BVG

Karlsruhe befasst sich erstmals mit Online-Durchsuchung

Urteil wird wohl erst Anfang 2008 gefällt
Von ddp / Thorsten Neuhetzki

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab morgen erstmals mit der umstrittenen Online-Durchsuchung. Es geht darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden Heimcomputer über das Internet ausspähen und heimlich nach gespeicherten Daten durchsuchen dürfen. Das seit 30. Dezember 2006 geltende Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen ermöglicht in Paragraf fünf einen solchen "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme". Der Erste Senat verhandelt über Verfassungsbeschwerden gegen mehrere Vorschriften des Gesetzes.

Der frühere Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP) wird die Kläger vertreten, unter ihnen zwei weitere Anwälte, ein Mitglied der Linken und eine Journalistin. Sie rügen, dass die Online-Durchsuchung gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Viele vertrauliche Informationen, die früher in der Wohnung aufbewahrt wurden und damit in deren Schutzbereich fielen, seien heute auf dem heimischen Computer gespeichert. Zudem würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis verletzt.

Urteil kommt wohl frühestens Anfang 2008

Das Verfassungsgericht wird nach den Worten seines Präsidenten Hans-Jürgen Papier erörtern, inwieweit der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" durch "Online-Durchsuchungen" tangiert wird. Das Gericht hatte 2004 im Urteil über den "Großen Lauschangriff" auf Wohnungen entschieden, dass Überwachungsmaßnahmen in diesem "unantastbaren" Privatbereich tabu seien. Die Karlsruher Richter haben zudem fünf Computerexperten als Sachverständige für technische Fragen geladen.

Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vehement geforderte Online-Durchsuchung wird in der großen Koalition kontrovers diskutiert. Von der Verhandlung werden daher Signale für eine bundesweite gesetzliche Regelung erhofft. Mit dem Urteil wird gerichtsintern frühestens für Januar 2008 gerechnet.

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