Filesharing-Urteil: Provider müssen Kundendaten mitteilen
Provider muss Kundendaten mitteilen
Bild: teltarif.de
Der Bundesgerichtshof hat die Verfolgung von
Rechtsverletzungen im Internet erleichtert. Nach einer
veröffentlichten Entscheidung müssen Internet-Provider auch bei nicht
gewerblichen Verletzungen in aller Regel den Namen und die Anschrift
von Nutzern mitteilen, die ein Musikstück unberechtigt in eine
Online-Tauschbörse eingestellt haben. Der Rechteinhaber wäre
"faktisch schutzlos gestellt", soweit er in solchen Fällen keine
Auskunft erhielte, hieß es zur Begründung (Az.: I ZB 80/11).
Provider muss Kundendaten mitteilen
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Der BGH gab damit dem Antrag eines Musikvertriebs statt, der
Rechte an Musiktiteln des Sängers Xavier Naidoo wahrnimmt. Der
Vertrieb hatte IP-Adressen von Nutzern ermittelt, die den Titel
"Bitte hör nicht auf zu träumen" über eine Online-Tauschbörse zum
Herunterladen angeboten hatten. Dabei handelte es sich um sogenannte
dynamische IP-Adressen, die nicht dauerhaft einem Nutzer zugeteilt
werden, sondern jeweils neu vom Provider vergeben werden. Nun wollte
der Musikvertrieb wissen, wer die Adressen jeweils genutzt hatte. Die
Vorinstanzen hatten den Antrag abgelehnt, weil die Verletzung kein
gewerbliches Ausmaß gehabt habe.
BGH hebt Entscheidungen der Instanzgerichte auf
Der BGH hob nun die Entscheidungen der Instanzgerichte auf und gab dem Antrag statt. Auch in Fällen ohne gewerbliches Ausmaß sei die Herausgabe der sogenannten Verkehrsdaten zulässig; damit lässt sich ermitteln, welcher Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte dynamische IP-Adresse hatte. Ein solcher Antrag sei "unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet", so der BGH.
Die Piratenpartei kritisierte die Entscheidung als das falsche Signal zur falschen Zeit. "Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für eine neue Welle von Abmahnverfahren, die sich nach dieser höchstrichterlichen Seligsprechung über die deutschen Internetnutzer ergießen wird", warnte der Bundesbeauftragte für das Urheberrecht der Piraten, Bruno Kramm. "So entsteht in Deutschland eine Angstkultur statt einer medienkompetenten Gesellschaft."