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Gratis-Fußball-Bundesliga-Übertragungen im Netz

Asiatische Streams übertragen Fußball-Bundesliga live im Netz
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Samstagnachmittag, 15.30 Uhr - in den Bundesligastadien rollt der Ball. Wer kein Premiere-Abo hat und trotzdem dabei sein will, schaltet das Radio ein - oder fährt den Rechner hoch. Online kann er - nach dem Abpfiff - die Angebote einiger Vereine nutzen. Es gibt darüber hinaus Seiten, auf denen die Spiele gratis live zu sehen sind - wenn auch meist in mauer Qualität und mit fremdsprachigem Kommentar. Doch ist das erlaubt, und droht den Nutzern nicht vielmehr Ärger?

Rein technisch betrachtet, kann im Prinzip jeder Fernsehsendungen und damit auch Übertragungen von Fußballspielen online stellen. Der Nutzer braucht dafür nur einen Rechner mit Digital-TV-Empfangskarte sowie eine originale oder auch eine geknackte Empfangskarte für den Sender, der die Spiele überträgt. Und dann wird das entschlüsselte Programm ins Netz geleitet.

Bundesliga-Streams kommen oft aus Asien

Juristisch gesehen, stellt sich die Situation jedoch anders dar, schließlich ist ein solches Vorgehen definitiv nicht erlaubt. Wer das von Deutschland aus mit dem Programm eines deutschen Senders macht, ist über die IP-Adresse des Rechners schnell ausfindig zu machen. Das Bundesliga-TV-Signal kommt auch per Stream nach Hause.
Foto: dpa

Deshalb werden die Webseiten, auf denen Bundesligaspiele live zu sehen sind, durchweg vom Ausland aus betrieben. Die Personen dahinter zu belangen, ist für die Inhaber der Übertragungsrechte in Deutschland so gut wie unmöglich. Vor allem aus dem asiatischen Raum sind entsprechende Angebote im Netz zu finden.

Diese Angebote funktionieren nicht wie Fernsehen, wo man einfach auf den Knopf drückt und guckt. Nach den Streams muss oftmals eine Weile gesucht werden. Auch die Qualität reicht bei Weitem nicht an ein PAL-Fernsehbild heran.

"Wo kein Kläger, da kein Richter"

Aber begehen deutsche Nutzer nun eine Urheberrechtsverletzung? Das sei noch nicht eindeutig zu beantworten, sagt Carsten Ulbricht, auf IT-Recht spezialisierter Anwalt aus Stuttgart. Denn wer die Spiele nur anschaut und nicht speichert, könnte sich auf Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes berufen, der das unter bestimmten Umständen erlaubt. "Der Trend geht aber dahin, das trotzdem als urheberrechtswidrig anzusehen", so Ulbricht. Denn das Anschauen, also das Streamen, darf dem Paragraf zufolge "keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben". Die hat es nach Worten des Rechtsanwalts aber durchaus - für diejenigen, die die Spiele gegen Gebühr anbieten, sei es im Internet oder im herkömmlichen Fernsehen: Wer die Spiele umsonst ansieht, geht ihnen potenziell als Kunde durch die Lappen.

Heißt das zugleich, dass Schwarzseher ernsthaft Gefahr laufen, zur Rechenschaft gezogen zu werden? Mit ziemlicher Sicherheit nicht, ist die Antwort von Marion Janke, Anwältin und Expertin für Urheberrecht aus Rostock: "Wo kein Kläger, da kein Richter, man wird das letztlich keinem nachweisen können." Anders sehe es nur dann aus, wenn das Programm mitgeschnitten und weiterverbreitet wird - auf der eigenen Webseite etwa.

Ganz automatisch zum Weiterverbreiter werden die Nutzer etlicher Angebote aus Asien. Diese funktionieren wie Tauschbörsen für Musik oder Filme nach dem Peer-to-Peer-Prinzip, bei dem der Empfänger quasi immer auch zum Sender von Daten werden. Doch es ist auch in diesem Zusammenhang kein Fall bekannt, in dem sich ein Nutzer Ärger eingehandelt hat.

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