Bundesinnenministerium gibt 147 000 Euro für Bundestrojaner aus
Beschaffungsamt kauft im Auftrag des Bundesinnenministeriums für das BKA einen Bundestrojaner
Bild: dpa
Wie bereits im Januar angekündigt, hat das Bundesinnenministerium für das Bundeskriminalamt nun die Bundestrojaner-Software FinFisher gekauft, die üblicherweise von autoritären Staaten verwendet wird. Den Steuerzahler kostet die Übergangslösung 147 000 Euro.
Der Einsatz von staatlicher Spähsoftware kann in Deutschland bislang nicht gerade als "Erfolgsgeschichte" bezeichnet werden. Ein ursprünglich programmierter Bundestrojaner war von Datenschützern seinerzeit heftig kritisiert worden. Das BKA war mit der Entwicklung einer rechtskonformen Software ohnehin hoffnungslos überfordert, woraufhin die Selbstentwicklung erst einmal eingestellt wurde.
Auftraggeber ist das Bundesinnenministerium
Beschaffungsamt kauft im Auftrag des Bundesinnenministeriums für das BKA einen Bundestrojaner
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Das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums hat nach Informationen der Zeit einen Nutzungsvertrag für ein Programm zur "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" mit der Firma Elaman abgeschlossen. Die Lizenz soll für zehn Computer und über einen Zeitraum von zwölf Monaten gelten. Dies deutet darauf hin, dass es sich dabei wiederum um eine Übergangslösung handeln könnte. Vermutlich hat das BKA nach wie vor den Ehrgeiz eine "eigene" Software zu entwickeln.
Vor dem Kauf hat das Ministerium die Software eingehend getestst. Diese Prüfungsphase ist wohl noch nicht abgeschlossen udn darum wird die Software momentan auch noch nicht aktiv eingesetzt. Den Angaben des Ministeriums zufolge sollen Anpassungen an der Software notwendig sein. Hinter Elaman steckt die britischen Gamma Group, die die Software ursprünglich an totalitäre Staaten verkauft hat.
Im vergangenen Jahr hat das BKA eine standardisierte Leistungsbeschreibung für eine Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung erarbeitet. Darin heißt es unter anderem, dass die Hersteller und Anbieter von Software zur Quellen-TKÜ "sorgfältig im Hinblick auf ihre Fachkompetenz und Vertrauenswürdigkeit" auszuwählen sind. Außerdem muss der Quellcode der Software mit einem ausreichenden Kommentar offen zu legen, und zwar sowohl gegenüber dem Staat als Auftraggeber sowie gegenüber Datenschützern.
Beobachter deuten den jetzigen Schnellkauf dahingehend, dass tatsächlich ein aktueller Bedarf für Abhörmaßnahmen besteht. Die selbst programmierte Software wird frühestens 2014 fertig werden - ob sie dann den technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht, bleibt abzuwarten. Hauptziel des Bundestrojaners ist es nicht, die Festplattendaten auszulesen, sondern aktive Kommunikationsvorgänge wie E-Mail und VoIP-Telefonate abzuhören.