Hintergrund

Das ändert sich durch die neue EU-Datenschutzverordnung

Jahrelang konnten Firmen wie Facebook in Europa weitgehend unbehelligt schalten und walten. Nun müssen sie umdenken. Doch auch auf deutsche Vereine kommt Arbeit zu. Was wird die neue EU-Daten­schutz­ver­ordnung verändern?
Von dpa /

Kindesmissbrauch, Falschnachrichten und Propaganda von Terroristen - auch das sind die Schattenseiten sozialer Netzwerke. Im Kampf dagegen setzt Brüssel bislang auf Freiwilligkeit. Anfang März präsentierte die EU-Kommission Empfehlungen für Facebook, Twitter und Co.: Die digitalen Plattformen sollten gemeldete Propaganda binnen einer Stunde löschen und es müsse automatische Mechanismen zum Erkennen gefährlicher Inhalte geben. Für das Melden illegaler Inhalte brauche es einfache Regeln, bei Beweisen für eine schwere Straftat müsse eng mit den nationalen Behörden zusammengearbeitet werden.

Insbesondere Facebook ist von der EU-Datenschutzverordnung betroffen Insbesondere Facebook ist von der EU-Datenschutzverordnung betroffen
Bild: dpa
Allerdings: Bislang sind das eben nur Empfehlungen. Doch auch hier zieht die EU-Kommission die Daumenschrauben an: Man wolle die Umsetzung genau verfolgen - und gegebenenfalls Rechtsvorschriften erlassen. Die könnten dann verbindlich sein. Die Internet-Konzerne scheinen sich zu bewegen: Mittlerweile werden nach Angaben der Kommission 70 Prozent der gemeldeten Hassbotschaften gelöscht, in mehr als 80 Prozent der Fälle geschieht das innerhalb von 24 Stunden.

Auch bei Falschnachrichten setzt Brüssel noch auf Freiwilligkeit. Eine EU-Expertenkommission empfahl im März unter anderem Selbstverpflichtungen der sozialen Netzwerke. In Zusammenarbeit mit Medien sollten sie die Inhalte glaubwürdiger Quellen besser sichtbar machen.

Wettbewerb

Eine, die bislang weitgehend weder vor großen Konzernen, noch vor politischen Befindlichkeiten Scheu zeigte, ist EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Apple, Google, Ikea - die Liste der von ihr ins Visier genommenen Großkonzerne ist lang.

Wegen irreführender Angaben bei der Übernahme des Messengerdienstes WhatsApp verdonnerte sie den US-Konzern im vergangenen Jahr zu einer Strafe von 110 Millionen Euro. Dabei ging es um die Bündelung von Nutzerdaten zwischen dem sozialen Netzwerk Facebook und WhatsApp. Facebook hatte 2014 erklärt, nicht zum zuverlässigen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste imstande zu sein. Im August 2016 folgte jedoch genau dies: Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer konnten mit den jeweiligen Facebook-Profilen verknüpft werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Vestager noch weitere Pfeile im Köcher hat.

Angesichts der neuen EU-Regeln formulierte Facebook kürzlich seine Datenschutz- und Nutzungsbedingungen um. Klarer und transparenter sollten sie fortan sein, betonte das Netzwerk - und schrieb gleichzeitig die Grundlage für die geplante Einführung von Gesichtserkennungs-Funktionen in Europa rein. Hier waren sie nach Widerstand von Datenschützern bislang nicht verfügbar.

Nicht mehr verfügbar für den europäischen Rechtsrahmen sind künftig auch die Daten 1,5 Milliarden nicht-europäischer Nutzer. Bisher war ein Facebook-Ableger in Irland für das gesamte Geschäft außerhalb der USA zuständig. Jetzt sollen nur noch die zuletzt 370 Millionen Nutzer in Europa dort angesiedelt sein. Die Daten der restlichen Nutzer weltweit werden künftig in den USA gespeichert. Facebook betont, dies ändere nichts daran, dass neuen EU-Datenschutz-Werkzeuge künftig weltweit verfügbar sein werden.

Eine Einladung zur Anhörung im EU-Parlament schlug Zuckerberg unlängst aus und wollte einen seiner Politik-Verantwortlichen vorschicken. Parlamentspräsident Antonio Tajani insistierte: Es sei dringend notwendig, über die Rolle von Cambridge Analytica im Brexit-Referendum sowie bei anderen Wahlen in EU-Staaten aufzuklären.

Fast zehn Jahre hat es gedauert, bis in Europa neue Regeln für den Datenschutz kommen. Der Zeitpunkt rund um den Facebook-Datenskandal könnte nicht besser sein. Aber was ändert sich wirklich?

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