Urteil

Urteil: Persönlichkeitsrechts-Klagen am Ort des Klägers möglich

Europäischer Gerichtshof macht den Weg für zwei entsprechende Klagen frei
Von dpa / Marc Kessler

EuGH Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Foto: EuGH
Wenn der Mörder des Münchner Schauspielers Walter Sedlmayr sich um seine Ehre sorgt, darf er in Deutschland gegen die Nennung seines Namens durch ein in Österreich ansässiges Internetportal klagen. Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute Schaden­ersatz­klagen wegen Ehrverletzungen im Internet deutlich vereinfacht.

Die Richter machten auch für Olivier Martinez, den französischen Ex-Freund der Schlagersängerin Kylie Minogue, den Weg zu einer Klage vor einem französischen Gericht gegen das Internetportal des britischen Boulevardblattes Sunday Mirror frei (Aktenzeichen der beiden Urteile: C-509/09 und C-161/10).

Örtliches Gericht muss Gesetze des Landes des Beklagten berücksichtigen

EuGH Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Foto: EuGH
Die höchsten EU-Richter stellten fest, wegen der "weltumspannenden Verbreitung" im Internet sei schwierig zu bestimmen, wo ein Schaden durch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingetreten sei. Deshalb sei das Gericht jenes Ortes, an dem das Opfer seinen Wohnsitz und damit den "Mittelpunkt seiner Interessen" habe, für eine Entscheidung über den gesamten im EU-Gebiet entstandenen Schaden zuständig. Bei dieser Entscheidung dürfe aber das Gericht im Land des Opfers keine strengeren Vorschriften anwenden als sie in dem Land gelten, in dem der Herausgeber eines Internetportals ansässig ist.

Bisher waren Klagen im Wohnsitzland des Opfers zwar auch möglich. Doch konnte über den Gesamtschaden in der EU nur in dem Land entschieden werden, in dem der Herausgeber einer Publikation ansässig war. Dieser Weg bleibt künftig auch offen. Nach der Entscheidung vom Dienstag kann zudem weiterhin in jedem beliebigen EU-Staat ein Schaden wegen Internetveröffentlichungen geltend gemacht werden: Dann aber kann ein Gericht nur über den in dem jeweiligen Land entstandenen Schaden urteilen, nicht über den Gesamtschaden.

Prominenten-Klagen verantwortlich für EuGH-Urteil

Zwei Prominenten-Klagen lösten den EuGH-Spruch aus. Ein Mann, der 1 990 gemeinsam mit seinem Bruder den bekannten Münchner Volksschauspieler Sedlmayr umgebracht hatte, fühlte sich in seiner Ehre verletzt. Der Mörder, 1 993 zu lebenslanger Haft verurteilt und 2008 wieder in die Freiheit entlassen, wehrte sich vor einem deutschen Gericht gegen ein österreichisches Internetportal. Dort war sein voller Name genannt worden. Die Österreicher bezweifelten die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes, der deutsche Bundesgerichtshof rief deswegen den EuGH an.

Der französische Schauspieler Olivier Martinez klagte vor einem französischen Gericht, weil der Sunday Mirror auf seiner Webseite berichtet hatte, Martinez sei wieder mit der australischen Schlagersängerin Kylie Minogue zusammen. Die Herausgeber des Blattes bestritten, dass ein Gericht in Frankreich zuständig sei.

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