Spähangriff

Strenge Prüfung bei Online-Durchsuchungen angekündigt

Bundesverfassungsgericht: Kernbereich privater Lebensgestaltung schützen
Von ddp / Marie-Anne Winter

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat mit Blick auf das bevorstehende Verfahren zu Online-Durchsuchungen eine strenge Prüfung angekündigt. Es spiele auch die Frage eine Rolle, ob und inwieweit der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" durch solche heimlichen Durchsuchungen von Computern tangiert werde, sagte Papier der Neuen Osnabrücker Zeitung (Neue OZ).

Das Gericht verhandelt am 10. Oktober über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Nach der Neuregelung vom 30. Dezember 2006 darf der Landes-Verfassungsschutz im Kampf gegen den Terrorismus über das Internet heimlich auf private Computer zugreifen. Laut Papier geht es in dem Karlsruher Verfahren "darum, welche Grundrechte - etwa Unverletzlichkeit der Wohnung, Fernmeldegeheimnis und Persönlichkeitsschutz - mit welcher Intensität betroffen sein können".

Das Verfassungsgericht hatte 2004 im Urteil über den Großen Lauschangriff auf Wohnungen entschieden, dass es die Menschenwürde des Überwachten gebietet, ihm nicht bis in sein Intimleben hinein nachzustellen. Ob diese Schranke auch für private Daten auf heimischen Computer-Festplatten bei einem Internet-Spähangriff gelten muss, ist derzeit umstritten.

Der Gerichtspräsident zeigte Verständnis dafür, dass die große Koalition vor einem Urteil aus Karlsruhe keine solche Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Ausspionieren privater Computer regeln will. Das Verfahren betreffe ein bereits geltendes Landesgesetz. "Vom Ausgang dieses Verfahrens erhofft sich die Bundespolitik Hinweise für ihre eigenen diesbezüglichen Pläne", sagte Papier.

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