TKG-Entwurf: Kabelanschluss fliegt aus Mietnebenkosten
Der TKG-Entwurf ist ein dicker Wälzer von 465 Seiten, die gelesen und bewertet werden müssen. Bei den TK-Verbänden laufen deshalb heute die Drähte heiß, denn für ihre Stellungnahmen müssen sie sich intern abstimmen und diese bis morgen an das Bundeswirtschafts- (BMWi) und das Bundesverkehrsministerium (BMVI) senden. Ziel ist, dem Kabinett zu dessen Sitzung am 16. Dezember 2020 einen fertigen Gesetzentwurf vorzulegen, um einen Rüffel aus Brüssel zu vermeiden, denn die dem TKG zugrunde liegenden EU-Richtlinien müssen bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (li.) und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer räumen den Verbänden 48 Stunden für die Stellungnahmen zum neuen TKG-Entwurf ein
BMWi/Susanne Eriksson
Dabei müssen die Verbände nun die Versäumnisse der Ministerien ausbaden. Erst eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinien begann die Ressortabstimmung in den Bundesministerien – viel zu spät für die Novelle eines Gesetzes, dass die Weichen für eine digitale Wirtschaft und Gesellschaft stellt, denn neben dem Wirtschafts- und Verkehrsministerium reden zum Beispiel auch das Justiz- oder das Innenministerium ein Wörtchen mit.
Streit der Ministerien legt Gesetzgebungsverfahren lahm
Zu lange stritten sich die Ministerien untereinander. Das Bundesjustizministerium beharrte darauf, die maximale Länge von Verbraucherverträgen von zwei auf ein Jahr zu verkürzen. Darüber hinaus gab es zwischen dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium Streit um die zukünftige Verwendung der Frequenzen im 450-MHz-Band. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will die Frequenzen weiterhin für Sicherheitsbehörden, Polizei und Bundeswehr verwenden. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will sie der Energiewirtschaft zuspielen. Immerhin: Hier konnte zwischen den Ministerien inzwischen eine Einigung erzielt werden.
Im Streit um die 450-MHz-Frequenzen soll es zwischen dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium auch zur Auseinandersetzung über die geplante Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren gekommen sein. Vermieter können die Kosten für den Betrieb eines Kabelnetzes in ihren Immobilien über die Mietnebenkosten auf die Mieter umlegen. Kritiker sehen darin einen Vorteil für den Kabelnetzbetreiber, da der Mieter wenig Anlass habe, den TV- oder Internetanbieter zu wechseln, weil er bereits für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten zahle.
Gesetzgeber reduziert Übergangsfrist für Bestandsverträge
Können die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten umgelegt werden, fürchten die Betreiber der Anschlussnetze um den Ausbau dieser Netze mit Glasfaser
Unitymedia
Die Auffassung teilt auch der Gesetzgeber. Er will deshalb die Umlagefähigkeit streichen. „Mieter werden so in die Lage versetzt, ihren Anbieter und die Art von Telekommunikationsdiensten frei zu wählen“, heißt es im TKG-Entwurf als Begründung. Die Gegner hingegen befürchten steigende Kosten für Mieter, wenn die Betriebskosten nicht mehr umgelegt werden könnten. Darüber hinaus würde den Betreibern der Inhouse-Netze, oftmals kleine und mittelständische Betriebe, die Grundlage für Investitionen in die Netzerneuerung entzogen. Der Glasfaserausbau würde demzufolge in den Kellern der Mietshäuser enden.
Dieser Argumentation folgt der Gesetzgeber im aktuellen TKG-Entwurf jedoch nicht. Im Gegenteil: Er verschärft die Abschaffung, indem die Übergangsfrist für Bestandsverträge zwischen Vermietern und Kabelnetzbetreibern von fünf auf zwei Jahre reduziert wird. Das bedeutet, dass zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen TKGs diese Verträge neu verhandelt werden müssen – dann ohne die Möglichkeit, die Betriebskosten für Inhouse-Netze auf die Mietnebenkosten umzulegen.
Bis morgen haben die Verbände, natürlich auch branchenfremde Verbände, die vom TKG betroffen sind, Zeit, um ihre Positionen darzulegen. Ob es dem BMWi und BMVI tatsächlich gelingt, dem Kabinett bis zum 16. Dezember 2020 einen fertigen Entwurf zu präsentieren, sei einmal dahingestellt. „Auch die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es im Anschreiben der Ministerien an die Verbände. Es dürfte also noch weitere Änderungen am TKG-Entwurf geben.