Staatliche Überwachung

Ausgemustert: Bundestrojaner wird nicht mehr eingesetzt

Entwicklung einer gesetzeskonformen Spähsoftware dauert noch lange
Von

Ausgemustert: Bundestrojaner wird nicht mehr eingesetzt Ausgemustert: Bundestrojaner wird nicht mehr eingesetzt
Foto: dpa
Der aktuelle Bundes­trojaner ist Geschichte: Die allgemein kritisierte Späh­soft­ware eines privaten Unter­nehmens wird nicht mehr eingesetzt. Und die Entwick­lung eines gesetzes­kon­formen Über­wachungs­pro­gramms kann noch sehr lange dauern.

Schon seit längerer Zeit bestehen Pläne im Bundes­innen­ministerium, für die Über­wachung der Computer von potenziellen Straf­tätern eine eigene Software zu programmieren, die den deutschen Daten­schutz­be­dingungen entspricht. Der innen­politische Sprecher der CDU/CSU-Bundes­tags­fraktion, Hans-Peter Uhl, sagte nun allerdings der Mitteldeutschen Zeitung [Link entfernt] : "Die Entwicklung von Software durch das BKA wird voraussichtlich noch Monate dauern, vielleicht sogar Jahre. Vielleicht werden wir eines Tages sogar kleinlaut zugeben müssen, dass wir es gar nicht können."

Bis zur Fertigstellung eines eigenen Spähprogramms haben die Staatsbehörden nun also exakt zwei Möglichkeiten: Entweder sie müssen für längere Zeit auf den Einsatz eines Bundestrojaners verzichten oder sie müssen mit Steuergeldern die Software eines kommerziellen Anbieters kaufen. Doch der bis vor kurzem verwendete Bundestrojaner der Firma DigiTask war ein echter Reinfall gewesen.

Problem der Intransparenz bei DigiTask-Schnüffelprogramm

Ausgemustert: Bundestrojaner wird nicht mehr eingesetzt Ausgemustert: Bundestrojaner wird nicht mehr eingesetzt
Foto: dpa
Der Linken-Bundestagsabgeordneten Jan Korte hatte eine Kleine Anfrage im Parlament gestellt und darauf als Antwort erhalten, dass der DigiTask-Trojaner von Behörden des Bundes nicht mehr eingesetzt wird. Für die Zeit bis zur Fertigstellung der Eigenentwicklung werde seitens des Bundeskriminalamtes eine "kommerzielle Übergangslösung" vorbereitet. Auf jeden Fall müsse die eingesetzte Software "einer umfassenden Funktionsprüfung unterzogen werden".

Und genau daran ist der dauerhafte Einsatz des DigiTask-Schnüffelprogramms gescheitert: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hatte bereits im Februar in einem ersten Bericht scharfe Kritik am Bundestrojaner geübt. Die Spähsoftware für heimliche Online-Durchsuchungen hat nach seiner Untersuchung den Kernbereich privater Lebensgestaltung missachtet. Damit wurde eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts verletzt. Auch im Mai hatte sich herausgestellt, dass die BKA-Experten bislang nicht dazu in der Lage waren, eine eigene Software zu programmieren.

Ausschlaggebend für die Trennung vom DigiTask-Schnüffler dürfte aber die Tatsache gewesen sein, dass das Unternehmen die Einsicht in den Quellcode massiv behindert hatte. Schaar kritisierte in seinem Abschlussbericht, dass die Einsicht in den Quellcode an der Forderung von DigiTask nach einer Geheimhaltungsvereinbarung gescheitert sei. Der Datenschutzbeauftragte bemängelte, dass seine Kontrollmöglichkeiten sich auf öffentliche Stellen des Bundes beschränken würden - private Unternehmen seien davon ausgenommen. Genau das soll sich beim nächsten Versuch ändern: Bis zur Entwicklung einer eigenen Spähsoftware dürften Bundesbehörden nur Software erwerben, wenn der Lieferant den Quellcode offenlegt.

Der Chaos Computer Club hatte am DigiTask-Trojaner darüber hinaus kritisiert, dass die Absicherung des Datenaustauschs zwischen Trojaner-Software und dem Kontrollcomputer der Behörden "in Anfängermanier zusammengestoppelt" worden sei.

Mehr zum Thema Bundestrojaner