaner für mobile Endgeräte wird teuer

Die vom BKA für den mobilen Einsatz geplante Software greift nicht nur tief in die Privatsphäre der Anwender ein, sondern auch in die Staatskasse – Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro würden anfallen. Die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR konnten Einblick auf Haushaltsunterlagen des Bundestages erhalten, die unter anderem diese hohe Summe offenbaren. Der mobile Trojaner soll Smartphones, Tablets und andere "operative IT-Systeme" infiltrieren. Ob die sogenannte "3. Produktlinie einer behördeneigenen Software für Quellen – TKÜ" wie das Desktop-Pendant ebenfalls vom BKA selbst entwickelt, oder ein externes Unternehmen beauftragt wird, ist noch unklar. Das Kürzel TKÜ steht im Übrigen für Telekommunikationsüberwachung.

Die Vorgehensweise des mobilen Bundestrojaners

Die Überwachungssoftware soll unbemerkt auf Smartphones und Tablets von Verdächtigen installiert werden. Anschließend können die Ermittler alle Eingaben auf dem jeweiligen Endgerät nachverfolgen. Ein Umgehen von neuartigen Verschlüsselungen, wie sie beispielsweise bei WhatsApp genutzt werden, soll mit dem Trojaner möglich werden. Ein vollständiges Infiltrieren des Systems soll jedoch nicht stattfinden, es ist ausschließlich die Überwachung der Kommunikation gestattet.

Kritische Stimmen zum Bundestrojaner

Peter Frank, der Generalbundesanwalt der Bundesanwaltschaft Karlsruhe, teilte bereits letzten Sommer seine Bedenken mit. Das Bundesverfassungsgericht hätte "klare Grenzen gezogen." An den Einsatz dieser Mittel seien noch viel strengere Voraussetzungen als bisher geknüpft. Sicherheitsexperten der IT-Branche stehen der mobilen Überwachung ebenfalls skeptisch gegenüber. Sie weisen darauf hin, dass die vom Staatstrojaner verwendeten Sicherheitslücken auch von Kriminellen genutzt werden können.

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