TKG-Novelle

TKG-Entwurf: Kabelanschluss fliegt aus Mietnebenkosten

Heute haben Tele­kom­muni­kati­ons­ver­bände alle Hände voll zu tun, denn seit gestern Abend liegt ihnen der neue Entwurf des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes (TKG) vor, zu dem sie Stel­lung beziehen können – bis morgen. Für Aufre­gung sorgt auch eine Verschär­fung bei der Strei­chung der Umla­gefä­hig­keit der Kabel­anschluss­gebühren.
Von Marc Hankmann

Der TKG-Entwurf ist ein dicker Wälzer von 465 Seiten, die gelesen und bewertet werden müssen. Bei den TK-Verbänden laufen deshalb heute die Drähte heiß, denn für ihre Stel­lung­nahmen müssen sie sich intern abstimmen und diese bis morgen an das Bundes­wirt­schafts- (BMWi) und das Bundes­ver­kehrs­minis­terium (BMVI) senden. Ziel ist, dem Kabi­nett zu dessen Sitzung am 16. Dezember 2020 einen fertigen Gesetz­ent­wurf vorzu­legen, um einen Rüffel aus Brüssel zu vermeiden, denn die dem TKG zugrunde liegenden EU-Richt­linien müssen bis zum 21. Dezember 2020 in natio­nales Recht umge­setzt werden. Altmaier Scheuer TKG-Entwurf Verbändeanhörung Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (li.) und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer räumen den Verbänden 48 Stunden für die Stellungnahmen zum neuen TKG-Entwurf ein
BMWi/Susanne Eriksson
Dabei müssen die Verbände nun die Versäum­nisse der Minis­terien ausbaden. Erst einein­halb Jahre nach Inkraft­treten der Richt­linien begann die Ressort­abstim­mung in den Bundes­minis­terien – viel zu spät für die Novelle eines Gesetzes, dass die Weichen für eine digi­tale Wirt­schaft und Gesell­schaft stellt, denn neben dem Wirt­schafts- und Verkehrs­minis­terium reden zum Beispiel auch das Justiz- oder das Innen­minis­terium ein Wört­chen mit.

Streit der Minis­terien legt Gesetz­gebungs­ver­fahren lahm

Zu lange stritten sich die Minis­terien unter­ein­ander. Das Bundes­jus­tiz­minis­terium beharrte darauf, die maxi­male Länge von Verbrau­cher­ver­trägen von zwei auf ein Jahr zu verkürzen. Darüber hinaus gab es zwischen dem Innen- und dem Wirt­schafts­minis­terium Streit um die zukünf­tige Verwen­dung der Frequenzen im 450-MHz-Band. Bun­desinnenminister Horst Seehofer (CSU) will die Frequenzen weiterhin für Sicher­heits­behörden, Polizei und Bundes­wehr verwenden. Wirt­schafts­minister Peter Altmaier (CDU) will sie der Ener­gie­wirt­schaft zuspielen. Immerhin: Hier konnte zwischen den Minis­terien inzwi­schen eine Eini­gung erzielt werden.

Im Streit um die 450-MHz-Frequenzen soll es zwischen dem Innen- und dem Wirt­schafts­minis­terium auch zur Ausein­ander­set­zung über die geplante Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit der Kabel­anschluss­gebühren gekommen sein. Vermieter können die Kosten für den Betrieb eines Kabel­netzes in ihren Immo­bilien über die Miet­neben­kosten auf die Mieter umlegen. Kritiker sehen darin einen Vorteil für den Kabel­netz­betreiber, da der Mieter wenig Anlass habe, den TV- oder Inter­net­anbieter zu wech­seln, weil er bereits für den Kabel­anschluss über die Miet­neben­kosten zahle.

Gesetz­geber redu­ziert Über­gangs­frist für Bestands­ver­träge

Kabelanschluss Nebenkosten Glasfaserausbau Finanzierung Umlagefähigkeit Können die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten umgelegt werden, fürchten die Betreiber der Anschlussnetze um den Ausbau dieser Netze mit Glasfaser
Unitymedia
Die Auffas­sung teilt auch der Gesetz­geber. Er will deshalb die Umla­gefä­hig­keit strei­chen. „Mieter werden so in die Lage versetzt, ihren Anbieter und die Art von Tele­kom­muni­kati­ons­diensten frei zu wählen“, heißt es im TKG-Entwurf als Begrün­dung. Die Gegner hingegen befürchten stei­gende Kosten für Mieter, wenn die Betriebs­kosten nicht mehr umge­legt werden könnten. Darüber hinaus würde den Betrei­bern der In­house-Netze, oftmals kleine und mittel­stän­dische Betriebe, die Grund­lage für Inves­titionen in die Netzer­neue­rung entzogen. Der Glas­faser­ausbau würde demzu­folge in den Kellern der Miets­häuser enden.

Dieser Argu­men­tation folgt der Gesetz­geber im aktu­ellen TKG-Entwurf jedoch nicht. Im Gegen­teil: Er verschärft die Abschaf­fung, indem die Über­gangs­frist für Bestands­ver­träge zwischen Vermie­tern und Kabel­netz­betrei­bern von fünf auf zwei Jahre redu­ziert wird. Das bedeutet, dass zwei Jahre nach Inkraft­treten des neuen TKGs diese Verträge neu verhan­delt werden müssen – dann ohne die Möglich­keit, die Betriebs­kosten für Inhouse-Netze auf die Miet­neben­kosten umzu­legen.

Bis morgen haben die Verbände, natür­lich auch bran­chen­fremde Verbände, die vom TKG betroffen sind, Zeit, um ihre Posi­tionen darzu­legen. Ob es dem BMWi und BMVI tatsäch­lich gelingt, dem Kabi­nett bis zum 16. Dezember 2020 einen fertigen Entwurf zu präsen­tieren, sei einmal dahin­gestellt. „Auch die Ressort­abstim­mung zum Gesetz­ent­wurf ist noch nicht abge­schlossen“, heißt es im Anschreiben der Minis­terien an die Verbände. Es dürfte also noch weitere Ände­rungen am TKG-Entwurf geben.

Mehr zum Thema Telekommunikationsgesetz (TKG)