Persönliche Daten

BMI fordert Ident-Verfahren auch für WhatsApp und Co.

Ein neuer Antrag des Bundes­minis­teriums sieht weit­rei­chende Ände­rungen des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes vor. Diese betreffen unter anderem eine verpflich­tende Veri­fizie­rung der Perso­nen­daten von Messen­gern.
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BMI fordert Ident-Verfahren auch für WhatsApp und Co. BMI fordert Ident-Verfahren auch für WhatsApp und Co.

picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
Das Bundes­minis­terium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) hat einen Forde­rungs­katalog zusam­men­gestellt, in welchem unter anderem eine Veri­fizie­rung bei Messen­gern und E-Mail-Diensten ange­strebt wird. Auf diese Weise will man Straf­täter effi­zienter iden­tifi­zieren. Zu erheben wären Daten wie der Name, die Anschrift und das Geburts­datum des Nutzers. Im Fokus stünden haupt­säch­lich auslän­dische Kommu­nika­tions­tools, etwa WhatsApp und Face­book Messenger. Ferner sollen die Provider dazu ange­halten werden, bei spezi­fischen Gefah­ren­lagen die Stand­ort­daten des Mobil­geräts heraus­zugeben. Staats­tro­janer werden eben­falls thema­tisiert. Insge­samt gibt es 15 Rege­lungs­vor­schläge.

Ident-Verfahren bald auch für WhatsApp und Co.?

BMI fordert Ident-Verfahren auch für WhatsApp und Co. BMI fordert Ident-Verfahren auch für WhatsApp und Co.

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Der Berliner E-Mail-Anbieter Posteo infor­miert in einem Blog­bei­trag über vom Bundes­minis­terium (BMI) gefor­derte Ände­rungen des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes (TKG). In der PDF-Datei des Antrags sind diverse Punkte vorzu­finden, die sich rund um den Umgang mit perso­nen­bezo­genen Daten und Über­wachungs­maß­nahmen drehen. Bislang ist es nicht notwendig, perso­nen­bezo­gene Angaben bei Messen­gern wie WhatsApp, Face­book Messenger, Tele­gram und Signal oder E-Mail-Diensten wie Gmail oder Yahoo Mail zu veri­fizieren. Ginge es nach dem BMI, würde sich das durch eine neue Rege­lung des Artikel 1, Para­graf 171, Absatz 3 im TKG ändern.

Im Abschnitt „Nummer­nun­abhän­gige TK-Dienste zur Spei­che­rung von Iden­tifi­kati­ons­merk­malen verpflichten“, erläu­tert die Behörde ihre Bestre­bung. In Einzel­fällen sollen Daten an Sicher­heits­behörden für die Aufklä­rung von Straf­taten heraus­gegeben werden. „In erster Linie zielt diese Rege­lung auf Messen­ger­dienste ab, die primär durch auslän­dische Anbieter wie bspw. WhatsApp und Face­book ange­boten werden“, so der Staats­apparat. Unter Umständen müssten sich User künftig also per Video- oder Post-Ident für betref­fende Dienste iden­tifi­zieren. Außerdem möchte das BMI, dass Prepaid-Mobil­funk­anbieter Bestands­daten vor der Frei­schal­tung veri­fizieren.

Exakte Stand­ort­daten und Mithilfe bei Staats­tro­janern

Aktuell über­mit­teln die Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen in spezi­fischen Gefah­ren­lagen wie terro­ris­tischen Akti­vitäten, Entfüh­rungen und selbst­mord­gefähr­dete Menschen, ledig­lich die GPS-Koor­dinaten des Funk­anla­gen­stand­orts. Das ist dem BMI zu ungenau. Man wolle, dass die Sicher­heits­behörden „alle vorhan­denen Daten nach dem Stand der Technik und mit größt­mög­licher Genau­igkeit zum Standort eines Endge­rätes“ erhalten. Durch das momen­tane Verfahren gemäß Artikel 39, Para­graf 7, Abschnitt 1, Nummer 7 der Tele­kom­muni­kati­ons­über­wachungs­ver­ord­nung (TKÜV) könne es einen Radius von bis zu 70 km um den Standort geben.

Zu den weiteren Forde­rungen des Bundes­minis­teriums zählt auch die verpflich­tende Mithilfe von Tele­kom­muni­kati­ons­diensten bei der Instal­lation von Staats­tro­janern. Provider sollen demnach „Hilfe­stel­lungen“ sowie „die Aufstel­lung und den Betrieb von tech­nischen Mitteln“ für den Einsatz der Online-Durch­suchung in ihren Gebäuden gewähren. Behör­den­mit­arbeiter müssten darüber hinaus Zugang zu den Server­räumen erhalten und der Daten­ver­kehr wiederum an die zustän­digen Behörden umge­leitet werden.

Mitte Mai treten neue Nutzungs­bestim­mungen bei WhatsApp in Kraft. Der Messenger will auf die Nutzer Druck ausüben, der Neure­gelung zuzu­stimmen.

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