ARD: Koexistenz von 5G Broadcast und DVB-T2 möglich
In unserem Editorial vom vergangenen Sonntag haben wir uns Gedanken über die Zukunft des UHF-Bandes gemacht und Lösungen skizziert, wie der aktuelle Frequenzstreit beendet werden kann. Auf unsere Kompromissvorschläge hat jetzt das Competence Center International Frequency Management (CC FM) der ARD mit einer Stellungnahme reagiert.
ARD strebt Koexistenz von DVB-T2 und 5G Broadcast an
Die ARD glaubt weiter an DVB-T2
Bild: teltarif.de
Anders als es der freenet-Chef geäußert hat, glaubt der öffentlich-rechtliche Senderverbund "durchaus an die Zukunft von DVB-T2" - auch über das Jahr 2030 hinaus. Laut Digitalisierungsbericht 2021 nutzten laut ARD immerhin 6,7 Prozent der deutschen Haushalte, also mehrere Millionen Menschen, DVB-T2 als primären Empfangsweg und das durchschnittlich jeweils rund 3 bis 4 Stunden am Tag.
Hier sind die ganzen sekundären Geräte, wie in Campingwägen, Ferienwohnungen, Küchen etc. noch gar nicht mitgezählt. Die Nutzung sei im Jahr 2021 gegenüber 2020 sogar gestiegen. "Der Wegfall des Kabelprivilegs könnte die Zahlen auch noch einmal nach oben ziehen", heißt es aus den Reihen des Senderverbunds.
5G Broadcast nicht Nachfolger von DVB-T2
Vor diesem Hintergrund sieht die ARD 5G Broadcast nicht als Nachfolger von DVB-T2, sondern als "völlig anderes Nutzungsszenario des terrestrischen Rundfunks". 5G Broadcast ziele auf Mobilität ab (Smartphones, Tablets, Car-Entertainment), während DVB-T2 stationär portabel ausgelegt ist. "Die beiden Technologien können und werden vermutlich nebeneinander existieren", ist die ARD überzeugt.
Auch unser Vorschlag, Bandbreite bei 5G Broadcast einzusparen, stößt beim öffentlich-rechtlichen Senderverbund auf wenig Gegenliebe: "5G Broadcast ist spektral nicht effizienter als DVB-T2, da es als mobiles System deutlich robuster ausgelegt sein muss als das stationär-portable DVB-T2. Außerdem muss heutzutage auch auf dem Smartphone der Inhalt in HD angeboten werden." Unser Vorschlag, für 5G Broadcast nach analoger Abschaltung das UKW-Band zu nutzen, sei nicht möglich. "Zum einen ist das UKW Band viel zu klein dafür. Zum anderen müssten dann die Endgeräte mit langen UKW-Antennen ausgestattet werden. Das wird man bei einem Smartphone wohl kaum wollen", heißt es aus der ARD.
5G-Campusnetze für Kultur- und Veranstaltungsbranche eher ungeeignet
Unsere Idee, dass es für die Kultur- und Veranstaltungsbranche künftig Lösungen auf Basis des Mobilfunkstandards 5G mithilfe der Campusnetze geben könnte, sieht man ebenfalls kritisch. "Das stimmt für Kameras oder aber auch Audioequipment, das keine Anforderungen an kurze Latenzen hat. Allerdings stimmt es genau nicht für die drahtlosen Mikrofone, die im UHF-Band betrieben werden. Die Latenzanforderungen wären mit einem 5G Campusnetz nur dann eventuell einhaltbar, wenn man pro Mikrofon sehr große Bandbreiten, etwa 100 MHz zu Verfügung hat. Heutige Mikrofone arbeiten mit 200 kHz. Zu hohe Latenzen sind aber zum Beispiel beim In-Ear-Monitoring nicht hinnehmbar."
In einer weiteren Meldung geht es um: Die ARD will vier ihrer Fernsehprogramme ab Mitte November nur noch in HD-Qualität ausstrahlen.